(D)ein Weg ins Medizinstudium ‒ Bewerbungsverfahren zur Landarztquote M-V startet
Im März startet das Bewerbungsverfahren für ein Medizinstudium via Landarztquote nun schon zum fünften Mal. Wieder werden Medizinstudienplätze an den Rostocker und Greifswalder Universitäten zur Verfügung gestellt, um auch zukünftig die hausärztliche Versorgung in unserem Bundesland zu sichern.
Die Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern kann ihr erstes kleines Jubiläum feiern. Bereits zum fünften Mal wird ein Teil der begehrten Studienplätze für Humanmedizin auf diesem Weg vergeben.
Abiturientinnen und Abiturienten können vom 1. bis 31. März 2025 ihre Bewerbungen auf einen dieser Studienplätze über das Bewerbungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) auf: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html einreichen. Wer dieses Auswahlverfahren erfolgreich durchläuft, ist berechtigt, zum Wintersemester 2025/2026 das Medizinstudium an einer der beiden Universitäten im Land zu beginnen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V hat die KVMV mit den Vorbereitungen und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt.
Die Studienplätze werden ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die Hausärztin oder Hausarzt werden wollen. Mit einem Vertrag verpflichten sie sich bereits zum Bewerbungsbeginn, nach ihrer Facharztweiterbildung für wenigstens zehn Jahre in hausärztlich unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten in M-V zu arbeiten. Für die Bewerbung ist die Abiturnote nur ein Kriterium von vielen für die Vorauswahl. In die Entscheidung fließen auch beispielsweise vorherige medizinische Ausbildungen oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz ein.
Handlungsbedarf besteht unverändert
Nach aktueller Bedarfsplanung sind in der ambulanten hausärztlichen Versorgung in M-V immer noch über 80 Stellen nicht besetzt, fast ein Drittel der etwa 1.200 Hausärztinnen und Hausärzte ist 60 Jahre oder älter. Über die Hälfte aller Planungsbereiche in der hausärztlichen Versorgung ist von Unterversorgung bedroht.
„Auch wenn wir die Zahl der Hausärzte in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen stabilisieren konnten, besteht ein unveränderter Handlungsbedarf. Die Landarztquote ist dabei ein sehr langfristig wirkendes, aber gerade aufgrund der Altersstruktur der Hausärzte unverzichtbares Instrument“, sagt der Vorstand der KVMV.
„Fünf Jahre nach dem Start können wir feststellen, dass die Landarztquote sich zu einem sinnvollen und wichtigen Beitrag zur Hausärzte-Nachwuchsgewinnung entwickelt“, betont Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Durch unser Vergabeverfahren erhalten auch Bewerberinnen und Bewerber eine Chance auf einen Medizinstudienplatz, die kein Einser-Abitur abgelegt, aber nachgewiesen haben, dass sie für den Arztberuf gut geeignet sind. Wir wollen möglichst viele junge Menschen ermuntern, die Chance zu ergreifen, nach Abschluss Ihres Studiums und einer fachärztlichen Weiterbildung als Hausärzte in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommern.
Informationen zur Bewerbung
Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2025 unter https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html möglich. Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV eingegangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin). Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März, 00.00 Uhr, bis 31. März 2025, 24.00 Uhr, geschaltet.
Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Bewerbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulassungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren einschließlich des Assessments erfolgreich durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2025.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur notwendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: → www.kvmv.de → Nachwuchs → Landarztquote
Für weitere Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail:
Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0385.7431 910 zur Verfügung.