Individuelle Regelstudienzeit für das Wintersemester verlängert

Martin: Studierende benötigen finanzielle Planungssicherheit

Nr.015-21  | 18.01.2021  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Die individuelle Regelstudienzeit wird auch im Wintersemester 2020/21 für Studierende in Mecklenburg-Vorpommern um ein Semester verlängert. Corona-bedingt wurde bereits im September 2020 festgelegt, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Damals wurde das Landeshochschulgesetz bereits dahingehend geändert, dass das Wissenschaftsministerium die Regelstudienzeit nun per Verordnung verlängern kann.

Die erheblichen pandemiebedingten Einschränkungen auch während des laufenden Semesters haben Wissenschaftsministerin Bettina Martin dazu veranlasst, nach einem heutigen Gespräch mit den Hochschulrektorinnen und -rektoren diesen Schritt zu veranlassen. „Die Hochschulen haben während der Corona-Krise Hervorragendes geleistet und die Distanzlehre ausgebaut“, sagte Martin. „Gleichwohl ist die Umstellung von der Präsenz- auf die digital gestützte Lehre eine grundlegende Transformation im Studium, die auch an die Studierenden hohe Anforderungen stellt. Die Pandemie hat erhebliche Einschränkungen im Lehrbetrieb in Präsenz und an den Bibliotheken mit sich gebracht. Die Studierenden benötigen Planungssicherheit und müssen in die Lage versetzt werden, ihr Studium ohne finanzielle Sorgen erfolgreich abzuschließen.“

Für viele Studierende wird sich eine längere Studienzeit nicht vermeiden lassen. Studierende, die aufgrund der Corona-Krise ihr Studium verlängern müssen, können so auch länger BAFöG erhalten.

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