Der Newsletter - Nummer 7 in Leichter Sprache
Vorwort
Liebe Leser und liebe Leserinnen!
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Der Newsletter in Leichter Sprache
ist ein Lese-Angebot für alle.
Der Newsletter Nummer 7 erscheint im Mai 2024.
Hier berichten wir wieder aus Mecklenburg-Vorpommern.
Alle Menschen sollen die Berichte gut verstehen.
Deshalb schreiben wir in Leichter Sprache.
Sie möchten die Berichte auf Papier lesen?
Dann können Sie den Newsletter auf Papier ausdrucken:
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Einige Wörter sind unterstrichen.
Diese Wörter sind im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Newsletter.
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Oder rufen Sie an!
Das ist die E-Mail-Adresse:
redaktion-leichte-Sprache@stk.mv-regierung.de
Das ist die Telefon-Nummer: 0385 58 81 04 21.
Wir wünschen viel Spaß mit dem Newsletter Nummer 7!
Newsletter Nummer 7 – das sind die Themen:
Informationen zur Kommunalwahl
Informationen zur Europawahl
Informationen zum 3. Tag der Menschen mit Behinderungen
Informationen zum 49 Euro-Ticket
Wählen Sie mit für Ihren Wohnort: Die Kommunal-Wahl 2024 in Mecklenburg-Vorpommern
Die Kommunal-Politik vertritt die Menschen an Ihrem Wohnort.
Zum Beispiel:
- Für Straßen und Wege ohne Hindernisse.
- Für gute Angebote von Bus und Bahn.
- Für Schulen und Berufs-Schulen.
- Für ein Krankenhaus in der Nähe.
- Für Sporthallen und Spielplätze.
Am 9. Juni 2024 sind wieder Kommunal-Wahlen
in Mecklenburg-Vorpommern.
Das sind Wahlen für die
- Gemeinden
- Städte und
- Landkreise
Wir wählen dann Personen,
die unsere Interessen vertreten.
Warum sind Kommunal-Wahlen wichtig?
Wählen ist Mitbestimmung.
Jeder Mensch muss selbst mit-entscheiden können:
Wie er oder sie leben möchte.
Und wie er oder sie am Wohnort teilhaben möchte.
Deshalb ist wichtig:
Wie der Wohnort sein soll.
Und welche Möglichkeiten der Wohnort bietet.
Wie können die Menschen in einer Gemeinschaft mit-entscheiden?
Die Gemeinschaft muss abstimmen.
Deshalb gibt es Wahlen.
Was sind Kommunal-Wahlen?
Das Wort kommunal kommt von Kommune.
Das ist ein Ort, an dem Menschen in einer Gemeinschaft sind.
Eine Kommune ist in der Politik:
- Eine Stadt oder
eine Gemeinde mit einer Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister. - Oder ein Amt:
Das sind mehr Gemeinden und Städte,
die zusammen eine Verwaltung haben. - Ein Landkreis:
Mehrere Ämter bilden einen Landkreis.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 6 Landkreise.
Die Verwaltung regelt das Zusammenleben.
Sie muss die Gesetze einhalten.
Und sie muss die Interessen von der Gemeinschaft berücksichtigen.
Die Kommunal-Politik vertritt die Interessen.
Die Kommunal-Politik entscheidet mit über die Aufgaben der Verwaltung.
Sie kann zum Beispiel entscheiden:
Eine Stadt möchte ein Museum.
Und das Museum muss für alle ohne Hindernisse sein.
Dann muss die Verwaltung den Bau regeln.
Wer darf mitwählen?
Alle Menschen, die wahl-berechtigt sind.
Das sind alle Menschen, die
- 16 Jahre alt oder älter sind
und
- einen deutschen Pass oder Personal-Ausweis haben
oder einen Pass von einem Land der Europäischen Unionund
- einen Wohnsitz in der Gemeinde oder Stadt angemeldet haben und
- seit 6 Wochen oder länger dort wohnen und
- im Wähler-Verzeichnis stehen.
Das Wähler-Verzeichnis ist eine Liste von Wahl-Berechtigten.
Es liegt beim Wahl-Amt.
Alle Wahl-Berechtigten bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das ist ein Bescheid vom Amt.
Die Wahl-Benachrichtigung kommt vor der Wahl
mit der Post.
Die Wahl-Benachrichtigung soll bis zum 22. Mai ankommen.
