Drese im Landtag zur Krankenhausreform: MV profitiert ganz besonders von den Regelungen zu Sicherstellungshäusern im ländlichen Raum
Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht in der Krankenhausreform die Chance, die medizinische Versorgung nachhaltig auf hohem Niveau zu stabilisieren und die wirtschaftliche Perspektive gerade für kleinere, bedarfsnotwendige Häuser in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. „Die wirtschaftliche Lage der Kliniken ist angespannt, das bisherige Fallpauschalen-System hat dazu in großem Maße beigetragen. Ein Weiter-So können wir uns deshalb nicht mehr leisten und eine zeitnahe Umsetzung der Reform ist, auch bei den Unzulänglichkeiten des Gesetzes, von hoher Dringlichkeit“, unterstrich Drese heute im Landtag.
Die Ministerin begrüßte die zusätzlichen Finanzmittel, die durch die Reform bereits in diesem Jahr den Kliniken im Land zur Verfügung stehen werden. So erhalten die Krankenhäuser in MV durch die Reform bereits in diesem Jahr 2,37 Millionen Euro zusätzlich für die Geburtshilfe sowie um 25 Prozent erhöhte Sicherstellungszuschläge. „Diese sind allein bereits ein weiteres Plus von rund 3,3 Millionen Euro für MV“, betonte Drese. Auch Tarifsteigerungen werden nun automatisch refinanziert, was einem Volumen von rund 24 Millionen Euro entspreche.
Diese Leistungen greifen, wie auch der neu verhandelte Landesbasisfallwert, bereits vor dem für 2026 angekündigten Transformationsfonds und berücksichtigen noch nicht das derzeit diskutierte Sondervermögen des Bundes. Dieses soll und muss nach Aussage von Drese bei Verabschiedung auch den Krankenhäusern zu Gute kommen.
„Natürlich nutzen wir zudem konsequent alle Möglichkeiten, uns auf Bundesebene weiter einzubringen, um die Krankenhausreform zu verbessern und sie für die Länder praktikabler zu machen“, so Drese weiter. Hierzu zählten aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns eine weitere Entbürokratisierung in den Krankenhäusern, die Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und die Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetzes (KHVVG).
Drese wies in ihrer Rede darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern wie kein anderes Land von den ausverhandelten Regelungen zu Sicherstellungshäusern im ländlichen Raum profitiere. „Für unser Flächenland ist eine gute, wohnortnahe medizinische Versorgung von besonderer Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Mit dem KHVVG ist uns das aber gelungen: Während es bundesweit außerhalb von MV nur 6,6 Prozent Sicherstellungskrankenhäuser gibt, die einen höheren Sicherstellungszuschlag erhalten, sind es in unserem Land 25 Kliniken und damit fast 70 Prozent der Krankenhäuser. 6,6 Prozent im übrigen Bundesgebiet, 70 Prozent in MV. Alle Änderungen am KHVVG müssen sich daran messen lassen“, sagte Drese im Landtag.