Schularten

An den beruflichen Schulen können sich die Jugendlichen auf einen Beruf vorbereiten, einen Beruf erlernen, oder sie nutzen die Möglichkeit, schulische Abschlüsse wie die Berufsreife oder das Abitur zu erwerben. Die beruflichen Schulen umfassen verschiedene Schularten wie die Berufsschule, Berufsfachschule, die Höhere Berufsfachschule, das Fachgymnasium, die Fachoberschule und Fachschule. Innerhalb jeder Schulart gibt es unterschiedliche Bildungsgänge.

Schularten der beruflichen Schulen

Berufsschule

Berufsschule

Die Berufsschule bildet den Kernbereich der beruflichen Schulen. Sie unterrichtet in über 140 Ausbildungsberufen und vermittelt als Partner eines Ausbildungsbetriebes neben einer beruflichen Grund- und Fachausbildung eine erweiterte allgemeine Bildung. Mit der dualen Berufsausbildung genießt Deutschland international hohes Ansehen. Die Jugendlichen erhalten eine praktische Ausbildung in der Wirtschaft und einen praxisnahen theoretischen Unterricht in den Berufsschulen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule wird die Berufsreife oder auch ein der Mittleren Reife gleichwertiger Abschluss erworben.

Berufsvorbereitung an der Berufsschule

Berufsvorbereitung an der Berufsschule

Die Berufsschule bereitet schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis und ohne eine Vermittlung in eine Einstiegsqualifizierung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit in einem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) auf eine Berufsausbildung vor. Das BVJ wird ein- und zweijährig an Berufsschulen in Mecklenburg-Vorpommern angeboten.

Eine Sonderform ist das BVJA, in das berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen werden, die über nicht ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Ziel ist es, dass sie nach dem Besuch des BVJA dem Unterricht in einer Regelklasse einer beruflichen Schule folgen können. Im ein- und zweijährigen BVJ sowie im BVJA ist am Ende der Ausbildungszeit grundsätzlich der Erwerb der Berufsreife möglich.

Berufsschulpflichtige Jugendliche, die an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit (BVB) teilnehmen, besuchen die Berufsschule in Teilzeit und haben hierbei grundsätzlich die Möglichkeit, den Abschluss der Berufsreife nachzuholen.

Berufsfachschule

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule vermittelt eine erste berufliche Ausbildung, z. B. in der Kranken- und Altenpflegehilfe, und erweitert die allgemeine Bildung. Sie dauert in der Regel drei Jahre. Die Aufnahme in diese Schule setzt die Berufsreife voraus. Die Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab und kann auch zu einem Abschluss führen, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.

Höhere Berufsfachschule

Höhere Berufsfachschule

Die höhere Berufsfachschule führt die Schülerinnen und Schüler zu einem staatlichen Berufsabschluss. Die Aufnahme in diese Schule setzt grundsätzlich die Mittlere Reife voraus. Die Höhere Berufsfachschule gliedert sich in Unterricht sowie praktische Ausbildung oder Praktikum. Erlernt werden können Gesundheitsfachberufe, sozialpflegerische, kaufmännische und technische Berufe. Durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung kann auch die Fachhochschulreife erworben werden.

Fachschule

Fachschule

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Voraussetzung für den Besuch ist der Berufsschulabschluss oder die Berufsreife. Der Besuch der Fachschule dauert mindestens ein Schuljahr und schließt sich grundsätzlich an eine berufliche Erstausbildung und Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an. Berufliche Fachkenntnisse werden hier vertieft und erweitert. Die Fachschule schließt mit einer Prüfung ab und verleiht einen staatlichen Abschluss.

Fachoberschule

Fachoberschule

An der Fachoberschule erhalten Schülerinnen und Schüler eine erweiterte allgemeine Bildung und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ziel ist es, sie auf ein Fachhochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung vorzubereiten. Zugangsvoraussetzung ist die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Berufsausbildung. Die Fachoberschule umfasst grundsätzlich die Jahrgangsstufen 11 und 12, wobei Schülerinnen und Schüler, die bereits eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben oder drei Jahre in ihrem Beruf arbeiten, sofort in die Jahrgangsstufe 12 aufgenommen werden können. In Mecklenburg-Vorpommern werden zurzeit ausschließlich Fachoberschul-Bildungsgänge angeboten, die nur die Jahrgangsstufe 12 umfassen. Ziel der Fachoberschule ist der Erwerb der Fachhochschulreife.