Ist die Wahl-Benachrichtigung bis dahin nicht angekommen?
Dann fragen Sie beim Wahl-Amt bitte nach.
Wichtige Wahl-Regeln
Jeder Wähler und jede Wählerin entscheidet selbst und frei.
Alle Wahl-Berechtigten haben die gleichen Rechte.
Und alle müssen sich an die gleichen Regeln halten.
Die Wahl ist geheim.
Sie müssen nicht verraten, wen Sie wählen.
Barriere-Freiheit bei den Wahlen
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Wahlberechtigten können ohne Hindernisse wählen.
Früher waren viele Menschen mit Behinderung ausgeschlossen.
Das ist jetzt anders.
Sie wünschen Assistenz bei der Wahl?
Dann können Sie eine Assistenz-Person nennen.
Sie können die Person selbst bestimmen.
Die Person muss Bedingungen einhalten:
Die Assistenz darf zum Beispiel vorlesen.
Oder für Sie in das Formular schreiben.
Aber Sie selbst entscheiden, wen Sie wählen!
Die Assistenz darf nichts weitersagen.
Der Wahl-Raum ist für Sie nicht barriere-frei?
Bitte melden Sie das beim Wahl-Amt.
Das Wahl-Amt gibt Ihnen dann einen Wahl-Schein.
Mit diesem Wahl-Schein gehen Sie in einen anderen Wahl-Raum.
Oder Sie können Briefwahl machen.
Sie sind seh-behindert oder blind?
Und Sie benötigen eine Schablone für den Stimm-Zettel?
Dann melden Sie das bitte beim Blinden- und Sehbehinderten-Verein.
Das ist die Telefon-Nummer: 0381 77 89 80
Sie haben eine Wahl-Benachrichtigung bekommen?
Dann können Sie mitwählen.
Sie haben dann 3 Möglichkeiten:
- Sie können Briefwahl machen.
Sie müssen dann vor dem 6. Juni 2024
den Wahlbrief abschicken. - Sie können persönlich wählen.
Dann müssen Sie am 9. Juni 2024 in den Wahl-Raum kommen. - Eine Ausnahme ist:
Sie können mit der Wahl-Benachrichtigung
zum Melde-Amt gehen.
Und dort sofort wählen.
Sie müssen Ihren Pass oder Personal-Ausweis mitnehmen!
Sie haben am 21. Mai 2024 die Wahl-Benachrichtigung noch nicht bekommen?
Bitte fragen Sie dann beim Melde-Amt
in Ihrem Wohn-Ort!
Was steht auf der Wahl-Benachrichtigung?
- Das Datum von der Wahl.
- Die Adresse vom Wahl-Raum.
- Die Uhrzeit: Wann genau ist der Wahl-Raum offen.
- Angaben zur Barriere-Freiheit vom Wahl-Raum.
- Ein Antrag-Schein für die Briefwahl.
Der Wahl-Raum ist nicht barriere-frei?
Sie können deshalb nicht zum Wahl-Raum kommen?
Dann melden Sie das bitte beim Wahl-Amt.
Das Wahl-Amt gibt Ihnen dann einen Wahl-Schein.
Mit dem Wahl-Schein können Sie in einen anderen Wahl-Raum gehen.
Oder Sie machen Briefwahl.
Wählen mit Briefwahl
Sie möchten Briefwahl machen?
Dann müssen Sie den Antrag-Schein ausfüllen.
Und an das Wahl-Amt schicken.
Das geht mit der Post.
Die Adresse steht auf der Wahl-Benachrichtigung.
Sie haben den Antrags-Schein abgeschickt?
Dann bekommen Sie wieder Post vom Wahl-Amt.
Das sind die Wahl-Papiere in verschiedenen Farben.
Und ein Merkblatt mit Erklärungen.
Zu den Wahl-Papieren gehören:
- 1 grüner Stimm-Zettel für die Kreistags-Wahl
- 1 gelber Stimm-Zettel für die Wahl zur Gemeinde-Vertretung
- 1 Wahlschein
- 1 grauer Brief-Umschlag
- 1 gelber Brief-Umschlag
- Nur wenn Sie im Landkreis Nordwest-Mecklenburg wohnen:
Dort bekommen Sie andere Brief-Umschläge:
Dort bekommen Sie 2 grüne Brief-Umschläge!
