Diagnostik und Schulpsychologie
Standards der Diagnostik
Das Handbuch „Standards der Diagnostik“ ist eine verbindliche Richtlinie für den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) und die Schulaufsicht sowie für Schulleitungen und Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Es dient der Unterstützung, der Vereinheitlichung und der Qualitätssicherung der Diagnostik des Förderbedarfs bei Kindern und Jugendlichen und den Entscheidungen, die danach in der Schule getroffen werden.
155 Seiten / Broschüre
Barrierefrei
Sprache: Deutsch
Stand: 08/2024
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Minister Backhaus: Hohe Sicherheit unserer Lebensmittel gilt es zu bewahren
"Deutschland muss sich, was seine Lebens- und Futtermittelüberwachung angeht, nicht verstecken. Die hohe Sicherheit unserer Lebensmittel ist international anerkannt und hoch geschätzt. Das macht Produkte aus Deutschland zu einem gefragten Exportgut. Diesen Vorteil gilt es zu bewahren! Dazu gibt es weit über 200 Verordnungen, Gesetze und Entscheidungen im Lebensmittelrecht, von der Höchstmengenregelung für Pestizidrückstände bis hin zu Informationsrechten für Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag.
"Unser System der Lebens- und Futtermittelüberwachung fußt auf dem Grundgedanken der unternehmerischen Eigenverantwortung. Im Lebensmittelrecht gibt es dafür den Begriff der "Sorgfaltspflicht". Egal ob Biolandwirt, konventioneller Großbetrieb oder Futtermittelproduzent – jeder trägt die Verantwortung dafür, dass seine Produkte sicher sind", so der Minister in seiner Rede.
Deutschlandweit werden jährlich über eine Million Kontrollbesuche in Lebensmittelbetrieben durchgeführt und über 400.000 Proben genommen.
Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2009 von den 26.737 Betrieben im Land 18.940 Betriebe kontrolliert. Das entspricht einer Quote von 71,3 Prozent. Es erfolgten 35.542 planmäßige Kontrollen sowie 5.643 außerplanmäßige Kontrollen. Dabei wurden 7.984 Lebensmittelproben genommen, von denen bei 904 Proben Beanstandungen festgestellt wurden. Die Futtermittelkontrolleure haben im Jahr 2009 404 Kontrollen bei Futtermittelherstellern, Händlern und landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben durchgeführt. Außerdem wurden 12 Buchprüfungen vorgenommen. Es wurden 646 Proben gezogen, aus denen etwa 5.000 Einzeluntersuchungen resultierten. 135 der gezogenen Proben entsprachen nicht den Vorgaben.
"In Anbetracht der stetig wachsenden Weltbevölkerung und der zunehmenden Umweltverschmutzung wäre es geradezu eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn man so tun würde, als ließen sich Stoffe wie beispielsweise Dioxin, Acrylamid, Nitrofen oder Schwermetalle gänzlich aus unserer Nahrungskette halten", sagte Minister Backhaus. Sie entstünden zum Teil bei natürlichen Prozessen und bei bestimmten Herstellungs- und Zubereitungsverfahren oder aber sie sind in der modernen Landwirtschaft unverzichtbar.
"Das deutsche Kontroll- und Überwachungssystem sorgt aber für eine größtmögliche Minimierung des Risikos", betonte der Landwirtschaftsminister. Allerdings habe der aktuelle Dioxin-Skandal wieder schmerzlich vor Augen geführt, dass dieses System durchaus Lücken aufweist.
Bei der am 13. Januar 2011 geführten Beratung mit den Futtermittelherstellern aus Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Agrarministerium wurde neben einem halbjährlich stattfindenden Runden-Tisch-Gespräch ein Sieben-Punkte-Programm für die zukünftige Verfahrensweise der Futtermittelherstellung abgestimmt.
Damit soll unter anderem ein Zulassungsverfahren für alle Futtermittelunternehmen erreicht werden, die Futtermittel für Lebensmitteltiere und andere Tiere herstellen. Weiterhin müssen die Wirksamkeit und Eignung der bestehenden Eigenkontrollsysteme sowie die Rückverfolgbarkeit überprüft werden. "Eine strikte räumliche Trennung der Produktion von Fetten zu technischen Zwecken und solchen zu Futterzwecken muss selbstverständlich sein", nannte der Minister einen weiteren Punkt. Für private Labore müsse eine verbindliche Meldepflicht gegenüber den zuständigen Überwachungsbehörden wieder eingeführt werden. "Nicht zuletzt muss die unnachgiebige Verfolgung von Verstößen selbstverständlich sein, um Nachahmer abzuschrecken und kriminellen Machenschaften Einhalt zu gebieten", so Dr. Backhaus.
