Elternbeitragsfreiheit
Gute Bildung, Förderung und Betreuung für alle Kinder im Land – das ist das Ziel der Landesregierung. Krippe, Kindertagespflege, Kindergarten und Hort sind deshalb in Mecklenburg-Vorpommern für Eltern gebührenfrei. Im Jahr 2020 hat die Landesregierung die beitragsfreie Kita in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig von den Beiträgen entlastet hat. Mit der beitragsfreien Kita schafft das Land seit nunmehr fünf Jahren gleiche und ortsunabhängige finanzielle Bedingungen für Familien. Das bleibt auch weiterhin so.
Ausgaben für Kindertagesförderung auf Rekordhöhe
Im Jahr 2024 Jahr haben Land und Kommunen 923 Millionen Euro für die Frühkindliche Bildung, Förderung und Betreuung aufgewendet. Der Anteil des Landes lag bei 54,5 Prozent, das waren 503 Millionen Euro. Die Kommunen haben insgesamt 420 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2025 steigt der Landesanteil auf 55,2 Prozent. Bis Ende 2025 kann das Land noch Bundesmittel zur Kita-Finanzierung einsetzen. Allein für die Beitragsfreiheit stellt das Land in jedem Jahr 140 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Beitragsfreiheit bedeutet eine große Entlastung
für die Familien. Wir sind damit nach wie vor Vorreiter in Deutschland.
Mit diesen Regelungen hat das Land eine gleichberechtigte Teilhabe
aller Kinder geschaffen, unabhängig vom Verdienst der Eltern.
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung
Chancengerechtigkeit verbessert und Mobilität erhöht
Durch die Elternbeitragsfreiheit hat das Land den Zugang zur Kindertagesförderung weiter erleichtert und damit gleichzeitig die Chancengerechtigkeit verbessert. Die Umstellung des Finanzierungssystems und die Elternbeitragsfreiheit führen zugleich zu einer Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern bei der Auswahl der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson und erleichtern damit die Mobilität. Eltern müssen keine Mehrkosten mehr zahlen, wenn sie für ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegeperson außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wählen.
FAQ - Fragen und Antworten zur beitragsfreien Kita
Was beinhaltet die Elternbeitragsfreiheit?
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei. Die Eltern zahlen keine Beiträge für Kindertageseinrichtungen mehr. Diese Kosten werden vom Land übernommen. Die Beitragsfreiheit umfasst alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort) und Förderumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) nach den gesetzlichen Standards.
Ist die Elternbeitragsfreiheit befristet?
Nein. Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht keine Elternbeiträge mehr vor.
Müssen Eltern einen Antrag auf Elternbeitragsfreiheit stellen?
Nein. Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt (des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt) zahlt die Platzkosten an die Träger der Kindertageseinrichtungen und die laufenden Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen.
Müssen Eltern weiterhin die Verpflegungskosten zahlen?
Ja. Eltern tragen weiterhin die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung. Die Kosten für die Verpflegung insgesamt und die Kosten der Mittagsverpflegung sind gegenüber den Eltern in einer Rechnung gesondert auszuweisen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten beim zuständigen Jugendamt zu stellen (§ 29 Absatz 1 KiföG M-V).
Müssen Eltern für eine 24-Stunden-Kita zahlen?
Nein. Soweit die Eltern den entsprechenden Bedarf bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nachweisen, sind keine Elternbeiträge für die 24-Stunden-Kita zu zahlen.
Entstehen Eltern weiterhin Mehrkosten, wenn Eltern ihr Kind in Mecklenburg-Vorpommern aber außerhalb der Wohnsitzgemeinde und/oder des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt fördern lassen?
Nein. Es entstehen für die Eltern keine Mehrkosten mehr, solange das Kind in Mecklenburg-Vorpommern gefördert wird. Das zuständige Jugendamt entrichtet die vollständigen Platzkosten an die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegeperson.
Kontakt
Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz