Drese sieht Diskussionsbedarf mit dem Bund bei der Zusammenführung der Jugendhilfe mit der Eingliederungshilfe für junge Menschen

Nr.061  | 19.03.2025  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Unter dem Titel „A.H.O.I. (ALL HANDS ON INCLUSION)“ fand am Mittwoch in Rostock ein Fachtag zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe statt, der aktuelle Herausforderungen und Perspektiven beleuchtete. Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnete in ihrem Grußwort die Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichstellung von jungen Menschen mit und ohne Behinderung als Ziel für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe.

Dabei hat sich nach Ansicht von Drese vieles in den letzten Jahren in die richtige Richtung entwickelt. Viele Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe, etwa in der Kindertagesförderung und im Bereich der Jugendarbeit stünden schon jetzt allen jungen Menschen offen – wohl wissend, dass die Anforderungen, Voraussetzungen und Konzepte noch nicht in Gänze auf inklusive Erfordernisse zugeschnitten sind.

Dabei gehe es nicht immer um große, kostenintensive Maßnahmen, so Drese: „Inklusion fängt in den Köpfen an. Deshalb geht es immer auch um Haltung und Bewusstseinsbildung. Die zentrale Idee dahinter ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen zusammenleben.“

Als wichtige Wegmarke bezeichnete die Ministerin die geplante Zusammenführung der Kinder- und Jugendhilfe mit der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Ab 2028 sollen die Jugendämter auch für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung vorrangig zuständig sein.

Voraussetzung ist, dass bis spätestens 1.Januar 2027 ein Bundesgesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit konkreten Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis, zu Art und Umfang der Leistung, zur Kostenbeteiligung und zum Verfahren verkündet wird.

Drese: „Dieses große Reformvorhaben muss jedoch gut vorbereitet werden. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und knapper werdender Ressourcen ist darauf zu achten, dass die zuständigen Verantwortungsträger auf kommunaler Ebene nicht überfordert und Aspekte des Kindeswohls im Blick behalten werden.“

Klärungsbedarf bestehe vor allem bei der künftigen Ausgestaltung der Leistungen des Jugendamtes, gerichtlichen Zuständigkeiten, Anforderungen an Kooperation, Kommunikation und Informationsübermittlung sowie insbesondere in Bezug auf eine auskömmliche Finanzierung. „Deshalb brauchen wir einen offenen und konstruktiven Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses“, so Drese. Die Ministerin erwartet deshalb von der neuen Bundesregierung, dass die Gespräche mit Ländern und kommunaler Ebene nach dem Zusammenfinden der neuen Regierung zügig fortgesetzt werden.