"Mit diesen Beschlüssen hatten wir bereits fünf Tage vor der Sonder-Verbraucher- und -Agrarministerkonferenz ein breit aufgestelltes Handlungsprogramm für unser Land festgelegt", betonte der Landwirtschaftsminister. "Ich darf ihnen versichern, dass wir im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher unseres Landes gemeinsam alle Hebel in Bewegung setzen werden, um die vereinbarten Maßnahmen mit Leben zu erfüllen."
Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) gliedert sich in die Fachbereiche Schulpsychologie und Sonderpädagogik (Diagnostik). Beratung und Unterstützung bietet der ZDS bei allen Fragen, Schwierigkeiten, Anliegen und Problemen in psychologischen und diagnostischen Angelegenheiten, die einen schulischen Bezug haben. Der ZDS berät und unterstützt Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte im Umgang mit herausfordernden Situationen im Schulalltag. Im ZDS sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Diagnostikerinnen und Diagnostiker für Ratsuchende da, um individuelle Bedürfnisse zu besprechen und Lösungswege zu finden.
Der ZDS unterstützt und berät:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schulleitungen und Schulaufsicht
- Schule als soziale Organisation in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag
- Arbeitsgruppen und Qualitätszirkel, insbesondere auf regionaler Ebene
Welche Aufgaben hat der ZDS?
Aufgaben im Bereich „Schulpsychologie“
Zu den Aufgaben im Bereich Schulpsychologie gehören:
- Beratung bei Lern- und Leistungsstörungen (z. B. bei Teilleistungsstörungen, Motivationsproblemen)
- Beratung bei speziellen Schullaufbahnentscheidungen (z. B. besondere Förderbedürfnisse und Begabungen)
- Beratung bei Krisen (z. B. bei plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Disziplinproblemen, Konflikten und Gewalt sowie Aggression, die sich gegen sich selbst richtet)
- Diagnostik von Hochbegabung
- Unterstützung bei Gesprächskreisen zu aktuellen Themen (z. B. Förderung der Konzentration, Umgang mit Konflikten, Methodentraining)
- Fortbildung und Mitwirkung bei Konferenzen in Schule (z. B. zu Themen wie Schulklima, Gewalt an Schulen)
Aufgaben im Bereich „Diagnostik“:
Zu den Aufgaben im Bereich Diagnostik gehören:
- Feststellungsverfahren sonderpädagogischer Förderbedarfe in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören sowie Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler
- Feststellungsverfahren von besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen
- sonderpädagogische und pädagogische Förderung
- präventive Maßnahmen der schulischen und außerschulischen Förderung
- Gesprächskreise zu Themen sonderpädagogischer und pädagogischer Förderung
Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) mit erweiterten Angeboten
Mecklenburg-Vorpommern hat den ZDS neu aufgestellt und die Beratungsangebote erweitert. Durch ein neues Konzept ist die Arbeit des ZDS dezentraler ausgerichtet, damit schnelle Hilfe – telefonisch oder vor Ort – geleistet werden kann. Neu ist eine zentrale Leitstelle mit Sitz im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung. Diese wird eingehende Anfragen der Schulen sofort aufnehmen, eine psychologische Erstversorgung sicherstellen und weiterführende Hilfe vermitteln. Zusätzlich wird es mobile schulpsychologische Teams geben, die bei akuten Problemen umgehend vor Ort unterstützen und schulpsychologisch beraten.
Schulpsychologische Unterstützung vor Ort gestärkt
Ergänzt wird das bestehende System durch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die fest an ausgewählten Schulen tätig sind. Dabei handelt es sich um Schulen, die ein Familienklassenzimmer oder eine Schulwerkstatt eingerichtet haben oder um Förderschulen mit dem Schwerpunkt Verhalten. Das Land schafft auf diese Weise eine bessere Begleitung für Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten. Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte können direkt beraten werden. Darüber hinaus wird es auch zusätzliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen geben, die auf den Bereich der beruflichen Schulen spezialisiert sind. Des Weiteren stärkt der ZDS Schulen im Bereich des Gesundheitsmanagements.
Kontakt
Referat 460 - Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS)