Massiver Bürokratieabbau und Stärkung der Krisenresilienz: Kabinett beschließt Entwurf für neues Landeskrankenhausgesetz

Nr.083  | 15.04.2025  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf von Gesundheitsministerin Stefanie Drese für eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) beschlossen. Die grundsätzliche Überarbeitung soll nach Aussage von Drese dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen sowie die investive Landeskrankenhausförderung grundlegend zu reformieren. Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag überwiesen.

Als „Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau“ bezeichnete Drese nach der Kabinettssitzung die geplante Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung“, verdeutlichte die Ministerin.

„Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, sagte Drese. Jedes Krankenhaus werde somit ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Drese: „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit.“

Weitere wesentliche Ziele der Novellierung sind die stärkere Berücksichtigung spezifischer Belange von Patientinnen und Patienten, wie die Einführung von Patientenfürsprechern und die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt sowie die Modernisierung der Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform.

„Ein ganz zentrales Anliegen ist zudem die Steigerung der Krisenresilienz der Krankenhäuser“, stellte Drese heraus. „Um die Patientenversorgung auch in unsicheren Zeiten zu gewährleisten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen von Krisen abfedern“, verdeutlichte die Ministerin. Im Gesetzentwurf wurde deshalb ein eigener Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei seien auch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie eingeflossen, so Drese.

Drese: „Die bundesweite Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus. Wir schaffen einen zeitgemäßen und sachgerechten Rahmen für unsere Krankenhäuser und setzen sicherlich auch für andere Bundesländer wichtige Signale.“