Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz und seine Rechtsverordnungen
Menschen mit Behinderungen sollen in unserem Land gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Um das zu gewährleisten, gibt es das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz). Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern. Menschen mit Behinderungen sollen so weit wie möglich selbst über ihr Leben bestimmen können.
Dafür brauchen Sie eine starke Lobby. Deshalb ist der Integrationsförderrat seit dem Jahr 2000 der gesetzliche Interessenvertreter der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Der Integrationsförderrat wird hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderungen an allen Gesetzgebungsverfahren beteiligt und kann selbst Gesetzesinitiativen anregen.
Dieses Gremium wurde weiter gestärkt.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Querschnittsaufgabe und erfordert die Präsenz aller Ministerien in der fachlichen Arbeit des Integrationsförderrates. Zusätzlich wurde der Sozialverband VdK Mecklenburg- Vorpommern aufgenommen, der dem größten Sozialverband Deutschlands angehört und sich unter anderem auch für chronisch kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einsetzt und bisher im Integrationsförderrat nicht vertreten ist. Neu dabei ist auch der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern, der die besonderen Lebenslagen von Frauen mit Behinderungen im Fokus hat.
Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird in Filmen (siehe unten Links) in Gebärdensprache präsentiert. Damit soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, das Gesetz besser kennen zu lernen und über die für Sie damit verbundenen Rechte informiert zu sein.