Der Newsletter - Nummer 7 in Leichter Sprache

Vorwort

Liebe Leser und liebe Leserinnen!

Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Der Newsletter in Leichter Sprache
ist ein Lese-Angebot für alle.

Die Abbildung zeigt den Newsletter in Leichter Sprache. Auf der linken Seite ist das Landes-Logo von Mecklenburg-Vorpommern zu sehen. Neben dem Logo steht die Überschrift "News". Unter der Überschrift ist eine Zeichnung der Staatskanzlei.

Der Newsletter Nummer 7 erscheint im Mai 2024.
Hier berichten wir wieder aus Mecklenburg-Vorpommern.
Alle Menschen sollen die Berichte gut verstehen.
Deshalb schreiben wir in Leichter Sprache.

Sie möchten die Berichte auf Papier lesen?
Dann können Sie den Newsletter auf Papier ausdrucken:
Klicken oder tippen Sie dazu bitte auf diesen Link.

Einige Wörter sind unterstrichen.
Diese Wörter sind im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Newsletter.

Sie möchten jetzt im Wörterbuch lesen?
Hier kommen Sie direkt zum Wörterbuch.

Sie möchten die Berichte hören?
Das geht mit dem Smartphone
und mit dem QR-Code.

Der QR-Code ist das Bild neben diesem Text.
Bitte halten Sie die Kamera vor den QR-Code.
Dann liest eine Stimme vor.

Wie gefällt Ihnen der Newsletter in Leichter Sprache?
Wir freuen uns über eine Antwort.
Bitte schreiben Sie uns!
Oder rufen Sie an!

Das ist die E-Mail-Adresse:
redaktion-leichte-Sprache@stk.mv-regierung.de

Das ist die Telefon-Nummer: 0385 58 81 04 21.

Wir wünschen viel Spaß mit dem Newsletter Nummer 7!

 

Newsletter Nummer 7 – das sind die Themen:

Wählen Sie mit für Ihren Wohnort: Die Kommunal-Wahl 2024 in Mecklenburg-Vorpommern


 Die Abbildung zeigt die Fahne von Mecklenburg-Vorpommern. Diese Farben hat die Fahne: blau, weiß, gelb und rot. In der Fahne steht ein Text mit diesem Datum: 9.6.2024

Die Kommunal-Politik vertritt die Menschen an Ihrem Wohnort.

Zum Beispiel:

  • Für Straßen und Wege ohne Hindernisse.
  • Für gute Angebote von Bus und Bahn.
  • Für Schulen und Berufs-Schulen.
  • Für ein Krankenhaus in der Nähe.
  • Für Sporthallen und Spielplätze.

Am 9. Juni 2024 sind wieder Kommunal-Wahlen
in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Abbildung zeigt eine graue Wahlurne mit einem gelben Stimmzettel.
Das sind Wahlen für die

  • Gemeinden
  • Städte und
  • Landkreise

Wir wählen dann Personen,
die unsere Interessen vertreten.

Warum sind Kommunal-Wahlen wichtig?
Wählen ist Mitbestimmung.

Jeder Mensch muss selbst mit-entscheiden können:
Wie er oder sie leben möchte.
Und wie er oder sie am Wohnort teilhaben möchte.

Deshalb ist wichtig:
Wie der Wohnort sein soll.
Und welche Möglichkeiten der Wohnort bietet.

Die Abbildung zeigt eine Stadtansicht mit einem grauen Gebäude und weiteren Stadthäusern und Kirchen in Backstein. Im Vordergrund von der Stadtansicht sind 2 Piktogramme: Ein Piktogramm mit einer Person im Rollstuhl. Das bedeutet: Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer. Ein Piktogramm mit einem durchgestrichenen Auge. Das bedeutet: Barrierefreiheit für blinde Personen.

Wie können die Menschen in einer Gemeinschaft mit-entscheiden?
Die Gemeinschaft muss abstimmen.
Deshalb gibt es Wahlen.


Diese Abbildung zeigt einen Stimm-Zettel mit 3 roten Kreuzen für Personen für eine Gemeinde-Vertretung.

 

Was sind Kommunal-Wahlen?

Das Wort kommunal kommt von Kommune.
Das ist ein Ort, an dem Menschen in einer Gemeinschaft sind.

