Schullastenausgleich: Land will Schulträger unterstützen

Oldenburg: Geplantes Schulgesetz bietet Rechtssicherheit und Einsparungen für Kommunen und Landkreise

Nr.011-25  | 21.01.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Das Land will ab dem kommenden Schuljahr die Schulkostenbeiträge für Schülerinnen und Schüler übernehmen, die ihren Wohnsitz in Polen haben und eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Das sieht der Gesetzentwurf für eine Änderung des Schulgesetzes vor, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Mit dieser Regelung will das Land eine rechtliche Lücke schließen und die Landkreise und Gemeinden entlasten.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem geplanten Schullastenausgleich, der in der Novelle des Schulgesetzes vorgesehen ist, will das Land die jährlichen Kosten für die Beschulung polnischer Schülerinnen und Schüler übernehmen. In diesem Schuljahr wären das ca. 83.000 Euro. Damit besteht eine klare Regelung, die es vor allem den Schulen ermöglicht, weiter für deutsch-polnische Kooperationen zu werben und diese auszubauen.“

Der Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß: „Dass Kosten für die Beschulung von polnischen Schülerinnen und Schülern durch die Landkreise und Kommunen getragen wurden, stand den Bemühungen des Zusammenwachsens der Metropolregion im Wege. Daher freue ich mich sehr, dass die Schulträger nun entlastet werden.“

Im Schuljahr 2024/2025 besuchen 56 Schülerinnen und Schüler aus Polen eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind die Grundschule Heringsdorf, die Grundschule „Am See“ in Löcknitz, die Europäische Gesamtschule Insel Usedom und das Deutsch-Polnische Gymnasium Löcknitz.

Deutschland und Polen haben am 17. Juni 1991 den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit geschlossen. Zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen gibt es auf dieser Grundlage seit vielen Jahren internationale Kooperationen und Projekte im Sinne eines guten deutsch-polnischen Nachbarschaftsverhältnisses:

  • An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann Polnisch-Unterricht erteilt werden. Im Schuljahr 2023/2024 fand Polnisch-Unterricht an 17 Schulen im Land statt. 1.423 Schülerinnen und Schüler nahmen an diesem Angebot teil.
  •  Polnisch wird auch für Schülerinnen und Schüler mit polnischer Herkunftssprache als Wahlpflichtfach oder als Pflichtfach angeboten. Im Schuljahr 2023/2024 nahmen 229 Schülerinnen und Schüler an diesem Unterricht teil. Die Nachfrage bleibt seit Jahren auf einem stabilen Niveau.
  •  In Mecklenburg-Vorpommern ist Polnisch darüber hinaus als Abiturfach zugelassen. Seit dem Schuljahr 2019/2020 können Schülerinnen und Schüler Polnisch als schriftliches Abiturfach auf Leistungskursniveau belegen.
  •  Die deutsch-polnische Geschichtsbuchreihe „Europa – unsere Geschichte, Band 1-4“ soll Schülerinnen und Schülern ein besseres Kennenlernen der Geschichte des Nachbarn ermöglichen. Die Bücher können seit Februar 2023 in 26 Schulen genutzt werden. Das Land hat das Projekt mit ca. 88.200 Euro unterstützt.
  •  Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss ist seit 2011 ein Gremium, das eine Plattform für den Austausch im Bildungsbereich zwischen Deutschland und Polen bietet. Die deutsche Geschäftsstelle des Ausschusses hat ihren Sitz im Bildungsministerium. Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss tagt in der Regel jährlich alternierend auf deutscher und polnischer Seite. Die Beratungen des Ausschusses werden in deutscher und polnischer Sprache unter Beteiligung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern geführt.

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