Landesseniorenbeirat


Logo des Landesseniorenbeirates
© Landesseniorenbeirat MV
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„Der Landesseniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene und ist ein Organ der Meinungs- und Willensbildung sowie des Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Er arbeitet partei- sowie verbandsunabhängig und ist weltanschaulich neutral. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.“ (§ 5 Seniorenmitwirkungsgesetz M-V)
Er wird durch das Sozialministerium gefördert und ist Dachorganisation der Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte.
Mitglieder und Organe des Landesseniorenbeirates (§ 9 Seniorenmitwirkungsgesetz)
- 36 gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte
- bis zu 12 weitere Mitglieder: Einzelpersonen (mit Verdienst um Seniorenpolitik in MV), Ehrenmitglieder oder fördernde Mitglieder
Aufgaben des Seniorensbeirates (§ 6 Seniorenmitwirkungsgesetz)
- Beratung und Unterstützung des Landtags, der Ausschüsse sowie der Landesregierung in allen seniorenpolitischen Fragen.
- Mitwirkung bei der Umsetzung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Programmen zur Seniorenpolitik in MV
- Förderung der aktiven Teilhabe der älteren Generation am gesellschaftlichen Leben
- Information über seniorenrelevante Gesetze und deren Umsetzung
- Unterstützung der Seniorenbeiräte auf Kreis- und Ortsebene
- Förderung und Mithilfe bei der Bildung weiterer örtlicher Seniorenvertretungen
- Organisation von Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und fachlichen Weiterbildung der Mitglieder
- Vertretung des Seniorenbeiräte des Landes auf Bundesebene
Befugnisse des Landesseniorenbeirates (§ 7 Seniorenmitwirkungsgesetz)
- Empfehlung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften an die Landesregierung
- Anhörung des Landesseniorenbeirats vor dem Einbringen von Gesetzesentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften, die Seniorinnen und Senioren unmittelbar betreffen
- Beteiligung am Prozess der inhaltlichen Gestaltung von Regelungen
- Öffentliche Erklärungen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesseniorenbeirats MV.