Bergamt Stralsund genehmigt Pipeline Nord Stream 2 in M-V
Das für die Genehmigung von Erdgashochdruckleitungen zuständige Bergamt Stralsund hat am 31. Januar 2018 den Plan für den Bau und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nord Stream 2 im Abschnitt des deutschen Küstenmeeres einschließlich des Übergangs auf das Festland bei Lubmin mit Nebenbestimmungen und Vorbehalten auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst mehr als 600 Seiten. Der dazu gehörige Plan ist in 18 Ordnern dokumentiert.
Nach der Prüfung aller Unterlagen, die der Vorhabenträger Nord Stream 2 AG eingereicht hatte, sowie der Abwägung der dazu eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen von Behörden, Vereinigungen und Privaten hat das Bergamt Stralsund den Bau und Betrieb der Pipeline über 55 Kilometer im deutschen Küstenmeer für zulässig erklärt. Das betrifft den Bereich der Ostsee, der zum deutschen Hoheitsgebiet gehört.
„Das Bergamt hat auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen gehandelt und dabei insbesondere darauf geachtet, dass die Eingriffe in die Umwelt vollumfänglich ausgeglichen werden“, sagte Landes-Energieminister Christian Pegel. Der Minister betonte, dass Erdgas zwar kein erneuerbarer Energieträger sei, aber als Übergangstechnologie beim Verbrennen weniger schädliche Abgase produziere als Erdöl oder Kohle.
Die Genehmigung im Abschnitt des deutschen Küstenmeeres ist Bestandteil des Gesamtprojekts Nord Stream 2 durch die Ostsee von der russischen Narva-Bucht nach Lubmin. Das Nord Stream 2 Pipeline-System besteht aus zwei parallelen Leitungssträngen mit jeweils 1,2 Metern Durchmesser und einer Transportkapazität von jeweils ca. 27,5 Milliarden Kubikmetern Gas pro Jahr. Es ist vorgesehen, die Nord Stream 2-Pipeline weitestgehend parallel zur Gasleitung Nord Stream 1 zu verlegen, die seit 2011 in Betrieb ist (der zweite Strang seit 2012).
Mit Schreiben vom 22. März 2013 hatte der Vorhabenträger den Antrag auf Planfeststellung gemäß § 43 EnWG gestellt. Nach umfangreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde das Anhörungsverfahren am 07.04.2017 begonnen. Die Unterlagen sind an alle Beteiligten verschickt worden. Zusätzlich wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz die vollständigen Planunterlagen in den vom Vorhaben betroffenen Ämtern Bergen, Lubmin, Mönchgut/Granitz, Usedom Nord, Putbus und Anklam-Land, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH, Hamburg und Rostock) und dem Bergamt Stralsund - sowie zu jedermanns Einsichtnahme vom 18. April bis einschließlich 17. Mai 2017 ausgelegt.
Es sind 42 Stellungnahmen und 165 Einwendungen eingegangen. Das Bergamt hat diese gemeinsam mit dem BSH mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden - auch mit Vertretern polnischer Behörden -, den Betroffenen und den Einwendern vom 17. bis 20. Juli 2017 erörtert. Am 5. Dezember 2017 hat eine Erörterung mit Vertretern polnischer Behörden nach der Espoo-Konvention gemeinsam mit dem BSH im Bundesverkehrsministerium in Berlin stattgefunden.
Für den Bau und den Betrieb der Pipeline in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, der sogenannte Festlandssockel) - also dem Bereich, der nicht zum Deutschen Hoheitsgebiet gehört, an dem aber die Bundesrepublik Deutschland nach dem Internationalen Seerechtsübereinkommen gewisse Rechte hat -, sind Genehmigungen vom Bergamt Stralsund und vom BSH erforderlich. Dieser Abschnitt hat eine Länge von 31 Kilometern. Für den Bereich der AWZ findet ein zweistufiges Genehmigungsverfahren statt. Die Genehmigung für den Bau der Pipeline in bergbaulicher Hinsicht hat das Bergamt auf der Grundlage des Bundesberggesetzes am 2. November 2017 erteilt. Für die Genehmigung zum Bau und Betrieb der Leitung hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und Benutzung der Gewässer über dem Festlandsockel und des Luftraumes über diesen Gewässern ist das BSH zuständig. Dessen Entscheidung steht noch aus.
Der Vorhabenträger plant, umgehend mit dem Bau der Gasleitung zu beginnen. Unabhängig davon stehen neben der Genehmigung durch das BSH noch die Genehmigungen der Staaten aus, deren Territorium bzw. AWZ die Trasse ebenfalls passieren soll: Dänemark, Schweden, Finnland und Russland.
An Land soll das Erdgas über die neue Erdgasempfangsstation Lubmin 2 durch Anschluss an die bestehende Norddeutsche Erdgasleitung (NEL) nach Westen und an die geplante Europäische Gasanbindungsleitung (EUGAL) nach Süden in die Tschechische Republik transportiert werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den am Verfahren Beteiligten sowie den Einwendern zugestellt werden. Zudem wird er voraussichtlich im ersten Quartal 2018 öffentlich ausgelegt. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.
Zahlen & Fakten
Technische Rahmendaten:
Durchsatzmenge |
2 x 27,5 Mrd. m³/Jahr |
Transportmedium |
trockenes, süßes Erdgas in H-Gas-Qualität |
Länge der Trasse |
ca. 1.225 km |
Nennweite |
2 x 1,20 m |
Innendurchmesser |
1.153 mm |
Rohrwerkstoff |
Spezialstahl |
Stahlmenge |
ca. 2,2 Mio Tonnen |
Auftriebssicherung durch |
60-100 mm dicke Betonummantelung, |
Lebensdauer |
> 50 Jahre |
Leitungsverlegung:
Die Verlegung beginnt an der Küstenlinie im Bereich Lubmin und erfolgt bis zu einer Wassertiefe von ca. 17,5 Metern in einem offenen Rohrgraben mit anschließender Sandbedeckung. Ab einer Wassertiefe von mehr als 17,5 m ist es nicht mehr erforderlich die Pipeline in einem Rohrgraben zu verlegen. Ab dieser Tiefe wird die Rohrleitung auf dem Meeresboden abgelegt.
Im Übergangsbereich von Wasser zu Land verlaufen die Pipelines von See kommend in einem gemeinsamen Rohrgraben, anschließend verläuft jede der beiden Pipelines in einem separaten, ca. 700 m langen Mikrotunnel. In den Mikrotunneln unterqueren sie den Flachwasserbereich, den Küstenstreifen, verschiedene Gas- und Versorgungsleitungen, eine Straße und ein Bahngleis, bevor sie den landseitigen Beginn der Mikrotunnel, nördlich am Rand der Molchempfangsstation erreichen.
Der Regelabstand der beiden parallel verlaufenden Nord Stream 2-Leitungen beträgt im deutschen Sektor ca. 55 Meter.
Die Verlegung der Nord Stream 2-Pipeline wird im so genannten „S-Lay-Verfahren“ durch Rohrverlegeschiffe erfolgen. Der auf dem Schiff produzierte Rohrstrang wird kontinuierlich in einer kontrollierten S-Kurve auf den Seeboden verlegt.
Ausgleichsmaßnahmen:
Die einzelnen Bauabläufe haben in den unterschiedlichen Jahreszeiten unterschiedliche nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen vor allem im Hinblick auf die Heringslaichzeit und die Rast von Seevögeln wurden vom Vorhabenträger für den zeitlichen Ablauf der Pipelineverlegung die nachfolgend beschriebenen Bauzeitenfenster für die Bauarbeiten im deutschen Zuständigkeitsbereich festgelegt:
- vom 15.05. bis 31.12.: Bauarbeiten im seeseitigen Trassenabschnitt zwischen Anlandung bei Lubmin und Kilometerpunkt (KP) 53, also vor allem im Greifswalder Bodden (Heringslaichzeit und Rast Meeresenten),
- vom 01.09. bis 31.12.: Bauarbeiten im seeseitigen Trassenabschnitt zwischen KP 53 und KP 17 (Rast),
- vom 15.05. bis 31.12.: Bauarbeiten im seeseitigen Trassenabschnitt zwischen KP 17 und KP 0 (deutsche AWZ-Grenze) (Rast),
- vom 15.05. bis 31.10.: stationäre Bauarbeiten und Zusammenfügen verlegter Rohrabschnitte im seeseitigen Trassenabschnitt zwischen KP17 und KP10 (Rast).
Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) wurde bewertet und die Bewertung in der Abwägung berücksichtigt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die Schutzregime des nationalen Biotop- und Gebietsschutzes, des Natura 2000-Habitatschutzes sowie des speziellen Artenschutzes wurden beachtet.
Für die unvermeidbaren, erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf einzelne Schutzgüter sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Mit der Deckung des Kompensationsbedarfs über ein Ökokonto ist eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen auf Rügen nicht mehr vorgesehen.
Auf Antrag des Vorhabenträgers wird über den zwingenden Kompensationsbedarf für seeseitige Eingriffe hinaus eine Kompensationsverpflichtung und deren Erfüllung durch die Naturschutzmaßnahme „Polder Bargischow“ in die Planfeststellung aufgenommen.
Als vorsorgliche Kohärenzsicherungsmaßnahmen wird die „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ mit einer Größe von ca. 39 Hektar festgesetzt und der Vorhabenträger verpflichtet, für die kommunalen Kläranlagen Bergen, Göhren, Greifswald-Ladebow und Stralsund für eine zusätzliche Reduktion von Nährstoffeinträgen in den Greifswalder Bodden zu sorgen.