Lorenz Caffier: Zuwendungsverfahren für den Kofinanzierungsfonds läuft gut

Finanzielle Unterstützung für weitere 45 Investitionsvorhaben

Nr.49  | 13.03.2014  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Auf der gestrigen sechsten Sitzung des interministeriellen
Vergaberats zum Kofinanzierungsfonds wurden für weitere 45 kommunale
Investitionsvorhaben rund 4,1 Mio. EUR Förderung bestätigt. Damit
wurden seit Auflegen des Förderprogramms (Juli 2012) 246 Anträgen
zugestimmt, rund 32,8 Mio. EUR insgesamt sind bisher aus dem
Förderprogramm bereitgestellt worden. Die Kommunen konnten so bislang
Investitionen in Höhe von rund 141 Mio. EUR u.a. für den Wegebau in
ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben, den Sportstättenbau
oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen.

Lorenz Caffier: "Es wird deutlich, dass der Fonds seine Funktion
erfüllt und die hohe Zahl der bereits bewilligten
Investitionsmaßnahmen zeigt, dass er von den Kommunen auch gut
angenommen wird. Mit diesem Programm unterstützen wir Kommunen, die
aufgrund ihrer Finanzlage sonst nicht von verschiedenen
Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren
könnten, weil ihnen das Geld für den Eigenanteil fehlt. Mit 1 EUR aus
dem Fonds können mehr als 4 EUR tatsächlich investiert werden, aus
den rund 4,1 Mio. EUR Förderung werden in der sechsten Runde
Investitionen von rund 17,15 Mio. EUR ausgelöst."

Zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen stellt das Land
einmalig, zusätzlich und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes 50
Mio. EUR über das Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung. Über die
Anträge entscheidet das Ministerium für Inneres und Sport auf
Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates.

Anträge können Kommunen bis 2016 stellen. Nach der Richtlinie zur
Gewährung von Finanzhilfen sind Zuwendungsempfänger aus dem Fonds
kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Zweckverbände. Eine Förderung
setzt auch voraus, dass der Haushalt sparsam und wirtschaftlich
geführt wird und alle Einnahmequellen in vertretbarem Umfang
ausgeschöpft werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer
Zuwendung besteht nicht.

Die "Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem
Kofinanzierungsprogramm" ist im Amtsblatt M-V Nr. 31 veröffentlicht
sowie auf der Homepage des Innenministeriums www.im.mv-regierung.de
unter der Rubrik "Kommunale Themen/Investitionsförderung". Dort ist
auch regelmäßig nach Entscheidung des Vergaberates eine Übersicht aus
dem Kofinanzierungsfonds abrufbar.

Anlage: Übersicht über die geförderten Investitionsmaßnahmen der
sechsten Sitzung des Vergaberates

Anlagen

Anlage zur sechsten Sitzung des interministeriellen Vergaberats - Übersicht über die geförderten Investitionsmaßnahmen (PDF, 0,59 MB)
Anlage zur sechsten Sitzung des interministeriellen Vergaberats - Übersicht über die geförderten Investitionsmaßnahmen