Land entlastet Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben

Oldenburg: Wir schaffen Freiraum, damit sich Lehrkräfte auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Nr.015-25  | 24.01.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Das Land hat zahlreiche Vorhaben umgesetzt, um Lehrkräfte an den Schulen zu entlasten. Schwerpunkte bilden dabei die Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer von Verwaltungstätigkeiten, die personelle Unterstützung bei organisatorischen Tätigkeiten und ein Abbau der Bürokratie. 

„Wir schaffen Freiraum, damit sich Lehrkräfte auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen umgesetzt, damit Lehrerinnen und Lehrer den Großteil ihrer Zeit für das Unterrichten aufwenden können. Wir nehmen die Hinweise von Lehrkräften ernst, dass sie sich eine weitere Reduzierung wünschen. Hieran arbeiten wir. Konstruktive Vorschläge nehmen wir gerne entgegen. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass der Lehrerberuf nicht gänzlich ohne Verwaltungstätigkeiten auskommt“, betonte Oldenburg. 

Auswahl von Maßnahmen, wie Lehrkräfte entlastet werden:

  • Beschäftigung von Verwaltungsfachkräften an 32 allgemein bildenden Schulen mit besonderen Lagen und an 17 beruflichen Schulen mit über 500 Schülerinnen und Schülern
  • Einrichtung von 240 Stellen für Alltagshilfen zur organisatorischen Unterstützung
  • Beschäftigung von unterstützenden pädagogischen Fachkräften an Schulen mit besonderen Herausforderungen
  • Bis zu vier Altersanrechungsstunden für Lehrkräfte
  • Seit 2022 insgesamt 2.400 Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen eingestellt durch Straffung und Verkürzung der Stellenbesetzungsverfahren
  • Beschäftigung von Vertretungslehrkräften und externer Vertretungskräfte
  • Gestaltung von Ganztagsangeboten durch außerschulische Kooperationspartner
  • Bereitstellung digitaler Unterrichtshilfen über das Lernmanagementsystem „itslearning“, um den Aufwand der Vorbereitung zu verringern
  • Zusammenführung von Erlassen und Verordnungen, um Regelungen übersichtlicher zu gestalten
  • Einrichtung von langfristigen Unterrichtsstundenkonten und höhere Vergütung der Mehrarbeit
  • Kompakte Informationen über rechtliche und organisatorische Neuerungen an den Schulen in sogenanten One-Pagern 

Bildungsministerin Simone Oldenburg ging in diesem Zusammenhang auch auf den Wunsch einer Reduzierung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte ein: „Eine Absenkung des Regelstundenmaßes um eine Lehrerwochenstunde würde bei knapp 13.000 Lehrkräften die Neubesetzung von rund 500 Stellen erfordern. Dies entspricht einem finanziellen Volumen von über 50 Millionen Euro jährlich. Dies ist bei dem derzeitigen bundesweiten Lehrkräftemangel und der Situation auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt nicht zu machen.“ 

Auf die Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nach einem landesweit einheitlichen gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel in den Kitas entgegnete die Bildungsministerin: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Landesrahmenvertrag. Er stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie einen einheitlichen Personal- und Leistungsschlüssel“, erläuterte Oldenburg. 

„Land und Kommunen haben in den Kitas für viele Qualitätsverbesserungen gesorgt, die es ohne den Landesrahmenvertrag nicht geben würde. Durch den Mindestpersonalschlüssel, aber auch durch die Nicht-Anrechnung der Auszubildenden zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige können zusätzlich 1.200 Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden. Nahezu ausgeschlossen ist vor diesem Hintergrund, dass die Kita-Träger Erzieherinnen und Erzieher kündigen werden“, sagte sie.