Beitragsfreie Kita
Im Jahr 2020 hat die Landesregierung die beitragsfreie Kita in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Seit 1. Januar 2020 sind damit Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort gebührenfrei. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig von den Beiträgen entlastet. Es investiert mittlerweile über 500 Millionen Euro in die Kindertagesförderung. Mit dem Wegfall der Elternbeiträge hat das Land gleiche und ortsunabhängige finanzielle Bedingungen für Familien geschaffen.
Die Beitragsfreiheit bedeutet eine große Entlastung
für die Familien. Wir sind damit nach wie vor Vorreiter in Deutschland.
Mit diesen Regelungen hat das Land eine gleichberechtigte Teilhabe
aller Kinder geschaffen, unabhängig vom Verdienst der Eltern.
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung
Chancengerechtigkeit verbessert und Mobilität erhöht
Durch die Elternbeitragsfreiheit hat das Land den Zugang zur Kindertagesförderung weiter erleichtert und damit gleichzeitig die Chancengerechtigkeit verbessert. Die Umstellung des Finanzierungssystems und die Elternbeitragsfreiheit führen zugleich zu einer Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern bei der Auswahl der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson und erleichtern damit die Mobilität. Eltern müssen keine Mehrkosten mehr zahlen, wenn sie für ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegeperson außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wählen.
Fragen und Antworten zur beitragsfreien Kita
Was beinhaltet die Elternbeitragsfreiheit?
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei. Die Eltern zahlen keine Beiträge für Kindertageseinrichtungen mehr. Diese Kosten werden vom Land übernommen. Die Beitragsfreiheit umfasst alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort) und Förderumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) entsprechend des gesetzlichen Standards.
Ist die Elternbeitragsfreiheit befristet?
Nein. Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht keine Elternbeiträge mehr vor.
Müssen Eltern einen Antrag auf Elternbeitragsfreiheit stellen?
Nein. Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt (des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt) zahlt die Platzkosten an die Träger der Kindertageseinrichtungen und die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen.
Müssen Eltern weiterhin die Verpflegungskosten zahlen?
Ja. Eltern tragen weiterhin die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung. Die Kosten für die Verpflegung insgesamt und die Kosten der Mittagsverpflegung sind gegenüber den Eltern in einer Rechnung gesondert auszuweisen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten beim zuständigen Jugendamt zu stellen (§ 29 Absatz 1 KiföG M-V).
Müssen Eltern für eine 24-Stunden-Kita zahlen?
Nein. Soweit die Eltern den entsprechenden Bedarf bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nachweisen, sind keine Elternbeiträge für die 24-Stunden-Kita zu zahlen.
Entstehen Eltern weiterhin Mehrkosten, wenn Eltern ihr Kind in Mecklenburg-Vorpommern aber außerhalb der Wohnsitzgemeinde und/oder des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt fördern lassen?
Nein. Es entstehen für die Eltern keine Mehrkosten mehr, solange das Kind in Mecklenburg-Vorpommern gefördert wird. Das zuständige Jugendamt entrichtet die vollständigen Platzkosten an die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegeperson.
Kontakt
Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz