Backhaus: Erneut gewinnt das Land im Rechtsstreit um Campingplatz Prerow
Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus:
„Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.
Die Regenbogen AG bemüht sich dennoch weiterhin nach Kräften, die eigentlich für Ende Januar geplante Übernahme des Betriebes auf den Flächen der StUN und des Landes durch einen Konkurrenten zu verzögern. Inzwischen ist ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet und die Räumung des Dünenareals für Mitte März geplant.
Wir bedauern diese Entwicklung und die Haltung der Regenbogen AG (RAG) sehr, zumal die StUN und das Land in der vergangenen Saison im Sinne der Camper und Gewerbetreibenden sogar den unrechtmäßigen Weiterbetrieb durch die RAG geduldet haben.
Nach dem bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens gehen wir davon aus, dass nach der mündlichen Verhandlung Anfang April bald ein Urteil ergehen wird, das dem Land endlich den Zugriff auf die eigenen Flächen auf dem Platz ermöglicht. Für diesen Fall kündigen wir hiermit an, dass eine Räumung der Flächen vorgenommen wird.
Die Regenbogen AG hat bislang leider alle Gesprächsangebote des künftigen Betreibers „Camper’s Friend“ über eine Zusammenarbeit in 2025 abgelehnt. Obwohl der Regenbogen AG nach wie vor alle juristischen Wege offenstehen, verweigert sie bisher eine konstruktive Lösung für die Camping-Saison 2025.
Dazu erklärt der StUN-Geschäftsführer Bjørn Schwake:
„Zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen spielt die Regenbogen AG mit Menschen und mit Blick auf die Gewerbetreibenden mit Existenzen.
Wir sind dennoch zuversichtlich, die Saison wie geplant umsetzen zu können.“