Wenn Ihre Gemeinde auch noch eine Bürgermeister–Wahl macht:
Dann bekommen Sie auch einen grauen Stimm-Zettel.
So wählen Sie mit Briefwahl:
- Nehmen Sie zuerst die Papiere für die Gemeinde-Vertretung.
Auf dem gelben Stimm-Zettel stehen die Namen von
verschiedenen Bewerbern und Bewerberinnen.
Sie haben 3 Wähler-Stimmen.
Das heißt: Sie dürfen bis zu 3 Kreuze machen.
Aber nicht mehr!
Jedes Kreuz ist 1 Wähler-Stimme.
Sie dürfen 3 Kreuze bei 1 Person machen:
Sie dürfen auch 3 Kreuze auf 2 oder 3 Personen verteilen.
Zum Beispiel:
- 1 Kreuz für Person A und
- 2 Kreuze für Person B.
Oder:
- 1 Kreuz für Person A und
- 1 Kreuz für Person B und
- 1 Kreuz für Person C.
- Sie haben angekreuzt?
Falten Sie den gelben Stimm-Zettel.
Stecken Sie den gelben Stimm-Zettel dann
in den grauen Brief-Umschlag. - Nehmen Sie dann den grünen Stimm-Zettel für den Kreistag.
- Sie dürfen wieder bis zu 3 Kreuze machen.
Aber nicht mehr!
Sie dürfen 3 Kreuze bei 1 Person machen:
Sie dürfen auch 3 Kreuze auf 2 oder 3 Personen verteilen. - Falten Sie den grünen Stimm-Zettel.
Stecken Sie den grünen Stimm-Zettel auch
in den grauen Brief-Umschlag.
Sie wohnen im Landkreis Nordwest-Mecklenburg?
Dann benutzen Sie bitte den grünen Brief-Umschlag
für den grünen Stimm-Zettel. - Haben Sie auch einen grauen Stimm-Zettel bekommen?
Dann können Sie auch an der Bürgermeister-Wahl teilnehmen.
Auf dem grauen Stimm-Zettel stehen die Namen von
den Bewerbern oder Bewerberinnen.
Machen Sie 1 Kreuz für 1 Person.
Falten Sie den grauen Stimm-Zettel.
Und stecken Sie dann den grauen Stimm-Zettel auch
in den grauen Brief-Umschlag. - Unterschreiben Sie dann den Wahl-Schein.
Sie müssen auch Ort und Datum angeben. - Stecken Sie den Wahl-Schein und den grauen Brief-Umschlag
zusammen in den gelben Brief-Umschlag. - Kleben Sie den gelben Brief-Umschlag zu.
Die Adresse vom Wahl-Amt steht schon drauf.
So können Sie den Brief mit der Post schicken.
Werfen Sie den Brief in den gelben Brief-Kasten.
Sie müssen nicht für den Brief bezahlen.
- Wichtig! Sie müssen den Wahl-Brief
vor der Wahl abschicken:
spätestens 3 Tage vor der Wahl,
besser noch früher. - Der Brief bleibt geschlossen bis zum Wahltag.
Erst dann öffnet der Briefwahl-Vorstand den Brief.
Und zählt Ihre Stimme.
So bleibt die Wahl geheim.
Mehr Informationen zur Kommunal-Wahl erhalten Sie in diesem Heft
Die Europawahl 2024
In diesem Jahr ist wieder Europa-Wahl:
am Sonntag, dem 9. Juni 2024.
Wer darf in Deutschland wählen?
Alle Menschen, die wahl-berechtigt sind.
Das sind alle Menschen, die
- 16 Jahre alt oder älter sind und
- einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben und
- in der Wahl-Liste stehen.
Das ist eine Liste von Wahl-Berechtigten, die beim Wahl-Amt liegt.
Die letzte Europa-Wahl war vor 5 Jahren.
Jeder wahl-berechtigte Mensch bekommt
vor der Wahl eine Wahl-Benachrichtigung.
Das ist ein Bescheid vom Amt.
Was können Sie wählen?
Sie wählen eine Interessen-Vertretung für die Politik in Europa.
Politiker und Politikerinnen von verschiedenen Parteien bewerben sich.
Die Parteien vertreten verschiedene Interessen.
Sie wählen 1 Partei.
So entscheiden Sie mit.
Wie können die Parteien Ihre Interessen vertreten?
27 Länder in Europa sind zusammen die Europäische Union.
Die Abkürzung ist EU.
