Aktualisierung des Landesprogramms Familienhebammen: Mehr Flexibilität für die Unterstützung von Familien in besonderen Lebenslagen
Zum Jahresanfang sind die aktualisierten Grundsätze des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kraft getreten. „Damit schaffen wir die Grundlagen, um Familien in besonderen Lebenslagen künftig noch schneller, flexibler und bedarfsorientierter unterstützen zu können“, betont Sozialministerin Stefanie Drese.
Wesentliche Änderung: Mit dem Landesprogramm können Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen belastete Familien von der Geburt bis nunmehr zum Ende des 18. Lebensmonates ihres Kindes helfen, den neuen Alltag zu meistern. Bisher war eine Unterstützung nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres möglich. Die Hilfsangebote sind für die Familien kostenlos.
Die Familien werden in ihrem häuslichen Umfeld besucht, was der Fachkraft ermöglicht, das individuelle Lebensumfeld zu verstehen und eine passgenaue Unterstützung anzubieten. Das Angebot ist niedrigschwellig und freiwillig.
Drese: „Insbesondere die Zeit von Beginn der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zu den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes ist für eine gesunde Entwicklung eines Kindes von entscheidender Bedeutung, da sie eine besonders wichtige Phase darstellt. Gleichzeitig bedeutet die Zeit nach der Geburt eines Kindes für Familien eine große Umstellung oft verbunden mit großen Herausforderungen und Belastungen.“
Hier setze das Landesprogramm Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Mecklenburg-Vorpommern an. „Die Familien werden durch den Einsatz der Fachkräfte befähigt und bestärkt, ihre individuellen Lebensumstände zu bewältigen, um ihrem Kind ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Fachkräfte helfen eine gute Bindung aufzubauen und sie beraten bei Fragen zur Pflege, Ernährung, Gesundheit sowie der Entwicklung des Kindes“, so Drese.
Durch das aufsuchende Angebot im Landesprogramm wird ein wesentlicher Beitrag im Rahmen der Frühen Hilfen geleistet und schafft so eine Voraussetzung für ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen der Kinder.
Das Landesprogramm wird seit 2008 vom Sozialministerium gefördert. Aktuell stellt das Land für die Umsetzung des Programms insgesamt 500.000 Euro jährlich zur Verfügung. Interessierten Familien hilft das jeweils zuständige Gesundheitsamt im Landkreis bzw. in Rostock und Schwerin bei der Suche nach einer Familienhebamme oder Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in der Region.
Für die aktuellen Grundsätze des Landesprogramms wurde eine digitale Broschüre erstellt, die unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Publikationen/ abrufbar ist.
Zudem ist die Website der Landesfachstelle mit vielen Informationen und den Angeboten der Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen komplett erneuert worden: https://www.familienhebammen-in-mv.de/