Fachgymnasium

Fachgymnasium

Am Fachgymnasium dauert die Ausbildung drei Jahre. Hier erhalten die Schülerinnen und Schüler eine erweiterte Allgemeinbildung und eine berufsbezogene Bildung. Voraussetzung ist die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Berufsausbildung. Das Fachgymnasium schließt mit dem Abitur ab. Die Ausbildung orientiert sich an den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer anspruchsvollen Berufsausbildung. Die Schülerinnen und Schüler können hier aber auch den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.

Regionale Berufliche Bildungszentren

Im Schuljahr 1999/2000 haben insgesamt etwa 70.000 Schülerinnen und Schüler die öffentlichen beruflichen Schulen besucht, heute sind es 35.200 Schülerinnen und Schüler. Trotz der rückläufigen Schülerzahlen will die Landesregierung das flächendeckende Schulnetz und breite Angebot an Bildungsgängen erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich deshalb die bestandsfähigen beruflichen Schulen zu Regionalen Beruflichen Bildungszentren (RBB) mit Haupt- und Nebenstellen zusammengeschlossen. Um die Qualität einer Schule weiterzuentwickeln, haben sich die beruflichen Schulen für das Schweizer Modell „Q2E – Qualität durch Evaluation und Entwicklung“ entschieden. Auf dessen Grundlage haben sie schuleigene Qualitätsmanagementsysteme entwickelt.

Demografischer Wandel an beruflichen Schulen

Für Ausbildungsberufe, in denen die Schülerzahlen besonders gering sind, gibt es Landesfachklassen. In den vergangenen Jahren mussten wegen geringer Schülerzahlen berufliche Bildungsgänge zusammengelegt werden. Bei steigenden Schülerzahlen, können wieder Eingangsklassen an anderen Standorten eingerichtet werden. Grundsätzlich sind die Landkreise und Kommunen für die Schulentwicklungsplanung zuständig und verständigen sich untereinander über den Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Erst wenn sie sich nicht einigen können, trifft das Bildungsministerium eine Entscheidung.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, berufliche Schulen und Lehrkräftegewinnung
Referat 220 - Schulaufsicht berufliche Schulen
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Referatsleiter
Frank Buchholz
Telefon: 0385 588-17220

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Berufsschulpflichtverordnung - BSPflVO M-V

Verordnung über das Verfahren zur näheren Ausgestaltung der Schulpflicht im Bereich der beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Vom 24. November 2017

Berufliche Schulen Organisationsverordnung BSOrgVO – M-V

Verordnung über die Organisation des Unterrichts, die Voraussetzungen und das Verfahren für die Aufnahme in die Bildungsgänge der beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
Vom 11. Dezember 2012, letzte Änderung vom 23. Mai 2023

Berufsschulverordnung - BSVO M-V

Verordnung über die Berufsschule in Mecklenburg-Vorpommern
Vom 4. Juli 2005, letzte Änderung vom 24. Juli 2020

Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige - Höhere Berufsfachschulverordnung - Erz0-10HBFSVO M-V

Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige
Vom 27. Juni 2017, letzte Änderung vom 26. Juli 2023

Schulentwicklungsplanungsverordnung berufliche Schulen – SEPVOBS M-V

Verordnung über die Schulentwicklungsplanung für berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
Vom 11. Dezember 2012, letzte Änderung vom 20. März 2021

Sozialassistenz-Höhere Berufsfachschulverordnung – SOAHBFSVO M-V

Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz
Vom 1. Februar 2024

Fachoberschulverordnung - FOSVO M-V

Verordnung zur Aufnahme, Ausbildung und Prüfung an Fachoberschulen und über den Erwerb der Fachhochschulreife
Vom 26. September 2001, letzte Änderung vom 2. November 2009 

Schuljahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte an beruflichen Schulen

Vom 29. Mai 2017, letzte Änderung vom 29. Oktober 2019