Wir sprechen die Abkürzung: E-U.
Die Länder der EU haben Zusammen-Arbeit vereinbart.
Sie wollen ihre Politik abstimmen.
Das haben sie in Verträgen geregelt.
Deshalb haben sie gemeinsam das Europäische Parlament gegründet.
Im Europäischen Parlament kommen die
Interessen-Vertretungen von Wählern und Wählerinnen
aus allen 27 Ländern zusammen.
Die Parteien machen vor der Wahl die Kandidaten-Listen.
Die Wähler und Wählerinnen
wählen dann die Parteien.
Eine Partei hat viele Wähler-Stimmen bekommen?
Dann schickt die Partei viele Personen von der Kandidaten-Liste
in das Europäische Parlament.
Diese Personen sind nun Mitglieder vom Europäischen Parlament.
Die Mitglieder wählen danach
den Präsidenten oder die Präsidentin vom Europäischen Parlament.
Die Länder der EU haben gemeinsame Gesetze
für die Europa-Politik.
Und sie vereinbaren bei Bedarf weitere Gesetze.
Das Parlament bestimmt mit bei den Gesetzen.
Alle 27 Länder müssen die Gesetze der EU einhalten.
Zum Beispiel: Gesetze zur Barriere-Freiheit.
Die Länder der EU haben einen gemeinsamen Haushalt.
Das bedeutet:
Jedes Land bezahlt einen bestimmten Geld-Betrag
für die gemeinsame Politik.
Das Parlament kontrolliert den Haushalt.
Es passt auf, dass die Verantwortlichen den Geld-Betrag
für die Ziele der EU gut verwenden.
Die Regierungen der EU-Länder bestimmen mit
über die gemeinsame EU-Politik.
Die Regierungs-Chefs und die Minister
vertreten die Regierungen in der EU.
Zum Beispiel:
Der Bundeskanzler vertritt Deutschland bei
den anderen Regierungs-Chefs.
Der Arbeits-Minister vertritt Deutschland bei
den anderen Arbeits-Ministern.
Die Vertretungen der Regierungen haben
gemeinsame Gremien.
Ein anderes Wort für Gremien ist:
Arbeits-Gruppen.
Die Arbeits-Gruppen regeln die gemeinsame Politik.
Sie können Entscheidungen treffen.
Sie können Verträge mit weiteren Ländern machen.
Sie müssen sich aber mit dem Parlament abstimmen.
Die Rechte der Arbeits-Gruppen sind in Verträgen geregelt.
Das Parlament kontrolliert die Rechte.
Das bedeutet:
Die Interessen-Vertretungen der Wähler und Wählerinnen
bestimmen mit über die Entscheidungen der Arbeits-Gruppen.
Und deshalb können die Wähler und Wählerinnen
über die Politik in Europa mit-bestimmen.
Über welche Ziele können Sie mit-bestimmen?
Diese Ziele haben die Länder der EU vereinbart:
- Sicherheit für Europa.
- Mitbestimmung der Menschen in der EU.
- Gleiche Rechte für alle Bürger und Bürgerinnen der EU.
- Freiheit und Menschen-Rechte für alle Menschen auf der Welt.
- Die Wirtschaft in der EU stärken.
Damit es den Menschen in allen 27 Ländern gut geht.
Zum Beispiel: Arbeit für alle schaffen.
Und die Kosten für das Leben in Europa
so niedrig wie möglich behalten. - Die Umwelt gemeinsam schützen.
- Wissenschaft und Technik gemeinsam fördern.
Damit Europa stark bleibt. - Die verschiedenen Lebensweisen und Sprachen anerkennen.
So können Sie wählen!
Sie haben eine Wahl-Benachrichtigung bekommen?
Dann können Sie mit-wählen. Sie haben dann 2 Möglichkeiten:
- Sie können persönlich wählen.
Dann müssen Sie am 9. Juni 2024 in den Wahl-Raum kommen. - Sie können Brief-Wahl machen.
Sie müssen dann vor dem 6. Juni 2024 den Wahl-Brief abschicken.
Mehr Informationen zur Europa-Wahl erhalten Sie in diesem Heft.
Der 3. Tag für Menschen mit Behinderungen
Der 3. Tag für Menschen mit Behinderungen
findet am 17. Juli 2024 statt.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet diese Veranstaltung.
