Landesseniorenbeirat

Logo des Landesseniorenbeirates MV: Links ist ein weißer Kreis mit einem weißen geschwungen S, die linke Seite des Kreises ist grün gefüllt, die rechte hellblau. Daneben steht in weißer Schrift: Landesseniorenbeirat Mecklengburg-Vorpommern e. V. Der Hintergrund ist in verschiedenen Blautönen gemustert.Details anzeigen
Logo des Landesseniorenbeirates MV: Links ist ein weißer Kreis mit einem weißen geschwungen S, die linke Seite des Kreises ist grün gefüllt, die rechte hellblau. Daneben steht in weißer Schrift: Landesseniorenbeirat Mecklengburg-Vorpommern e. V. Der Hintergrund ist in verschiedenen Blautönen gemustert.

Logo des Landesseniorenbeirates
© Landesseniorenbeirat MV

Logo des Landesseniorenbeirates
© Landesseniorenbeirat MV

„Der Landesseniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene und ist ein Organ der Meinungs- und Willensbildung sowie des Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Er arbeitet partei- sowie verbandsunabhängig und ist weltanschaulich neutral. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.“ (§ 5 Seniorenmitwirkungsgesetz M-V)

Er wird durch das Sozialministerium gefördert und ist Dachorganisation der Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte.

Mitglieder und Organe des Landesseniorenbeirates (§ 9 Seniorenmitwirkungsgesetz)

  • 36 gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte
  • bis zu 12 weitere Mitglieder: Einzelpersonen (mit Verdienst um Seniorenpolitik in MV), Ehrenmitglieder oder fördernde Mitglieder

Aufgaben des Seniorensbeirates (§ 6 Seniorenmitwirkungsgesetz)

  • Beratung und Unterstützung des Landtags, der Ausschüsse sowie der Landesregierung in allen seniorenpolitischen Fragen.
  • Mitwirkung bei der Umsetzung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Programmen zur Seniorenpolitik in MV
  • Förderung der aktiven Teilhabe der älteren Generation am gesellschaftlichen Leben
  • Information über seniorenrelevante Gesetze und deren Umsetzung
  • Unterstützung der Seniorenbeiräte auf Kreis- und Ortsebene
  • Förderung und Mithilfe bei der Bildung weiterer örtlicher Seniorenvertretungen
  • Organisation von Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und fachlichen Weiterbildung der Mitglieder
  • Vertretung des Seniorenbeiräte des Landes auf Bundesebene

Befugnisse des Landesseniorenbeirates (§ 7 Seniorenmitwirkungsgesetz)

  • Empfehlung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften an die Landesregierung
  • Anhörung des Landesseniorenbeirats vor dem Einbringen von Gesetzesentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften, die Seniorinnen und Senioren unmittelbar betreffen
  • Beteiligung am Prozess der inhaltlichen Gestaltung von Regelungen
  • Öffentliche Erklärungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesseniorenbeirats MV.