Berufsbetreuerin einen Tag von Justizministerin Bernhardt begleitet
„Die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer leisten einen enorm wichtigen Beitrag in M-V und brauchen unsere Unterstützung.“
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hat heute einen Berufsbetreuer aus dem Kreis Ludwigslust-Parchim bei seiner Arbeit begleitet. „Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sind für Menschen da, die sich nicht mehr allein um ihre Belange kümmern können. Im Jahr 2023 hatten Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 21.000 Fälle zu bearbeiten. Das ist ein erheblicher Anteil an der Gesamtzahl aller 34.760 Betreuungsfälle, die am Ende des Jahres 2023 in Mecklenburg-Vorpommern bei den Betreuungsgerichten anhängig waren“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt in Lübz, hier begleitete sie einen Tag lang Berufsbetreuerin Connie Grove bei ihrer Arbeit.
„Die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer leisten einen enorm wichtigen Beitrag und brauchen unsere Unterstützung. Wegen der demografischen Entwicklung, sprich der älter werdenden Gesellschaft wird die Betreuung immer bedeutender. Bereits 2019 gab es eine Anpassung der Vergütung von rund 17 Prozent. Mit diesem Anstieg war eine Evaluierung festgeschrieben. In diese Zeit kamen dann noch gestiegene Lebenshaltungskosten durch den Ukraine-Krieg hinzu. Das hat uns auch als Landesregierung dazu veranlasst, uns aktiv für den Inflationsausgleich für die Jahre 2024 und 2025 einzusetzen. Mit dem Ausgleich erhalten die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer 7,50 Euro pro Fall und Monat mehr. Doch diese Regelung läuft zum Jahresende aus. Nun geht es darum, die Arbeit auch nach 2025 zu unterstützen. Mir ist es wichtig, mit der Praxis immer wieder ins Gespräch zu kommen, so wie heute. Wir wollen am Ende im März 2025 ein Gesetz im Bundesrat abschließend beraten, das die Belange der rechtlichen Betreuung vollumfänglich im Blick hat“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.
Vor der Plenarsitzung des Bundesrates wird das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts noch in noch in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates beraten. Der Bundestag hat das Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, bereits verabschiedet.