Eine Kommune ist in der Politik:

  • Eine Stadt oder
    eine Gemeinde mit einer Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister.
  • Oder ein Amt:
    Das sind mehr Gemeinden und Städte,
    die zusammen eine Verwaltung haben.
  • Ein Landkreis:
    Mehrere Ämter bilden einen Landkreis.
    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 6 Landkreise.

Die Abbildung zeigt eine Landkarte von Mecklenburg-Vorpommern. Die Karte zeigt in grün die Umrisse von den 6 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten sowie von Gemeinden. Auf der rechten Seite ist eine graue Wahlurne mit einem gelben Stimmzettel zu sehen.

Die Verwaltung regelt das Zusammenleben.
Sie muss die Gesetze einhalten.
Und sie muss die Interessen von der Gemeinschaft berücksichtigen.
Die Kommunal-Politik vertritt die Interessen.

Die Abbildung zeigt Abgeordnete, die an einem Tisch sitzen. Sie stimmen gerade zu einem Tagesordnungspunkt ab und halten die roten Abstimmungskarten hoch.

Die Kommunal-Politik entscheidet mit über die Aufgaben der Verwaltung.
Sie kann zum Beispiel entscheiden:
Eine Stadt möchte ein Museum.
Und das Museum muss für alle ohne Hindernisse sein.
Dann muss die Verwaltung den Bau regeln.

Wer darf mitwählen?

Alle Menschen, die wahl-berechtigt sind.

Das sind alle Menschen, die

  • 16 Jahre alt oder älter sind Diese Abbildung zeigt eine rote Geburtstags-Kerze. Die Zahl 16 ist auf dem schwarzen Kerzen-Halter eingezeichnet. und
  • einen deutschen Pass oder Personal-Ausweis haben
    oder einen Pass von einem Land der Europäischen Union Diese Abbildung zeigt 2 rote Reise-Pässe. Der linke Reise-Pass zeigt einen goldenen Bundes-Adler. Der rechte Reise-Pass zeigt goldene Sterne von der Europäischen Union. und
  • einen Wohnsitz in der Gemeinde oder Stadt angemeldet haben und
  • seit 6 Wochen oder länger dort wohnen und
  • im Wähler-Verzeichnis stehen.

Die Abbildung zeigt ein Wähler-Verzeichnis.

Das Wähler-Verzeichnis ist eine Liste von Wahl-Berechtigten.
Es liegt beim Wahl-Amt.

Alle Wahl-Berechtigten bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das ist ein Bescheid vom Amt.
Die Wahl-Benachrichtigung kommt vor der Wahl
mit der Post.

Die Abbildung zeigt eine Wahl-Benachrichtigung.

Die Wahl-Benachrichtigung soll bis zum 22. Mai ankommen.
Ist die Wahl-Benachrichtigung bis dahin nicht angekommen?
Dann fragen Sie beim Wahl-Amt bitte nach.

Wichtige Wahl-Regeln

Jeder Wähler und jede Wählerin entscheidet selbst und frei.
Alle Wahl-Berechtigten haben die gleichen Rechte.
Und alle müssen sich an die gleichen Regeln halten.

Die Wahl ist geheim.
Sie müssen nicht verraten, wen Sie wählen.

 Die Abbildung zeigt einen blau eingefärbten Arm mit einer Hand. Die Hand hält einen Stift. In der Mitte von der Abbildung: Ein grüner Stimmzettel mit 3 roten Kreuzen in runden Feldern. Oben rechts: ein rotes Schloss. Das bedeutet: die Wahl ist geheim.

 

Barriere-Freiheit bei den Wahlen

Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Wahlberechtigten können ohne Hindernisse wählen.
Früher waren viele Menschen mit Behinderung ausgeschlossen.
Das ist jetzt anders.

Sie wünschen Assistenz bei der Wahl?
Dann können Sie eine Assistenz-Person nennen.
Sie können die Person selbst bestimmen.
Die Person muss Bedingungen einhalten:

Die Assistenz darf zum Beispiel vorlesen.
Oder für Sie in das Formular schreiben.
Aber Sie selbst entscheiden, wen Sie wählen!
Die Assistenz darf nichts weitersagen.

Die Abbildung zeigt 2 blau eingefärbte Personen und einen grünen Stimmzettel mit 3 roten Kreuzen: Die rechte Person spricht zur linken Person. Die linke Person hat einen Stift und kreuzt den Stimmzettel an. Das bedeutet: Eine Assistenz-Person unterstützt eine Person bei der Wahl.

 

Der Wahl-Raum ist für Sie nicht barriere-frei?

Die Abbildung zeigt 3 Piktogramme in weißer Farbe mit blauem Hintergrund. Links: ein Piktogramm mit einer Person im Rollstuhl. Das bedeutet: Barrierefreiheit für Personen im Rollstuhl. In der Mitte: ein Piktogramm mit einem Auge, das durchgestrichen ist. Das bedeutet: Barrierefreiheit für blinde Personen. Rechts: ein Piktogramm mit 2 Händen. Das bedeutet: Barrierefreiheit durch Gebärdensprache für gehörlose Personen.

Bitte melden Sie das beim Wahl-Amt.
Das Wahl-Amt gibt Ihnen dann einen Wahl-Schein.
Mit diesem Wahl-Schein gehen Sie in einen anderen Wahl-Raum.
Oder Sie können Briefwahl machen.

Sie sind seh-behindert oder blind?
Und Sie benötigen eine Schablone für den Stimm-Zettel?

Dann melden Sie das bitte beim Blinden- und Sehbehinderten-Verein.
Das ist die Telefon-Nummer: 0381 77 89 80

Sie haben eine Wahl-Benachrichtigung bekommen?

Die Abbildung zeigt eine Wahl-Benachrichtigung

Dann können Sie mitwählen.
Sie haben dann 3 Möglichkeiten:

  • Sie können Briefwahl machen.
    Sie müssen dann vor dem 6. Juni 2024
    den Wahlbrief abschicken.
  • Sie können persönlich wählen.
    Dann müssen Sie am 9. Juni 2024 in den Wahl-Raum kommen.
  • Eine Ausnahme ist:
    Sie können mit der Wahl-Benachrichtigung
    zum Melde-Amt gehen.
    Und dort sofort wählen.
    Sie müssen Ihren Pass oder Personal-Ausweis mitnehmen!

Sie haben am 21. Mai 2024 die Wahl-Benachrichtigung noch nicht bekommen?
Bitte fragen Sie dann beim Melde-Amt
in Ihrem Wohn-Ort!

Was steht auf der Wahl-Benachrichtigung?

  • Das Datum von der Wahl.
  • Die Adresse vom Wahl-Raum.
  • Die Uhrzeit: Wann genau ist der Wahl-Raum offen.
  • Angaben zur Barriere-Freiheit vom Wahl-Raum.
  • Ein Antrag-Schein für die Briefwahl.

Die Abbildung zeigt eine Wahl-Benachrichtigung.

Diese Abbildung zeigt einen Wahlschein-Antrag zur Brief-Wahl.

Der Wahl-Raum ist nicht barriere-frei?
Sie können deshalb nicht zum Wahl-Raum kommen?
Dann melden Sie das bitte beim Wahl-Amt.
Das Wahl-Amt gibt Ihnen dann einen Wahl-Schein.
Mit dem Wahl-Schein können Sie in einen anderen Wahl-Raum gehen.
Oder Sie machen Briefwahl.

Wählen mit Briefwahl
Sie möchten Briefwahl machen?

Dann müssen Sie den Antrag-Schein ausfüllen.
Und an das Wahl-Amt schicken.
Das geht mit der Post.
Die Adresse steht auf der Wahl-Benachrichtigung.

Diese Abbildung zeigt einen Wahlschein-Antrag zur Brief-Wahl.

Sie haben den Antrags-Schein abgeschickt?
Dann bekommen Sie wieder Post vom Wahl-Amt.
Das sind die Wahl-Papiere in verschiedenen Farben.
Und ein Merkblatt mit Erklärungen.

Zu den Wahl-Papieren gehören:

  • 1 grüner Stimm-Zettel für die Kreistags-Wahl
  • 1 gelber Stimm-Zettel für die Wahl zur Gemeinde-Vertretung
  • 1 Wahlschein
  • 1 grauer Brief-Umschlag
  • 1 gelber Brief-Umschlag
  • Nur wenn Sie im Landkreis Nordwest-Mecklenburg wohnen:
    Dort bekommen Sie andere Brief-Umschläge:
    Dort bekommen Sie 2 grüne Brief-Umschläge!

Auf der Abbildung sind Briefwahl-Unterlagen für die Kommunalwahl zu sehen: Ein grauer Briefumschlag, ein gelber Briefumschlag, ein grüner Stimmzettel für die Kreistagswahl, ein gelber Stimmzettel für die Gemeindevertretung und ein weißer Wahlschein für die Kommunalwahl.

Wenn Ihre Gemeinde auch noch eine Bürgermeister–Wahl macht:
Dann bekommen Sie auch einen grauen Stimm-Zettel.


So wählen Sie mit Briefwahl:

  • Nehmen Sie zuerst die Papiere für die Gemeinde-Vertretung.
    Auf dem gelben Stimm-Zettel stehen die Namen von
    verschiedenen Bewerbern und Bewerberinnen.
    Sie haben 3 Wähler-Stimmen.
    Das heißt: Sie dürfen bis zu 3 Kreuze machen.
    Aber nicht mehr!
    Jedes Kreuz ist 1 Wähler-Stimme.

Sie dürfen 3 Kreuze bei 1 Person machen:
Sie dürfen auch 3 Kreuze auf 2 oder 3 Personen verteilen.
Zum Beispiel:

  • 1 Kreuz für Person A und
  • 2 Kreuze für Person B.

Diese Abbildung zeigt einen grünen Stimm-Zettel mit 3 roten Kreuzen für Personen für eine Kreistags-Wahl.

Oder:

  • 1 Kreuz für Person A und
  • 1 Kreuz für Person B und
  • 1 Kreuz für Person C.

Diese Abbildung zeigt einen grünen Stimm-Zettel mit 3 roten Kreuzen für Personen für eine Kreistags-Wahl.

  • Sie haben angekreuzt?
    Falten Sie den gelben Stimm-Zettel.
    Stecken Sie den gelben Stimm-Zettel dann
    in den grauen Brief-Umschlag.

  • Nehmen Sie dann den grünen Stimm-Zettel für den Kreistag.

  • Sie dürfen wieder bis zu 3 Kreuze machen.
    Aber nicht mehr!
    Sie dürfen 3 Kreuze bei 1 Person machen:
    Sie dürfen auch 3 Kreuze auf 2 oder 3 Personen verteilen.

  • Falten Sie den grünen Stimm-Zettel.
    Stecken Sie den grünen Stimm-Zettel auch
    in den grauen Brief-Umschlag.

    Sie wohnen im Landkreis Nordwest-Mecklenburg?
    Dann benutzen Sie bitte den grünen Brief-Umschlag
    für den grünen Stimm-Zettel.

  • Haben Sie auch einen grauen Stimm-Zettel bekommen?
    Dann können Sie auch an der Bürgermeister-Wahl teilnehmen.
    Auf dem grauen Stimm-Zettel stehen die Namen von
    den Bewerbern oder Bewerberinnen.
    Machen Sie 1 Kreuz für 1 Person.
    Falten Sie den grauen Stimm-Zettel.
    Und stecken Sie dann den grauen Stimm-Zettel auch
    in den grauen Brief-Umschlag.

  • Unterschreiben Sie dann den Wahl-Schein.
    Sie müssen auch Ort und Datum angeben.

  • Stecken Sie den Wahl-Schein und den grauen Brief-Umschlag
    zusammen in den gelben Brief-Umschlag.

  • Kleben Sie den gelben Brief-Umschlag zu.
    Die Adresse vom Wahl-Amt steht schon drauf.
    So können Sie den Brief mit der Post schicken.
    Werfen Sie den Brief in den gelben Brief-Kasten.
    Sie müssen nicht für den Brief bezahlen.

Diese Abbildung zeigt den Arm von einer Person in blau eingezeichnet. Die Person wirft einen gelben Briefwahl-Umschlag in einen gelben Briefkasten von der Deutschen Post.

  • Wichtig! Sie müssen den Wahl-Brief
    vor der Wahl abschicken:
    spätestens 3 Tage vor der Wahl,
    besser noch früher.

  • Der Brief bleibt geschlossen bis zum Wahltag.
    Erst dann öffnet der Briefwahl-Vorstand den Brief.
    Und zählt Ihre Stimme.
    So bleibt die Wahl geheim.

Mehr Informationen zur Kommunal-Wahl erhalten Sie in diesem Heft

Die Abbildung zeigt das Titelbild von einer Broschüre zur Kommunalwahl in Leichter Sprache.

 

Die Europawahl 2024

In diesem Jahr ist wieder Europa-Wahl:
am Sonntag, dem 9. Juni 2024.

