Agrarminister einig: Keine neuen Ökoregelungen, Einkommensgrundstütze stabil halten
Am Mittag ist die Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Baden-Baden zu Ende gegangen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigte sich nach Abschluss der Verhandlungen in seinen Positionen bestärkt:
„Für Mecklenburg-Vorpommern ist das zentrale Ergebnis des Tages, dass sich die Agrarchefs von Bund und Länder darauf verständigt haben, die bestehenden Ökoregelungen im GAP-Strategieplan fortzuführen und auf Grundlage eines Kompromissvorschlages der A-Länder insbesondere für milchviehhaltende Betriebe angepasst und damit attraktiver ausgestaltet werden. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits in der Vergangenheit wiederholt gegen die Einführung völlig neuer Ökoregelungen in dieser Förderperiode ausgesprochen und hält an dieser Position fest. Daher wurde vorgeschlagen die bestehende Ökoregelung 4 zu ergänzen und damit den Zugang für Milchviehbetriebe zu verbessern. Die Programmierung völlig neuer Ökoregelungen ist hingehen aufwendig und würde Finanzmittel binden, die schon jetzt ausgeschöpft sind. Die Konsequenz wäre, dass das Geld von der Einkommensgrundstütze abgeknapst werden müsste, was für viele Betriebe ein wirtschaftlicher Genickbruch wäre. Hinzu kommt, dass die neuen Regelungen erst 2026 in Kraft treten und damit nur für zwei Jahre zur Verfügung stehen. Mehr Bürokratie und am Ende weniger Geld – also das Gegenteil von dem, was wir zugesichert haben – das kann man keinem Landwirt vermitteln“, erläuterte Backhaus.
Auch haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Stoffstrombilanzverordnung endlich aufzuheben. Auch die Forderung nach Streichung der Ermächtigungsgrundlage in §11a DüngG wurde erneuert. „Die Stoffstrombilanz hat keinen Mehrwert für den Gewässerschutz, denn sie trifft keine Aussage darüber, wie viel Nährstoffe tatsächlich aufs Feld und damit möglicherweise ins Grundwasser gelangen, sondern betrachtet die Nährstoffzufuhren und -abgaben eines Betriebes im Gesamtbild“, erklärte Minister Dr. Backhaus. Stattdessen muss – wie mit der EU-Kommission vereinbart – schnellstmöglich ein Wirkungsmonitoring eingeführt werden. „Erst mit einem Wirkungsmonitoring lässt sich feststellen, wo Betriebe das Grundwasser bereits besonders gut schützen und wo nicht. Dieser Nachweis muss dringend erbracht werden, damit die EU-Kommission bereit ist, die strengen Auflagen in bestimmten Regionen aufzuweichen. Es ist schade, dass die grüngeführten Agrarressorts weiter an der gesamtbetrieblich erfassten Stoffstrombilanz bzw. der Nährstoffbilanz festhalten und damit den wirksamen Bürokratieabbau für die Landwirte verhindern“, so Backhaus.
Enttäuscht zeigte sich Minister Dr. Backhaus, dass bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittel kein einstimmiger Beschluss gefasst werden konnte. Die Unions- und SPD-geführten-Länder haben deshalb Protokollerklärung abgegeben. Ihre Forderung an den Bund: eine Novellierung der EU-Pflanzenschutzverordnung mit dem Ziel Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft zu vermeiden. Dazu Minister Dr. Backhaus: „So viel nötig, so wenig wie nötig – das ist mein Credo. Wir müssen den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren, in dem wir die Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz noch stärker fördern. Gleichwohl werden wir nicht umhinkommen, die Zulassungssituation für Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Deutschland darf hier durch generelle Verbote keinen Sonderweg gehen. Stattdessen brauchen wir eine Strategie, die befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht, wenn keine Alternativen vorhanden sind. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Verfügbarkeit zugelassener Wirkstoffe von 700 auf 200 reduziert. Die Tendenz begrüße ich grundsätzlich, aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht an der Realität auf dem Feld vorbei agieren. Wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Grundlage für politische Entscheidungen sein – nicht populistische Verbotsforderungen.“