Weniger Streitigkeiten in der Nachbarschaft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Zahl der Verfahren vor den Amtsgerichten in Nachbarschaftssachen ist weiter gesunken.“

Nr.37/25  | 19.04.2025  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

An den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Zivilverfahren zwar leicht gestiegen, der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren aber weiter gesunken. Im Jahr 2024 hatten die Amtsgerichte in insgesamt 10.733 Zivilverfahren 105 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt. Das ist ein Anteil von rund einem Prozent. Ähnlich sah es auch im Jahr davor aus. 2023 wurden insgesamt 10.459 Zivilverfahren erledigt, davon 126 Nachbarschaftsstreitigkeiten. Damals lag der Anteil bei rund 1,2 Prozent. In vergleichbaren Flächenländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein und Brandenburg sah es im Jahr 2023 ähnlich aus. Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag laut Statistischem Bundesamt an Amtsgerichten in Brandenburg bei 1,1 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,2 Prozent. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in diesen beiden Bundesländern ein separates Nachbarrechtsgesetz. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. Die geltenden Regelungen sind in der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ zusammengefasst. Die Broschüre ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online unter folgendem ->Link.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Statistik mit den gesunkenen Zahlen im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Zusammenleben in der Nachbarschaft generell friedlicher als in anderen Jahren ist. Es könnte aber auch ein Zeichen sein, dass mehr miteinander gesprochen wird. Daran haben oftmals die engagierten und ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter in Mecklenburg-Vorpommern großen Anteil. Den rund 220 Schiedsleuten in den 119 Schiedsstellen der Kommunen gilt dabei großer Dank. Sie zeigen den Menschen, dass Kommunikation immer die Grundlage bieten sollte. Doch der Gang zum Gericht ist nur der wirklich letzte Ausweg. Denn ein Urteil in Nachbarschaftsstreitigkeiten löst meistens nicht das Grundproblem des Streits“, so Justizministerin Bernhardt.