Birgit Hesse unterstützt diese Veranstaltung.
Sie ist die Präsidentin vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
Was ist das Ziel von dieser Veranstaltung?
Im Jahr 2021 haben Menschen mit Behinderungen
Hinweise zu diesen Themen gegeben:
Inklusion und Barrierefreiheit.
Der Sozial-Ausschuss vom Landtag möchte nun prüfen:
Hat die Landes-Regierung die Hinweise
von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2021 berücksichtigt?
Arbeitet die Politik mit diesen Hinweisen?
Wer nimmt am 3. Tag für Menschen mit Behinderungen teil?
Der Sozial-Ausschuss hat
- Vertreterinnen und Vertreter der Landes-Regierung und
- 40 Expertinnen und Experten eingeladen.
Können Besucherinnen und Besucher an dieser Veranstaltung teilnehmen?
Ja.
Die Veranstaltung ist öffentlich.
Das bedeutet:
Besucherinnen und Besucher können teilnehmen.
Es gibt 2 Möglichkeiten teilzunehmen:
- vor Ort
- über das Internet
Zum Beispiel:
mit dem Computer oder mit dem Mobil-Telefon.
Sie möchten an dieser Veranstaltung vor Ort teilnehmen?
Dann müssen Sie sich bis zum 14. Juni anmelden!
Die Besucher-Plätze sind begrenzt.
Hier können Sie sich anmelden:
sozialausschuss@landtag-mv.de
Dies ist die Adresse vom Veranstaltungs-Ort:
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Sie möchten über das Internet teilnehmen?
Das können Sie mit dem Live-Stream tun.
Live-Stream ist Englisch und heißt:
Echtzeit-Übertragung.
Hier gibt es den Live-Stream:
Das ist der Ablauf von der Veranstaltung
Die Präsidentin vom Landtag eröffnet die Sitzung.
Die Vorsitzende vom Sozial-Ausschuss leitet die Sitzung.
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Thema 1:
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen
Thema 2:
Wohnen, Mobilität und Barriere-Freiheit
12:00 Uhr bis 13:00 Uhr:
Mittags-Pause
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Thema 3:
Selbstvertretungs-Recht und politische Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen
Thema 4:
Inklusive Bildung
Ab 15.00 Uhr:
Beantwortung von Fragen
Schlussworte:
• durch den Bürger-Beauftragten des Landes
• durch den Vorsitzenden vom Inklusions-Förderrat
• durch die Vorsitzende vom Sozial-Ausschuss
Informationen zum 49 Euro-Ticket
Seit 1 Jahr gibt es das 49 Euro-Ticket.
Das ist eine Fahrkarte für Bus und Bahn.
Sie bezahlen das Ticket immer für 1 Monat.
Dann können Sie Busse und Bahnen in ganz Deutschland nutzen.
Aber nur im Nah-Verkehr.
Zum Beispiel:
- Im Regional-Express von der Deutschen Bahn.
- Im Nah-Bus.
- In Straßenbahnen.
- In U-Bahnen und S-Bahnen.
Nicht in ICE-Zügen oder IC-Zügen!
Es gibt eine Ausnahme in Mecklenburg-Vorpommern:
Sie können den ICE zwischen Rostock und Stralsund
mit dem 49 Euro-Ticket nutzen.
Wie sind die Kosten geregelt?
Die Fahrkarte kostet normal 49 Euro.
Auch für Menschen mit Schwerbehinderten-Ausweis.
Es gibt Ausnahmen in Mecklenburg-Vorpommern:
Alle Menschen ab 65 Jahren bezahlen 29 Euro.
Auch einige andere bezahlen 29 Euro.
Zum Beispiel: Schüler und Menschen in Berufs-Ausbildung.
Wo können Sie das 49 Euro-Ticket kaufen?
Bei allen Verkehrs-Betrieben und
bei der Deutschen-Bahn.
Sie können im Internet kaufen.
Sie können auch zu einem Kunden-Zentrum gehen.
Zum Beispiel: Am Marktplatz in Schwerin.
Sie kaufen ein 49 Euro-Ticket?
Dann müssen Sie ein Formular ausfüllen.
So machen Sie einen Kauf-Vertrag mit den Verkehrs-Betrieben.
Sie müssen auch die Bank-Verbindung angeben.
Und einen Bank-Auftrag geben.
Die Bank bezahlt dann in jedem Monat von Ihrem Konto.
