Ganztägiges Lernen

In Mecklenburg-Vorpommern sind etwa die Hälfte aller öffentlichen Grundschulen und dreiviertel der öffentlichen weiterführenden Schulen in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Regionale Schulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen) ganztägig organisiert. Der Schultag an ganztägig arbeitenden Schulen besteht nicht nur aus dem Unterricht, sondern wird mit besonderen Bildungs- und Freizeitangeboten erweitert, die Lust darauf machen, auszuprobieren, zu entdecken und mitzumachen. Ganztägiges Lernen bietet darüber hinaus zusätzliche Möglichkeiten für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern.

Ein Mädchen balanciert bei einem Zirkusprojekt auf einem Netz, das von mehreren Mädchen und Jungen gehalten wird. Alle sind kostümiert.Details anzeigen
Ein Mädchen balanciert bei einem Zirkusprojekt auf einem Netz, das von mehreren Mädchen und Jungen gehalten wird. Alle sind kostümiert.

Zirkusprojekt der bernsteinSchule Ribnitz-Damgarten im Jahr 2019, Foto: Serviceagentur "Ganztägig lernen"

Zirkusprojekt der bernsteinSchule Ribnitz-Damgarten im Jahr 2019, Foto: Serviceagentur "Ganztägig lernen"

Wie kann das ganztägige Lernen organisiert sein?

Das ganztägige Lernen ist eine besondere Form des Schulbetriebs. Eine Schule kann sich hierfür unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und des Schulträgers entscheiden. Grundlage bildet ein Beschluss der Schulkonferenz. Schulen, die den ganztägigen Betrieb aufnehmen möchten, stellen einen Antrag und durchlaufen ein Genehmigungsverfahren. Voraussetzung dafür ist ein pädagogisches Konzept. Dieses Konzept entwickelt die Schule mit allen Beteiligten. Es ist Teil des Schulprogramms und gibt Auskunft darüber, wie das gantägige Lernen an der Schule inhaltlich gestaltet und organisiert ist.

Ganztägig arbeitende Grundschule

Eine Grundschule kann als ganztägig arbeitende Grundschule organisiert sein. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an mindestens drei Tagen in der Woche über den Unterricht hinaus ergänzende Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote an. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Ganztagsschule

Eine weiterführende Schule kann als Ganztagsschule organisiert sein. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an mindestens drei Tagen in der Woche über den Unterricht hinaus ergänzende Bildungs- und Freizeitangebote an. 

Ganztagsschule in offener Form: die Teilnahme an den ergänzenden Angeboten ist den Schülerinnen und Schüler freigestellt

Ganztagsschule in teilweise gebundener Form: ganze Klassen oder Jahrgangsstufen nehmen an den ergänzenden Angeboten teil 

Ganztagsschule in gebundener Form: alle Schülerinnen und Schüler nehmen an den ergänzenden Angeboten teil

Außerschulische Partner bereichern den Schultag

In die Gestaltung des ganztägigen Lernens ist eine Vielzahl außerschulischer Kooperationspartner eingebunden. Vereine, Verbände, Institutionen, Unternehmen und viele ehrenamtlich tätige Einzelpersonen sorgen mit ihren Angeboten in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur, Umwelt, gesellschaftliches Engagement oder Gesundheit für einen abwechslungsreichen Schultag. Dafür steht den ganztägig arbeitenden Schulen ein Finanzbudget zur Verfügung. Seit 2018 unterzeichnen immer mehr außerschulische Kooperationspartner die Rahmenvereinbarung „Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen“. Sie bekunden damit auch öffentlich ihren Einsatz an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Serviceagentur „Ganztägig lernen“

Unterstützung bei der Organisation, bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des ganztägigen Lernens erhalten Schulen und außerschulische Kooperationspartner bei der Serviceagentur „Ganztägig lernen“. Sie berät und begleitet in allen Fragen rund um das Thema „Ganztägiges Lernen“, führt Schulen und außerschulische Partner zusammen und initiiert und begleitet schulische Netzwerke. Die Serviceagentur ist ein landesweites Beratungsangebot der RAA – Demokratie und Bildung M-V e. V. in Waren (Müritz) und wird durch das Bildungsministerium finanziert.

Ganztagsschulportal

Wie machen es die anderen? Und sind wir auf dem richtigen Weg? Das fragen sich viele Lehrerinnen und Lehrer an Schulen mit Ganztagsangeboten. Das Portal www.ganztagsschulen.org des Bundesministeriums für Bildung und Forschung greift solche Fragen auf, zeigt Schulen und Lehrkräfte im Porträt. Lehrerinnen und Lehrer erhalten dort Anregungen zur Lernkultur und zur Unterrichtsentwicklung. Außerdem können sie über den Tellerrand in andere Länder blicken.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, berufliche Schulen und Lehrkräftegewinnung
Referat 240 - Grundsatzfragen Unterrichtsversorgung, Bildungsplanung, Stellenbewirtschaftung, Budgetverwaltung
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Referentin
Birgit Bomhauer-Beins
Telefon: 0385 588-17242

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Vom 28. März 2018, letzte Änderung vom 14. Dezember 2022

Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG

Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter

Vom 2. Oktober 2021, letzte Änderung vom 21. November 2024

Sonstiges

Vereinbarung Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern