Sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen die Beschäftigte bei der Arbeit benutzen.
Die Zurverfügungstellung und die Benutzung der Arbeitsmittel regelt in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung.
Für Anlagen, die aufgrund ihres Gefährdungspotentials einer besonderen Überwachung bedürfen, enthält die Verordnung darüber hinaus besondere Bestimmungen hinsichtlich deren Errichtung, deren Betrieb sowie deren Veränderung und Änderung.
Die Verordnung dient gleichzeitig dem Schutz von Beschäftigten und Dritten, die durch überwachungsbedürftige Anlagen gefährdet werden können.
Die zuständige Behörde für den Vollzug der Betriebssicherheitsverordnung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales des Landes Mecklenburg- Vorpommern.