Krankenhausreform: Drese strebt enge Abstimmung mit Krankenhäusern und kommunaler Ebene an
Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat auf der kommunalen Krankenhauskonferenz in Güstrow am (heutigen) Freitag die besondere Bedeutung der Krankenhausreform für Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. Gleichzeitig skizzierte sie den Zeitplan zur Umsetzung des wichtigsten Gesetzesvorhabens des Bundes im Bereich der stationären Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Bis Ende 2026 sollen alle vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sein, damit ab dem Jahr 2027 in allen Krankenhäusern des Landes nach der neuen Leistungsgruppensystematik gearbeitet werden kann.
Besonders wichtig für die Entwicklung und Finanzierung der Krankenhäuser sei die Zuweisung der Leistungsgruppen an die Kliniken durch das Landesgesundheitsministerium. Bis zum 31. Oktober 2026 muss und wird jedes Krankenhaus wissen, welche Leistungen es ab 2027 anbieten kann, sagte Drese auf der kommunalen Krankenhauskonferenz. Die Jahre 2027 und 2028 seien dann für die schrittweise Umstellung des Finanzsystems an den Kliniken des Landes vorgesehen.
Die Ministerin hatte die (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Krankenhauskommunen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Landräte eingeladen, um über wesentliche Inhalte des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zu informieren und frühzeitig mit den Kommunalvertreterinnen und -vertretern dazu in den Austausch zu treten.
Die Ministerin betonte, dass sie den Prozess der Umsetzung der Reform offen, so transparent wie möglich und im engen Diskurs mit der kommunalen Ebene sowie den Krankenhäusern im Land gestalten will. „Mein Ministerium wird monatliche Konferenzen mit den Klinikleitungen durchführen sowie eine monatliche Planungsbeteiligtenrunde und Fachkonferenzen in den Planungsregionen“, kündigte Drese an. Zudem werde es für jedes einzelne Krankenhaus zwei persönliche Gesprächstermine im 1. und 2. Quartal 2025 geben und eine Fortsetzung der kommunalen Krankenhauskonferenz.
Drese verdeutlichte, dass mit der Krankenhausreform die Versorgung der Patienten auf hohem Niveau stabilisiert und die wirtschaftliche Perspektive gerade für kleinere, bedarfsnotwendige Häuser verbessert wird. „Das ist für Mecklenburg-Vorpommern als dünn besiedeltes Flächenland ganz entscheidend“, sagte Drese.
Die Ministerin machte dies an den Krankenhäusern mit einem sogenannten Sicherstellungsauftrag deutlich. „Während es bundesweit außerhalb von MV nur 6,6 Prozent Sicherstellungskrankenhäuser gibt, fallen in unserem Land 25 und damit fast 70 Prozent der Kliniken in diese Kategorie“, so Drese.
In den Verhandlungen auf Bundesebene sei es gelungen, dass diese Sicherstellungshäuser eine zusätzliche und höhere finanzielle Unterstützung für die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung erhalten. Diese Sonderstellung werde ergänzt durch die Möglichkeit, unbefristete Ausnahmen von Mindestanforderungen für bedarfsnotwendige Kranhäuser zu erteilen. Drese: „Das zeigt, es hat sich gelohnt für MV zu kämpfen. Bei allen Unzulänglichkeiten im KHVVG sind die Voraussetzungen vorhanden, dass wir in einem gemeinsamen Prozess bis 2027 für jedes Krankenhaus zu bestmöglichen Lösungen kommen“, so die Ministerin.