Neuer Härtefallfonds MV für Betroffene von SED-Unrecht gut angelaufen
Insgesamt 20 Betroffene von SED-Unrecht haben 2024 Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds MV in einer Gesamthöhe von 50.000 Euro in Anspruch nehmen können. Seit Mitte September 2024 wurden von der zuständigen Beraterin beim Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur dafür 36 Beratungsgespräche geführt, davon 22 persönlich in der Behörde und 14 Gespräche am Wohnort der Betroffenen. Berechtigt für eine Berücksichtigung durch den Härtefallfonds sind Bürgerinnen und Bürger des Landes, wenn sie nachweislich von SED-Unrecht betroffen waren und sich in einer gravierenden Notlage befinden. Anträge für 2025 können beim Landesbeauftragten für MV gestellt werden.
„Mit dem Härtefallfonds wollen wir Menschen in Notlagen helfen, deren Lebensweg durch Repression und Schikane im DDR-Regime erheblich negativ beeinflusst wurde. Der Beauftragte Herr Bley und sein Team sind dafür hervorragende und einfühlsame Ansprechpartner. Denn nicht nur monetäre Hilfe ist wichtig, sondern auch, dass den Menschen zugehört wird und dass sie Anerkennung erfahren für das Unrecht, das Ihnen angetan wurde“, so Ministerin Bettina Martin.
„Mit dem Härtefallfonds MV können wir Menschen in Notlagen unbürokratisch unterstützen, die in der DDR Unrecht erfahren haben und die verfolgungsbedingt keine Rücklagen bilden konnten. Die Fondsleistungen können beispielsweise genutzt werden, um Zuzahlungen für Zahnersatz, Brillen oder Hörgeräte zu bezahlen, für einen Umzug in eine altersgerechte Wohnung, für Hausgeräte und Möbel oder für Autoreparaturen“, sagte der Landesbeauftragte Burkhard Bley.
Der Härtefallfonds MV wurde auf Initiative der Landesregierung Mitte 2024 mit insgesamt 100.000 Euro für 2 Jahre beim Landesbeauftragten eingerichtet und dient auch zur Überbrückung bis zur Einrichtung des geplanten bundesweiten Härtefallfonds. Mit einer einmaligen Billigkeitsleistung in Höhe von 2.500 Euro sollen aus dem Fonds besondere Notlagen für Betroffene gemildert werden. Über die Vergabe der Leistung entscheidet der Landesbeauftragte Burkhard Bley mit einem Beirat, in den die ehemalige Landesbeauftragte Anne Drescher und Jörg-Peter Vick, Ministerialrat a.D. des Justizministeriums, ihre Erfahrung einbringen. Die Entscheidungen über 20 Bewilligungen und 8 Ablehnungen für 2024 wurden einstimmig getroffen.