Die Abbildung zeigt die Flagge von der Europäischen Union. Diese Flagge hat einen Kreis aus zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund. Unter der Fahne steht ein Text mit Datum: 9.6.2024.

 

Wer darf in Deutschland wählen?

Alle Menschen, die wahl-berechtigt sind.
Das sind alle Menschen, die

  • 16 Jahre alt oder älter sind und
  • einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben und
  • in der Wahl-Liste stehen.
    Das ist eine Liste von Wahl-Berechtigten, die beim Wahl-Amt liegt.

Die letzte Europa-Wahl war vor 5 Jahren.
Jeder wahl-berechtigte Mensch bekommt
vor der Wahl eine Wahl-Benachrichtigung.
Das ist ein Bescheid vom Amt.

Diese Abbildung zeigt eine Wahl-Benachrichtigung.


Was können Sie wählen?

Sie wählen eine Interessen-Vertretung für die Politik in Europa.
Politiker und Politikerinnen von verschiedenen Parteien bewerben sich.
Die Parteien vertreten verschiedene Interessen.
Sie wählen 1 Partei.
So entscheiden Sie mit.

Die Abbildung zeigt einen Europa-Stimmzettel. Oben auf dem Stimmzettel steht: Sie haben eine Stimme. darunter sind 34 Kreise zum Ankreuzen von Parteien. Oben rechts ist die Fahne von der Europäischen Union.


Wie können die Parteien Ihre Interessen vertreten?

27 Länder in Europa sind zusammen die Europäische Union.
Die Abkürzung ist EU.
Wir sprechen die Abkürzung: E-U.

Die Länder der EU haben Zusammen-Arbeit vereinbart.
Sie wollen ihre Politik abstimmen.
Das haben sie in Verträgen geregelt.
Deshalb haben sie gemeinsam das Europäische Parlament gegründet.

Die Abbildung zeigt das Logo vom Europäischen Parlament: Die Fahne von der EU sowie den runden Parlamentssaal. Darunter steht der Schriftzug: Europäisches Parlament.

Im Europäischen Parlament kommen die
Interessen-Vertretungen von Wählern und Wählerinnen
aus allen 27 Ländern zusammen.
Die Parteien machen vor der Wahl die Kandidaten-Listen.
Die Wähler und Wählerinnen
wählen dann die Parteien.
Eine Partei hat viele Wähler-Stimmen bekommen?
Dann schickt die Partei viele Personen von der Kandidaten-Liste
in das Europäische Parlament.
Diese Personen sind nun Mitglieder vom Europäischen Parlament.
Die Mitglieder wählen danach
den Präsidenten oder die Präsidentin vom Europäischen Parlament.

 

Die Abbildung zeigt das Europa-Parlament in Straßburg. Die Farben sind glas-blau und grau. Vor dem Europa-Parlament sind die Fahnen von den einzelnen Mitglieds-Ländern. Im Vordergrund sind grüne Bäume und Rasen. 

Die Länder der EU haben gemeinsame Gesetze
für die Europa-Politik.
Und sie vereinbaren bei Bedarf weitere Gesetze.
Das Parlament bestimmt mit bei den Gesetzen.

Alle 27 Länder müssen die Gesetze der EU einhalten.
Zum Beispiel: Gesetze zur Barriere-Freiheit.

Die Abbildung zeigt ein Gesetz-Blatt. Oben links: ein Paragraphenzeichen und eine EU-Flagge. darunter der Text: Gesetz Oben rechts: ein Piktogramm mit einer Person im Rollstuhl. Darunter sind im Blatt Spiegelpunkte mit Textlinien zu sehen.

Die Länder der EU haben einen gemeinsamen Haushalt.
Das bedeutet:
Jedes Land bezahlt einen bestimmten Geld-Betrag
für die gemeinsame Politik.
Das Parlament kontrolliert den Haushalt.
Es passt auf, dass die Verantwortlichen den Geld-Betrag
für die Ziele der EU gut verwenden.

Die Regierungen der EU-Länder bestimmen mit
über die gemeinsame EU-Politik.
Die Regierungs-Chefs und die Minister
vertreten die Regierungen in der EU.

Zum Beispiel:
Der Bundeskanzler vertritt Deutschland bei
den anderen Regierungs-Chefs.
Der Arbeits-Minister vertritt Deutschland bei
den anderen Arbeits-Ministern.

