Krankenhauswesen

Flur in einem Krankenhaus, im Vordergrund steht ein medizinisches GerätDetails anzeigen
Flur in einem Krankenhaus, im Vordergrund steht ein medizinisches Gerät

Mecklenburg-Vorpommern besitzt eine der modernsten Krankenhauslandschaften in Deutschland. Seit 1990 sind mehr als drei Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. Das Land hat damit die Grundlagen für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft gelegt.

In den Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 37 Krankenhäuser an 74 Standorten – inklusive der Tageskliniken – mit 10.209 Betten und 1.567 Tagesklinikplätzen entsprechend der Fachrichtung aufgenommen. Gegenüber dem Veröffentlichungsstand, 1. November 2021, sind im somatischen Bereich sowie im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie 52 Planbetten hinzugekommen und bei den tagesklinischen Plätzen gab es einen Aufwuchs von 27 Plätzen.

Mecklenburg-Vorpommern steht vor einem grundlegenden demografischen Wandel. In den nächsten Jahren wird die Bevölkerung von jetzt 1.630.678 (Stand 30.09.2023) auf etwa 1.470.000 Einwohner in 2030 zurückgehen. Damit ist Ziel des aktuellen Krankenhausplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Im Vordergrund stehen damit die wirtschaftliche Sicherung und die Stärkung der Eigenverantwortung der Krankenhäuser. Die großen Investitionen der Vergangenheit sollen bewahrt und die Versorgung gerade in ländlichen Regionen gesichert werden.

Interview mit Gesundheitsministerin Stefanie Drese zur Krankenhausreform

Bund und Länder beraten intensiv über die Ausgestaltung der Krankenhausreform in Deutschland. Sie soll helfen, die Krankenhäuser im Land zukunftssicher zu machen und eine bestmögliche Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. MV-Ministerin Stefanie Drese repräsentiert die Positionen der ostdeutschen Bundesländer in den Verhandlungen. Im Interview mit Tagesspiegel Background "Gesundheit und E-Health" vom 31. August erklärt Drese worauf es für Mecklenburg-Vorpommern ankommt und wie der Stand der Planungen ist.

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Frau Ministerin Drese, gerade verhandeln Sie mit drei anderen Landesvertretern und dem Bund über die Ausgestaltung der Krankenhausreform. Wie ist der Stand?

Einen Gesetzestext haben wir bislang nicht. Vielmehr arbeiten wir bislang auf Grundlage des Eckpunktepapiers, dessen Struktur wir sukzessive immer feingliedriger machen. Es gibt bis jetzt eine Grobstruktur seitens des Bundesgesundheitsministeriums, wie das Gesetz aussehen könnte – dazu kommentieren wir dann aus Ländersicht und gehen in die Diskussion. Meine Aufgabe ist es, den ostdeutschen Blick darauf zu haben, weshalb ich mich meinerseits mit den ostdeutschen Kolleginnen abstimme und rückkopple. Es gab bis jetzt vier Treffen auf der politischen Ebene der Redaktionsgruppe, also zwischen den Ministerinnen und Ministern, vier weitere auf der Arbeitsebene der Staatssekretäre.

Bei der Vorstellung der Eckpunkte wurden einige Punkte noch in Klammern gesetzt oder es wurden Prüfaufträge an den Bund vereinbart. Was sind aus Ihrer Sicht in den derzeitigen Verhandlungen die größten Knackpunkte? Geht es immer noch um die Forderung der Länder, bis zum Greifen der Reform die Krankenhäuser mit Bundesmitteln zu stützen?

Eines der Ziele des Gesetzes ist Entbürokratisierung. Da aber sehe ich bei dem, worüber wir gerade sitzen, noch nichts von. Diesen Punkt müssen wir also noch weiter bewegen. Momentan steht eher das Gegenteil zu befürchten, denkt man zum Beispiel an die Leistungsgruppen – nach jetzigem Stand würde sich daraus ein ungeheurer und fortlaufender Dokumentationsaufwand für die Krankenhäuser ergeben, der zu mehr Bürokratie führt, nicht zu weniger. Leider sehe ich da beim Bund noch nicht die nötige Aufmerksamkeit für das Problem.

Und ja, natürlich spielt die Frage der finanziellen Unterstützung weiterhin eine zentrale Rolle. Das wird wahrscheinlich auch noch bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens zu besprechen sein. Grundsätzlich aber gibt es eine große Zufriedenheit bei der Grundintention der Eckpunkte. Wir brauchen eine Krankenhausreform, die zu einem großen Teil auf Vorhaltepauschalen setzt, wie es nun geplant ist. Nur bei den Details muss man eben genau hinschauen,.etwa bei den Sicherstellungszuschlägen, die nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern elementar sind für eine flächendeckende Versorgung.

Befürchten Sie, dass die Verhandlungen am Ende doch noch scheitern an der Frage der Überbrückungsfinanzierung?

Ja, diese Gefahr besteht, natürlich. Auf der anderen Seite sind wir aber alle entschlossen, eine Reform auf den Weg zu bringen, wir sitzen letztlich im gleichen Boot.

Man kann sich natürlich auf die Position stellen, dass die Investionsfinanzierung Aufgabe der Länder ist. Dieser Verantwortung wollen wir auch nachkommen, allerdings sind die finanziellen Herausforderungen, die durch solch eine große Reform entstehen und ja auch auf eine Initiative des Bundes zurückgehen, nicht allein durch die Länder zu stemmen. Es wird beträchtliche Transformationskosten im Zuge der Reform geben. Hierfür ist eine Unterstützung des Bundes nötig. Das zeigt übrigens auch der Umbau der Krankenhauslandschaft in Ostdeutschland nach der Wende: Das hat nur deswegen funktioniert, weil der Bund damals Geld gab. Belohnt wurde das mit einer weitgehend soliden Krankenhausstruktur im Osten, die heute als Vorbild für viele westdeutsche Länder dienen kann.

Machen wir es konkret: Was würde es für Ihr Bundesland bedeuten, wenn es keine Überbrückungshilfen gibt?

Dazu müssen wir erst einmal abwarten, was im Gesetz stehen wird...

Das vollständige Interview können Sie über ein kostenfreies Probeabo im Tagesspiegel Background nachlesen. Das Interview führte Thomas Trappe.

 

Kontakt

Referatsleiterin Krankenhauswesen und Rehabilitation
Britta Wark
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 / 588-19430

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Krankenhausplan – Bettenzusammenstellung – Stand: Juni 2024
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