Schritt für Schritt zu einem attraktiveren Lehrerberuf

Oldenburg: Lehrerinnen und Lehrer sind deutschlandweit Goldstaub

Nr.017-23  | 25.01.2023  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten. Ziel ist es, möglichst viele Lehrkräfte auszubilden, für den öffentlichen Schuldienst zu gewinnen und bereits tätige Lehrkräfte an den Schulen zu entlasten. Von 2017 bis 2022 hat das Land 4.208 Lehrkräfte an den Schulen eingestellt. Allein zum Schuljahr 2022/2023 waren es 690 Lehrerinnen und Lehrer.

„Wir brauchen Lehrkräfte in den Klassen, die gut ausgebildet sind und guten Unterricht für die Mädchen und Jungen gestalten. Lehrerinnen und Lehrer sind deutschlandweit Goldstaub“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir müssen so attraktiv wie möglich sein, damit Lehrerinnen und Lehrer gerne in Mecklenburg-Vorpommern leben und an unseren Schulen arbeiten. Die Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände gehen deshalb bei der Lehrergewinnung neue Wege. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten. Einige Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt, weitere sind geplant“, sagte Oldenburg.

 Umgesetzte Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs im Überblick:

  • Mecklenburg-Vorpommern schreibt das ganze Jahr über freie Stellen für Lehrkräfte aus. Haupteinstellungstermine sind der 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Stellen können frühzeitig ausgeschrieben werden, wenn absehbar ist, dass Lehrkräfte an den Schulen in den Ruhestand gehen. Das Land betreibt damit eine strategische Personalplanung.
  • Lehrkräfte an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden bis zu einem Alter von 40 Jahren verbeamtet.
  • Seit dem Schuljahr 2020/2021 sind Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern einheitlich eingruppiert: Grundschullehrkräfte werden mit der A 13/E 13 vergütet und verdienen damit so viel, wie die Lehrerinnen und Lehrer an anderen Schularten auch. Die Anpassung der Besoldung bzw. Eingruppierung gilt auch für die Schulleitungen an Grundschulen.
  • Kommissarische Schulleitungen und deren Stellvertretungen sowie stellvertretende Schulleitungen an kleinen Schulen erhalten Zulagen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern können Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen an vier Terminen im Kalenderjahr ihr Referendariat an den Schulen beginnen. Einstellungstermine sind der 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober eines jeden Jahres. Das Land ermöglicht damit für angehende Lehrkräfte einen nahezu nahtlosen Übergang von der Hochschule in den Beruf.
  • Referendarinnen und Referendare können unter Absehen einer Stellenausschreibung nahtlos in den Schuldienst übernommen werden.  
  • Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres haben Referendarinnen und Referendare die Möglichkeit, sich auf schulbezogene Ausschreibungen mit einem bestimmten Profil (z. B. Bedarfsfach) zu bewerben und einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent des Anwärtergrundbetrages zu erhalten (Referendarzuschlag).
  • Das Land hat weitere Qualifizierungswege für Lehrkräfte im Seiteneinstieg geschaffen. Kernpunkt ist die Einführung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für allgemein bildende Schulen. Er eröffnet Lehrkräften im Seiteneinstieg die Möglichkeit, eine Lehrbefähigung für ein Lehramt in zwei Fächern zu erwerben und damit die volle Gleichstellung mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu erreichen. Um die Regelungen umzusetzen, wird derzeit das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren angepasst.
  • Schulen können externe Vertretungskräfte beschäftigten, um Unterrichtsausfall zu verhindern und eine kurzfristige Unterrichtsversorgung von bis zu sechs Wochen abzusichern. Die externen Vertretungskräfte können auch bis zu einem Schulhalbjahr für die Beschulung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen eingesetzt werden. Sie können zudem beim Aufholen coronabedingter Lerndefizite unterstützen.
  • Im Rahmen des Aktionsprogramms „Stark machen und Anschluss sichern“ gibt es eine weitere Möglichkeit, Lehrkräfte zu entlasten. Im Schuljahr 2022/2023 können Alltaghelferinnen oder Alltagshelfer an ausgewählten Schulen eingesetzt werden. Dafür hat das Land an 120 allgemein bildenden Schulen (i. d. R. an Grund- und Regionalen Schulen) Stellen eingerichtet.