Die Vertretungen der Regierungen haben
gemeinsame Gremien.
Ein anderes Wort für Gremien ist:
Arbeits-Gruppen.

Die Abbildung zeigen 8 Oberkörper von Personen in einer Arbeitsgruppe. Die Personen sitzen vor Tischen. In der Mitte ist ein Logo mit einer Person im Rollstuhl. Das Logo ist weiß und hat einen blauen Hintergrund. Das bedeutet: die Arbeitsgruppe spricht über Barrierefreiheit.


Die Arbeits-Gruppen regeln die gemeinsame Politik.
Sie können Entscheidungen treffen.
Sie können Verträge mit weiteren Ländern machen.
Sie müssen sich aber mit dem Parlament abstimmen.
Die Rechte der Arbeits-Gruppen sind in Verträgen geregelt.

Das Parlament kontrolliert die Rechte.
Das bedeutet:
Die Interessen-Vertretungen der Wähler und Wählerinnen
bestimmen mit über die Entscheidungen der Arbeits-Gruppen.
Und deshalb können die Wähler und Wählerinnen
über die Politik in Europa mit-bestimmen.

 

Über welche Ziele können Sie mit-bestimmen?

Die Abbildung zeigt eine rote Zielscheibe mit einem schwarzen Pfeil.

Diese Ziele haben die Länder der EU vereinbart:

  • Sicherheit für Europa.
  • Mitbestimmung der Menschen in der EU.
  • Gleiche Rechte für alle Bürger und Bürgerinnen der EU.
  • Freiheit und Menschen-Rechte für alle Menschen auf der Welt.
  • Die Wirtschaft in der EU stärken.
    Damit es den Menschen in allen 27 Ländern gut geht.
    Zum Beispiel: Arbeit für alle schaffen.
    Und die Kosten für das Leben in Europa
    so niedrig wie möglich behalten.
  • Die Umwelt gemeinsam schützen.
  • Wissenschaft und Technik gemeinsam fördern.
    Damit Europa stark bleibt.
  • Die verschiedenen Lebensweisen und Sprachen anerkennen.

So können Sie wählen!

Sie haben eine Wahl-Benachrichtigung bekommen?
Dann können Sie mit-wählen. Sie haben dann 2 Möglichkeiten:

  • Sie können persönlich wählen.
    Dann müssen Sie am 9. Juni 2024 in den Wahl-Raum kommen.
  • Sie können Brief-Wahl machen.
    Sie müssen dann vor dem 6. Juni 2024 den Wahl-Brief abschicken.

 Mehr Informationen zur Europa-Wahl erhalten Sie in diesem Heft.

 Die Abbildung zeigt das Titelblatt von der Europa-Wahl-Broschüre in Leichter Sprache

 

Der 3. Tag für Menschen mit Behinderungen

Die Abbildung zeigt 2 Flächen in brauner Farbe. Auf der linken kleineren Fläche: die Jahreszahl 2024. Auf der rechten größeren Fläche ist die Karte von Mecklenburg-Vorpommern eingezeichnet.

 

Der 3. Tag für Menschen mit Behinderungen
findet am 17. Juli 2024 statt.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet diese Veranstaltung.
Birgit Hesse unterstützt diese Veranstaltung.
Sie ist die Präsidentin vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern.

 

Was ist das Ziel von dieser Veranstaltung?

Im Jahr 2021 haben Menschen mit Behinderungen
Hinweise zu diesen Themen gegeben:
Inklusion und Barrierefreiheit.
Der Sozial-Ausschuss vom Landtag möchte nun prüfen:
Hat die Landes-Regierung die Hinweise
von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2021 berücksichtigt?
Arbeitet die Politik mit diesen Hinweisen?

Die Abbildung zeigt 3 Piktogramme: Eine Person im Rollstuhl, ein durchgestrichenes Auge und zwei gebärdende Hände. Über dem Logo von der Person im Rollstuhl ist eine Lupe. Sie vergrößert das Piktogramm.

 

Wer nimmt am 3. Tag für Menschen mit Behinderungen teil?

Der Sozial-Ausschuss hat

  • Vertreterinnen und Vertreter der Landes-Regierung und
  • 40 Expertinnen und Experten eingeladen.

 

Können Besucherinnen und Besucher an dieser Veranstaltung teilnehmen?

Ja.
Die Veranstaltung ist öffentlich.
Das bedeutet:
Besucherinnen und Besucher können teilnehmen.

