Ehrenamtliches Engagement an den Verwaltungsgerichten gefragt
Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Urteile werden ‚Im Namen des Volkes’ gesprochen, dabei spielt das Ehrenamt eine große Rolle.“
Ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter werden für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommern gesucht. An den zwei Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald sowie am Oberverwaltungsgericht in Greifswald beginnt im August 2025 die neue Legislaturperiode für insgesamt 178 neue ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter. Die Kommunen erstellen derzeit Wahlvorschlaglisten, auf denen doppelt so viele Namen wie am Ende gewählt stehen werden. Es werden daher insgesamt 356 Namen in die Vorschlagslisten eingetragen.
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt wirbt dafür, sich für ein Ehrenamt in der Justiz zu entscheiden: „Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind wie die Schöffinnen und Schöffen an den Amtsgerichten und Landgerichten der Garant für das Urteil ‚Im Namen des Volkes‘. Sie sollen die Justiz so nahbar machen wie es nur geht. Zwischen Justiz und Gesellschaft stellen sie ein Bindeglied dar und stärken das Vertrauen in die Rechtsprechung beispielsweise im Baurecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Asylrecht, Sicherheits- und Versammlungsrecht. Juristische Vorkenntnisse brauchen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht. Sie helfen dank ihrer Erfahrungen und ihres justizfernen Alltags mit, ein lebensnahes, gerechtes Urteil zu erreichen. Die juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter wird durch sie sinnvoll ergänzt. Wer daher auf dem Boden unserer Verfassung steht und am Oberverwaltungsgericht oder an einem Verwaltungsgericht ehrenamtlich tätig sein möchten, sollte sich in der Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Städte melden, denn sie sind für die Vorschlagslisten verantwortlich“, so Justizministern Bernhardt.
„Ohne das Ehrenamt in der Justiz würde die Rechtsprechung in ihrer Gesamtheit nicht funktionieren. Da mir das Ehrenamt ein Herzensanliegen ist, habe ich vor rund drei Jahren den Ehrenamtspreis der Justiz ins Leben gerufen. Ich finde es wichtig, die Menschen, die sich neben ihrer Arbeit, neben ihren familiären Verpflichtungen und in ihrer Freizeit für die Gesellschaft einsetzen und speziell in der Justiz den Rechtsstaat unterstützen, zu ehren. Auch in diesem Jahr werde ich den Preis in einer Feierstunde überreichen“, so Ministerin Bernhardt.
Welche Voraussetzung für die Wahl zur/zum ehrenamtlichen Richterin/Richter muss ich erfüllen?
Sie müssen Deutsche oder Deutscher sein, sollen das 25. Lebensjahr vollendet und Ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Ausgeschlossen von der Berufung sind z.B. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Übernahme öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Außerdem gibt es Personengruppen, die nicht berufen werden können: Abgeordnete und Regierungsmitglieder, Berufsrichterinnen und -richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Notarinnen, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Die nächste Legislaturperiode beginnt im August 2025 und endet mit Ablauf von fünf Jahren. Mehr über die Tätigkeit von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Verwaltungsgericht sowie über die Voraussetzungen zur Bewerbung erfahren Sie per Klick auf der ->Homepage der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern.