Runder Tisch setzt Schwerpunkte für Ganztagsbetreuung

Oldenburg: Mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz verbessert sich die Betreuung der Kinder spürbar

Nr.013:25  | 24.01.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Beim Runden Tisch „Ganztag“ haben sich die Partnerinnen und Partner innerhalb eines Jahres über Möglichkeiten verständigt, wie die Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder vollständig abgesichert werden kann. Ab dem 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

„Mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz verbessert sich die Förderung und Betreuung der Kinder spürbar“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben Schwerpunkte erarbeitet, wie der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Im Fokus stehen dabei der weitere Platzausbau durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Hortträger, die Koordination von Grundschule, Hort und den außerschulischen Partnern sowie die Entwicklung von Qualitätsstandards und Kooperationsvereinbarungen. Ich bedanke mich bei allen Partnern, die daran konstruktiv und mit großem Engagement mitgearbeitet haben. Die Schwerpunkte stimmen wir innerhalb der Landesregierung final ab. Anschließend legen wir die Vorschläge dem Bildungsausschuss vor. Bis zur Erfüllung des Rechtsanspruchs haben wir noch anderthalb Jahre Zeit. Wir sind gut vorbereitet. In diesem Zeitraum werden wir Regionalkonferenzen durchführen, um mit den Beteiligten vor Ort die einzelnen Schritte zu besprechen“, so Oldenburg.

 

Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Landtag beschlossen, mit den kommunalen Landesverbänden, den Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den außerschulischen Kooperationspartnern ins Gespräch zu kommen und unter Beteiligung des Landes einen Runden Tisch einzuberufen. Der Runde Tisch „Ganztag“ und seine Arbeitsgruppen standen vor der Aufgabe, zwei unterschiedlich arbeitende Systeme, die Grundschulen (angesiedelt beim Land) und die Horte (angesiedelt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe) aufeinander abzustimmen.

Die Kooperationsinitiative „Ganztägig lernen“ hat dazu geführt, dass es heute viele außerschulische Angebote in ganztägig arbeitenden Grundschulen und weiterführenden Schulen gibt. Ziel ist es, durch außerschulische Bildungspartner den Schultag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher zu gestalten. Das Netzwerk ist in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen. Derzeit gehören ihm 25 (zumeist) Dachorganisationen außerschulischer Akteure an, wie z. B. der Landessportbund, der Landesfeuerwehrverband, der Landesangelverband, das THW, die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Landes oder die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Jüngster Partner ist der F.C. Hansa Rostock e. V. Eine Datenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bringt Schulen und Kooperationspartner zusammen.

Weitere Informationen: www.ganztag-mv.de