Neues Schulgesetz stärkt Schulen für die Zukunft

Oldenburg: Wir haben ein Schulgesetz verabschiedet, das viele neue Impulse setzt

Nr.039-25  | 12.03.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Mehr Digitalisierung, mehr Berufliche Orientierung und ein sicheres Schulnetz – diese und viele weitere Verbesserungen sieht die Schulgesetznovelle vor, die der Landtag heute beschlossen hat. Die neuen Regelungen treten zum kommenden Schuljahr in Kraft. „Wir haben ein Schulgesetz verabschiedet, das viele neue Impulse setzt, die Arbeit der Lehrkräfte erleichtert und uns einen weiteren Schwung in der Digitalisierung verleiht. Außerdem stärkt es die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen und nimmt Anregungen der Anzuhörenden auf. Es ist sozusagen eine gemeinsame Leistung der Expertinnen, Experten und Abgeordneten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und dankte allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit. 

Das Land sichert erstmals die Bestandsfähigkeit aller Schulen in einem Gesetz. „In unserem Bundesland wird keine einzige Schule aufgrund rückläufiger Schülerzahlen geschlossen“, betonte die Ministerin im Landtag. Das Land senkt die Schülermindestzahlen für die Eingangsklasse 1 und 5 deutlich und zieht damit eine weitere Sicherung der Bestandsfähigkeit ein. „Nun ist es den Schulträgern möglich, in ihre Schulen – auch mit Unterstützung des Landes und des Bundes – zu investieren, da sie wissen, dass ihre Schule im Dorf bleibt“, so Oldenburg. 

Vom Schuljahr 2025/2026 an müssen an bereits existierenden Schulen an Einzelstandorten in der Jahrgangstufe 1 nur noch 15 statt 20 Kinder eingeschult werden und in der Jahrgangsstufe 5 sind es 30 statt 36 Kinder. „Damit entlasten wir erstmals Schulträger von 38 Grundschulen und 22 Regionalen Schulen. Das ist jede achte Schule in unserem Bundesland. Dazu zählen die Regionalen Schulen mit Grundschule Bernitt, Bad Kleinen, Woldegk oder die Grundschulen in Kummer, in Sagard, Velgast und Lassan“, erläuterte die Bildungsministerin. „Die Schulträger haben Planungssicherheit und wesentlich weniger Aufwand, auch, weil sie keine Ausnahmegenehmigungen mehr beantragen müssen.“ 

Künftig beginnt die Berufliche Orientierung bereits im Kindergarten und erstreckt sich bis zur Berufsschule bzw. bis zum Abitur. Außerdem stärkt das Land die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen. „Demokratie, demokratische Prinzipien können nicht verordnet werden, sondern müssen vermittelt, gelebt und vor allem vorgelebt werden“, so Oldenburg. „Dies tun wir, indem wir die Schülerinnen und Schüler bereits in der dritten und vierten Klasse als beratende Mitglieder in die Entscheidungen der Schulkonferenz direkt einbinden.“ 

Mit der Schulgesetznovelle wird das Alter, in dem Schülerinnen und Schüler Mitglied der Schulkonferenz sein dürfen, gesenkt. Die Schulkonferenz ist das höchste beschließende Gremium der Schule. Ab dem kommenden Schuljahr können bereits die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 miteintscheiden, wie die Auswahl der Angebote für den Ganztagsunterricht, die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten oder welche besonderen Schwerpunkte ins Schulprogramm aufgenommen werden. 

Neu ist auch, dass Organisationsformen des Lernens im Schulgesetz festgeschrieben werden. „Erstmals wird auch unsere bundesweit einmalige Digitale Landesschule in die Novelle integriert, in der bereits tausende Schülerinnen und Schüler lernen bzw. gelernt haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Auch die Regelungen zur Schullaufbahnempfehlung hat das Land überarbeitet: „Die Schullaufbahnempfehlung muss künftig nicht mehr umfangreich geschrieben und begründet werden. Dies erfolgt in Gesprächen. Künftig wird sie nur noch auf dem Halbjahreszeugnis vermerkt. Damit entlasten wir ein weiteres Mal unsere Lehrerinnen und Lehrer“, betonte Oldenburg. 

Die Schulgesetznovelle sieht darüber hinaus vor, dass das Land den Schulträgern künftig den Schulkostenbeitrag für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Polen haben, zahlt. Schulen in freier Trägerschaft erhalten mehr Planungssicherheit bei der Finanzhilfe. 

Zudem flossen Anregungen der Landkreise und kreisfreien Städte in den Gesetzgebungsprozess ein. In Orten, auf deren Gebiet sich mehrere Schulen befinden, werden zwar Schuleinzugsbereiche gebildet, diese können sich aber überschneiden. Der Landesschülerrat hatte angeregt, dass Kinder und Jugendliche verbindlich durch Lehrkräfte angeleitet werden, damit sie ihre Mitwirkungspflichten und -rechte auch wahrnemhen können. Das neue Schulgesetz schreibt deshalb die Wahl einer Vertrauenslehrerin bzw. eines Vertrauenslehrers vor, die bzw. der den Schülersprecherinnen und Schülersprechern sowie Klassensprecherinnen und Klassensprechern zur Seite steht und sie bei der Umsetzung ihrer Mitwirkungsrechte unterstützt.

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