Es gibt 2 Möglichkeiten teilzunehmen:

  • vor Ort
  • über das Internet

Zum Beispiel:
mit dem Computer oder mit dem Mobil-Telefon.

 

Sie möchten an dieser Veranstaltung vor Ort teilnehmen?

Dann müssen Sie sich bis zum 14. Juni anmelden!
Die Besucher-Plätze sind begrenzt.

Hier können Sie sich anmelden:
sozialausschuss@landtag-mv.de

 

Dies ist die Adresse vom Veranstaltungs-Ort:

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin

 

Sie möchten über das Internet teilnehmen?

Das können Sie mit dem Live-Stream tun.

Live-Stream ist Englisch und heißt:

Echtzeit-Übertragung.

Hier gibt es den Live-Stream:

www.landtag-mv.de

 

Das ist der Ablauf von der Veranstaltung

Die Präsidentin vom Landtag eröffnet die Sitzung.
Die Vorsitzende vom Sozial-Ausschuss leitet die Sitzung.

10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Thema 1:
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen

Thema 2:
Wohnen, Mobilität und Barriere-Freiheit


12:00 Uhr bis 13:00 Uhr:

Mittags-Pause

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Thema 3:
Selbstvertretungs-Recht und politische Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen

Thema 4:
Inklusive Bildung


Ab 15.00 Uhr:

Beantwortung von Fragen

Schlussworte:
• durch den Bürger-Beauftragten des Landes
• durch den Vorsitzenden vom Inklusions-Förderrat
• durch die Vorsitzende vom Sozial-Ausschuss

 

Informationen zum 49 Euro-Ticket

Seit 1 Jahr gibt es das 49 Euro-Ticket.
Das ist eine Fahrkarte für Bus und Bahn.
Sie bezahlen das Ticket immer für 1 Monat.
Dann können Sie Busse und Bahnen in ganz Deutschland nutzen.
Aber nur im Nah-Verkehr.

Zum Beispiel:

  • Im Regional-Express von der Deutschen Bahn.
  • Im Nah-Bus.
  • In Straßenbahnen.
  • In U-Bahnen und S-Bahnen.

Die Abbildung zeigt auf der linken Seite ein 49-Euro-Ticket. Auf der rechten Seite sind 3 blau eingezeichnete öffentliche Verkehrs-Mittel: eine Straßenbahn, ein Bus, ein Zug.

Nicht in ICE-Zügen oder IC-Zügen!
Es gibt eine Ausnahme in Mecklenburg-Vorpommern:

Sie können den ICE zwischen Rostock und Stralsund
mit dem 49 Euro-Ticket nutzen.

 

Wie sind die Kosten geregelt?

Die Fahrkarte kostet normal 49 Euro.
Auch für Menschen mit Schwerbehinderten-Ausweis.
Es gibt Ausnahmen in Mecklenburg-Vorpommern:
Alle Menschen ab 65 Jahren bezahlen 29 Euro.
Auch einige andere bezahlen 29 Euro.
Zum Beispiel: Schüler und Menschen in Berufs-Ausbildung.

 

Wo können Sie das 49 Euro-Ticket kaufen?

Bei allen Verkehrs-Betrieben und
bei der Deutschen-Bahn.
Sie können im Internet kaufen.
Sie können auch zu einem Kunden-Zentrum gehen.
Zum Beispiel: Am Marktplatz in Schwerin.

 

Sie kaufen ein 49 Euro-Ticket?

Dann müssen Sie ein Formular ausfüllen.
So machen Sie einen Kauf-Vertrag mit den Verkehrs-Betrieben.
Sie müssen auch die Bank-Verbindung angeben.
Und einen Bank-Auftrag geben.
Die Bank bezahlt dann in jedem Monat von Ihrem Konto.
Sie müssen nichts weiter tun.

 

Sie möchten das 49 Euro-Ticket nicht länger haben?

Dann können Sie kündigen.
Sie können in jedem Monat
bis zu einem bestimmten Datum kündigen.
Man sagt: Das Datum ist die Kündigungs-Frist.

Sie haben rechtzeitig gekündigt?
Dann darf die Bank im nächsten Monat nicht weiter bezahlen.
Und ab dem nächsten Monat ist
Ihr 49 Euro-Ticket nicht mehr gültig.

