Neue Kulturförderung für die freie Theaterszene in MV

Anträge bei fredak MV können vom 1.bis 30.Mai 2025 gestellt werden.

Nr.051/25  | 15.04.2025  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Die Umstrukturierung der Kulturförderung in Mecklenburg, um die Kulturlandschafts passgenauer fördern zu können und mehr Beratungsangebote bereitzustellen, wird auch 2025 fortgesetzt.
Im Bereich Theater hat fredak MV in Kooperation mit dem Kulturministerium seine Förderlinien für das Jahr 2025 ausgeschrieben.

Der fredak MV ist die kulturpolitische Vertretung der freien Theater-Szene des Landes, vermittelt den künstlerischen Austausch, berät Veranstalterinnen und Veranstalter in ihrer Planung und organisiert jährlich Theaterfestivals. Die wiederkehrenden Projekte des Landesverbandes werden regelmäßig aus der Landeskulturförderung unterstützt.

Kulturministerin Bettina Martin zu den Förderprogrammen: „Die freie Theaterszene in Mecklenburg-Vorpommern ist bunt und vielfältig und gerade im ländlichen Raum ein absolutes Pfund.  Kleine Theaterprojekte und Bühnen bringen Kultur in die Dörfer und die Menschen zusammen. Wir unterstützen diese Theaterprojekte gezielt mit unserer Kulturförderung und haben mit dem fredak MV eine wichtige Beratungsstruktur für sie entwickelt.“

Die folgenden ausgeschriebenen Förderlinien sind Bestandteil der fredak-Projektförderung 2025 – Anträge können jeweils vom 1. bis 30. Mai 2025 gestellt werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet dann eine Fachjury.

  • GASTSPIEL | Gastspielfonds (neu)
    (Förderetat insgesamt 25.000 EUR)

Um die Zugänglichkeit zu professionellen Theateraufführungen für ein möglichst breites Publikum zu erhöhen, werden Gastspiele bei nicht kommerziellen Veranstaltern unterstützt.

  • PRODUKTION | Produktionsfonds (neu)
    (Förderetat insgesamt 45.000 EUR)

Um mehr Menschen im Land den Zugang zur darstellenden Kunst zu ermöglichen, werden die Angebote in Bezug auf mobile und nicht kommerzielle Produktionen der darstellenden Künste unterstützt. Eingeschlossen sind mindestens eine öffentliche Premiere und eine weitere Vorstellung an nicht kommerziellen Veranstaltungsorten, die möglichst Barriere-arm und gemeinnützig (z. B. keine/geringe Eintrittsgelder) gestaltet werden. Die Produktionsförderung kann auch als Kofinanzierung für Bundesfördermittel verwendet werden.

  • ARBEITSRESIDENZ | Vorort-Fonds
    (Förderetat insgesamt 25.000 EUR)

Fortsetzung der Vorjahresförderung „Tiny Residenz“. Gefördert werden Produktionen und Projekte, die sich mit Orten und Regionen im Land künstlerisch auseinandersetzen bzw. Arbeitsresidenzen die an Orten in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden und dem Zweck des künstlerischen Projektes glaubhaft zuzuordnen sind.

  • NACHHALTIGKEIT | Fonds Nachhaltigkeit
    (Förderetat insgesamt 25.000 EUR)

In Fortführung der Vorjahresförderung „Nachhaltige Wiederaufnahmen“ werden Produktionen und Projekte, die eindeutig einer künftigen nachhaltigeren Arbeitsweise in den Freien Darstellenden Künsten zuzuordnen sind bzw. fördert Maßnahmen, die künstlerisch interaktiv oder diskursiv eine nachhaltigere Lebensweise anregen, unterstützt.

Online-Beratungen im Mai:

Fredak MV bietet im Mai auch Beratungstermine über Zoom zu allen vier Förderlinien an: am 6. Mai (10-18 Uhr) und am 15. Mai (11-19 Uhr). Individuelle Beratungstermine mit Voranmeldung sind am 13. und 28. Mai möglich.
Weitere Informationen und die Antragsformulare zum Download finden Sie auf https://fredak-mv.de/foerderungen/