Integrationsfonds

Integrationsfonds – Projektförderung, so einfach geht‘s

Projekte, welche die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen fördern und dabei gleichzeitig die lokale Bevölkerung mit einbinden, können vom Land gefördert werden. Die entsprechende Richtlinie Integrationsfonds ist gültig bis zum 31.12.2023. Anträge auf eine Zuwendung sind schriftlich oder in elektronischer Form an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zu richten.

Wer Fördermittel wofür und wie beantragen kann, darüber informiert das Handout: Integrationsfonds –  Projektförderung, so einfach geht‘s.

Ein Antragsvordruck lässt sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), der zuständigen Bewilligungsbehörde, herunterladen.

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Handout Integrationsfonds - so einfach ist Projektförderung

Stand 04/2020

Richtlinien

Richtlinie Integrationsfonds

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 17. Dezember 2018