Bis wann können Sie kündigen?
Das bestimmt jeder Verkehrs-Betrieb selbst.
Die Kündigungs-Frist steht im Kauf-Vertrag.
Zum Beispiel:
Sie haben bei der Deutschen Bahn gekauft?
Dann müssen Sie bis zum 10. Tag im Monat kündigen.

 

Wo können Sie kündigen?

Das ist abhängig davon, wo sie gekauft haben.
Sie müssen beim gleichen Verkehrs-Betrieb kündigen.
Zum Beispiel:
Sie haben bei der Deutschen Bahn gekauft?
Dann müssen Sie auch bei der Deutschen Bahn kündigen.

 

Wie können Sie kündigen?

Sie können im Internet kündigen.
Dann müssen Sie ein Formular im Internet ausfüllen.
Sie können auch einen Brief mit der Post schicken.
Oder Sie können ins Kunden-Zentrum gehen.

 

Wie sieht das 49 Euro-Ticket aus?

Sie können eine Chip-Karte bekommen.
Die Karte hat einen Erkennungs-Streifen.
So ähnlich wie Ihre Bank-Karte.

Oder Sie können eine App auf das Handy laden.
Sie müssen das 49 Euro-Ticket vorzeigen?
Dann können Sie die App öffnen.
Dort sind Erkennungs-Zeichen.

Diese Abbildung zeigt ein Smartphone. Auf dem Bildschirm vom Smartphone: Das Logo von der Deutschen Bahn, ein Text: 49-Euro-Ticket, ein QR-Code.

 

Wörterbuch zum Newsletter Nummer 7

App:

Der Name kommt von der englischen Sprache.
Man spricht den Namen: Äpp.
Eine App ist ein Programm für Computer.
Smartphone oder Tablet sind auch Computer.
Sie können eine App auf Ihren Computer laden.
Jede App enthält bestimmte Tipps oder Informationen.
Zum Beispiel: Reise-Empfehlung oder Fahrplan.
Viele Apps sind kosten-frei.
Manche Apps müssen Sie bezahlen.

Chip-Karte:

Das ist eine Karte mit einem Muster.
Zum Beispiel: eine Karte zum 49 Euro-Ticket.
Das Muster enthält versteckte Hinweise über:
• den Namen vom Karten-Inhaber oder der Karten-Inhaberin
• über die Gültigkeit vom 49 Euro-Ticket.
Das Zug-Personal kann die Informationen
mit einem Gerät lesen.

Europäisches Parlament:

Im Europäischen Parlament kommen
die Interessen-Vertretungen von Wählern und Wählerinnen
aus allen 27 Ländern zusammen.
Die Wähler und Wählerinnen
wählen die Parteien.
Und die Parteien bestimmen
die Mitglieder für das Europäische Parlament.

Europäische Union:

Die Europäische Union ist
eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Diese Länder haben sich zusammengetan.

Sie möchten das Leben für die Menschen
• besser
• einfacher
• sicherer
machen.

Die Länder haben vereinbart:
wir arbeiten zusammen.
Und wir wollen einander helfen.

Sozial-Ausschuss:

Der Sozial-Ausschuss ist eine Gruppe
von Politikern und Politikerinnen im Landtag.
Sie arbeiten im Themen-Bereich Soziales.

Zum Beispiel:
Wie können Menschen mit Behinderungen teil-haben?

Es sind Politiker und Politikerinnen aus verschiedenen Parteien.
Sachkundige Bürger und Bürgerinnen beraten sie.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Der Sozial-Ausschuss bildet sich eine Meinung
im Themen-Bereich Soziales.

Wohnsitz:

Das ist der Ort,
wo eine Person wohnt.

Zum Beispiel:
• eine Wohnung.
• ein Haus.
• eine Wohn-Einrichtung.

Impressum

Herausgeberin:
Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
– Staatskanzlei –
Schloßstraße 2-4
D-19053 Schwerin

E-Mail: redaktion-leichte-Sprache@stk.mv-regierung.de
Internet: www.regierung-mv.de

Verantwortlich:
Andreas Timm
Regierungssprecher

Redaktion:
Rüdiger Buck

Die Staatskanzlei bedankt sich für die gute Zusammenarbeit bei:

Die Abbildung zeigt die drei Logos von den beteiligten Partnern an dem Newsletter: capito Mecklenburg-Vorpommern, Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow sowie Inklusionsdesign, Cordula Wünsche