Sie müssen nichts weiter tun.
Sie möchten das 49 Euro-Ticket nicht länger haben?
Dann können Sie kündigen.
Sie können in jedem Monat
bis zu einem bestimmten Datum kündigen.
Man sagt: Das Datum ist die Kündigungs-Frist.
Sie haben rechtzeitig gekündigt?
Dann darf die Bank im nächsten Monat nicht weiter bezahlen.
Und ab dem nächsten Monat ist
Ihr 49 Euro-Ticket nicht mehr gültig.
Bis wann können Sie kündigen?
Das bestimmt jeder Verkehrs-Betrieb selbst.
Die Kündigungs-Frist steht im Kauf-Vertrag.
Zum Beispiel:
Sie haben bei der Deutschen Bahn gekauft?
Dann müssen Sie bis zum 10. Tag im Monat kündigen.
Wo können Sie kündigen?
Das ist abhängig davon, wo sie gekauft haben.
Sie müssen beim gleichen Verkehrs-Betrieb kündigen.
Zum Beispiel:
Sie haben bei der Deutschen Bahn gekauft?
Dann müssen Sie auch bei der Deutschen Bahn kündigen.
Wie können Sie kündigen?
Sie können im Internet kündigen.
Dann müssen Sie ein Formular im Internet ausfüllen.
Sie können auch einen Brief mit der Post schicken.
Oder Sie können ins Kunden-Zentrum gehen.
Wie sieht das 49 Euro-Ticket aus?
Sie können eine Chip-Karte bekommen.
Die Karte hat einen Erkennungs-Streifen.
So ähnlich wie Ihre Bank-Karte.
Oder Sie können eine App auf das Handy laden.
Sie müssen das 49 Euro-Ticket vorzeigen?
Dann können Sie die App öffnen.
Dort sind Erkennungs-Zeichen.
App:
Der Name kommt von der englischen Sprache.
Man spricht den Namen: Äpp.
Eine App ist ein Programm für Computer.
Smartphone oder Tablet sind auch Computer.
Sie können eine App auf Ihren Computer laden.
Jede App enthält bestimmte Tipps oder Informationen.
Zum Beispiel: Reise-Empfehlung oder Fahrplan.
Viele Apps sind kosten-frei.
Manche Apps müssen Sie bezahlen.
Chip-Karte:
Das ist eine Karte mit einem Muster.
Zum Beispiel: eine Karte zum 49 Euro-Ticket.
Das Muster enthält versteckte Hinweise über:
• den Namen vom Karten-Inhaber oder der Karten-Inhaberin
• über die Gültigkeit vom 49 Euro-Ticket.
Das Zug-Personal kann die Informationen
mit einem Gerät lesen.
Europäisches Parlament:
Im Europäischen Parlament kommen
die Interessen-Vertretungen von Wählern und Wählerinnen
aus allen 27 Ländern zusammen.
Die Wähler und Wählerinnen
wählen die Parteien.
Und die Parteien bestimmen
die Mitglieder für das Europäische Parlament.
Europäische Union:
Die Europäische Union ist
eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Diese Länder haben sich zusammengetan.
Sie möchten das Leben für die Menschen
• besser
• einfacher
• sicherer
machen.
Die Länder haben vereinbart:
wir arbeiten zusammen.
Und wir wollen einander helfen.
Sozial-Ausschuss:
Der Sozial-Ausschuss ist eine Gruppe
von Politikern und Politikerinnen im Landtag.
Sie arbeiten im Themen-Bereich Soziales.
Zum Beispiel:
Wie können Menschen mit Behinderungen teil-haben?
Es sind Politiker und Politikerinnen aus verschiedenen Parteien.
Sachkundige Bürger und Bürgerinnen beraten sie.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Der Sozial-Ausschuss bildet sich eine Meinung
im Themen-Bereich Soziales.
Wohnsitz:
Das ist der Ort,
wo eine Person wohnt.
Zum Beispiel:
• eine Wohnung.
• ein Haus.
• eine Wohn-Einrichtung.
Impressum
Herausgeberin:
Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
– Staatskanzlei –
Schloßstraße 2-4
D-19053 Schwerin
E-Mail: redaktion-leichte-Sprache@stk.mv-regierung.de
Internet: www.regierung-mv.de
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Andreas Timm
Regierungssprecher
Redaktion:
Rüdiger Buck
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