  • Über das 200-Millionen-Euro-Schulpaket hat das Land zur Entlastung der Schulen Stellen für Verwaltungsfachkräfte zur Verfügung gestellt. Für den Bereich der allgemein bildenden Schulen ist jeweils eine Verwaltungsfachkraft mit 30 Stunden an den ausgewählten Schulen vorgesehen. Der weit überwiegende Teil der Beschäftigungsverhältnisse ist begründet.
  • Für erfahrene Lehrkräfte sind Erleichterungen geplant: So sollen die Altersanrechnungsstunden bereits früher gewährt werden. Bislang erhalten Lehrkräfte ab 57 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schuljahr. Künftig sollen sie diese Stunden schon im darauffolgenden Schulhalbjahr bekommen. Wer Anrechnungsstunden erhält, muss entsprechend weniger Unterricht erteilen.
  • Das Land hat einen schulbezogenen Stundenpool bereitgestellt, um die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte in der Einführungs- und Qualifikationsphase an Gymnasien zu verbessern und deren Unterrichtsverpflichtung zu reduzieren. Hierfür stehen 58 Stellen zusätzlich zur Verfügung.
  • Ganztagsschulen und volle Halbtagsgrundschulen können Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern eingehen, die Ganztagsangebote gestalten. Lehrkräfte können sich dadurch auf ihre Kernaufgaben, insbesondere die Unterrichtstätigkeit, konzentrieren.
  • Seit dem Schuljahr 2014/2015 stehen zusätzlich 42 Stellen für die Weiterbildung von Lehrkräften bereit. Sie sind für die Qualifizierung von Lehrkräften, für Qualifizierungen im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und für die Weiterbildung in Bedarfsbereichen vorgesehen.
  • Klassenleitungen unterrichten weniger. Das Land hat sogenannte Klassenleiterstunden für die Klassenleitertätigkeit an Grundschulen sowie an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien eingeführt. Dadurch verringert sich die Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften. Die Kultusministerkonferenz (KMK) stellt auf ihrer Homepage eine Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen zur Verfügung.
  • Schulen mit besonderen Herausforderungen erhalten im Zusammenhang mit der sonderpädagogischen und pädagogischen Förderung eine besondere Unterstützung. Hierfür sind 45 Stellen für unterstützende pädagogische Fachkräfte vorgesehen (davon 31,5 Stellen an Grundschulen und 13,5 Stellen weiterführenden Schulen).
  • Seit dem Schuljahr 2016/2017 stehen zusätzlich 35 Stellen für die Begabtenförderung im Gymnasialbereich bereit.
  • Im Schuljahr 2016/2017 hat das Land 14 Stellen für Schwerpunktgymnasien bzw. Schwerpunktgesamtschulen für die Profilbildung der MINT-Schulen, der Niederdeutsch-Gymnasien und der Profilgymnasien „Humanistische Bildung“ bereitgestellt.
  • Das Land hat 73 Stellen für Vertretungslehrkräfte dauerhaft eingerichtet.
  • Um die Inklusionsstrategie an den Schulen umzusetzen, stellt das Land 237 Stellen bereit.
  • Für externe Vertretungskräfte an beruflichen Schulen stehen entsprechende Mittel bereit (sogenannte „Vertretungsreserve berufliche Schulen“).
  • In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden Lehrkräfte bei Prüfungstätigkeiten besonders entlastet.
  • Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren wird gestrafft und beschleunigt, damit freie Stellen schneller besetzt werden können. Vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zum Arbeitsvertrag ist ein Zeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Damit verkürzt das Land die Verfahrensdauer um mehr als die Hälfte. Das Land unterstützt Schulleitungen zudem mit einer praktikablen Handreichung, die ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Verfahren gewährleisten soll. Die Partnerinnen und Partner des ‚Bildungspaktes für Gute Schule 2030‛ und die Interessenvertretungen haben die Handreichung gemeinsam überarbeitet.
  • Mit dieser gemeinsamen Erfahrung wollen die Partnerinnen und Partnern des ‚Bildungspaktes für Gute Schule 2030‛ im Jahr 2023 vertrauensvoll daran arbeiten, die Attraktivität des Lehrerberufs und des Schuldienstes im Land zu erhöhen. Wichtige Schwerpunkte der weiteren Zusammenarbeit sind die Einführung von langfristigen Unterrichtstundenkonten und Verbesserungen bei der Mehrarbeit von Lehrkräften.

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