Alle Landesregelungen für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern sind zum 1. März 2023 außer Kraft getreten, auf Bundesebene zum 8. April. Weiterhin gilt in Einrichtungen das Hausrecht, das in speziellen Fällen den Einsatz von Schutzmaßnahmen rechtfertigen kann.