Staatliche Schulämter
Die vier Staatlichen Schulämter zählen zu den unteren Landesbehörden und sind für die allgemein bildenden Schulen zuständig. Die Schulämter übernehmen die Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen, üben die Dienstaufsicht über die Lehrkräfte, das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und über den Zentralen Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie aus. Zu ihren Aufgaben zählen auch die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger sowie die Fachaufsicht über die Träger der Schulentwicklungsplanung. Die Schulrätinnen und Schulräte für die beruflichen Schulen haben ihren Sitz im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.
Einzugsbereiche der Schulämter
Das Staatliche Schulamt Greifswald ist für die allgemein bildenden Schulen auf dem Gebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen und des Landkreises Vorpommern-Greifswald zuständig. Das Schulamt Neubrandenburg nimmt diese Aufgaben für die allgemein bildenden Schulen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wahr. Das Schulamt Rostock kümmert sich um die allgemein bildenden Schulen auf dem Gebiet des Landkreises Rostock und der kreisfreien Hansestadt Rostock. Das Schulamt Schwerin übernimmt die Aufgaben für die allgemein bildenden Schulen auf dem Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg, des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der kreisfreien Landeshauptstadt Schwerin.
Wegweiser Schulamt: Ansprechperson finden
Wie kann ich das Schulamt erreichen? Wie kontaktiere ich die jeweilige Servicestelle Inklusion, die bei allen Fragen zum gemeinsamen Lernen weiterhilft? Der Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet alle wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Dort sind auch Kontakte der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu finden, die Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Eltern Beratung anbieten.