Der Newsletter Nummer 9 in Leichter Sprache
Vorwort
Liebe Leser und liebe Leserinnen!
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Der Newsletter in Leichter Sprache
ist ein Lese-Angebot für alle.
Der Newsletter Nummer 9 erscheint im Dezember 2024.
Hier berichten wir wieder aus Mecklenburg-Vorpommern.
Alle Menschen sollen die Berichte gut verstehen.
Deshalb schreiben wir in Leichter Sprache.
Sie möchten die Berichte auf Papier lesen?
Dann können Sie den Newsletter auf Papier drucken.
Einige Wörter sind unterstrichen.
Diese Wörter sind im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Newsletter.
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Wir freuen uns über eine Antwort.
Bitte schreiben Sie uns!
Oder rufen Sie an!
Das ist die E-Mail-Adresse:
redaktion-leichte-Sprache@stk.mv-regierung.de
Das ist die Telefon-Nummer: 0385 58 81 04 21.
Wir wünschen viel Spaß mit dem Newsletter Nummer 9!
Newsletter Nummer 9 - Das sind die Themen:
Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern:
Fortschritte und Pläne.
Tippen Sie hier für den Bericht zur Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Bürger-Beauftragte ist für
die Menschen in M-V da.
So macht Mecklenburg-Vorpommern
Altstädte barriere-frei.
Teil 2: Bad Doberan und Güstrow
Tippen Sie hier für den Bericht über Bad Doberan und Güstrow
Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern:
Fortschritte und Pläne.
Die Landes-Regierung Mecklenburg-Vorpommern arbeitet
für Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Sozial-Ministerin Stefanie Drese stellte dazu
einen zweiten Zwischen-Bericht vor.
Der Bericht zeigt Inklusions-Ergebnisse
von der Landes-Regierung.
Die Regierung hat seit
dem Beitritt zur UN-Behindertenrechts-Konvention
viele Schritte unternommen.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Er schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Vertrag sagt aus:
Menschen mit und ohne Behinderungen sollen
gleiche Möglichkeiten haben.
Die Länder sollen die Regeln vom Vertrag umsetzen.
Inklusion ist ein wichtiges Ziel.
Fortschritte bei Inklusion und Barriere-freiheit
sind entscheidend.
Das Sozial-Ministerium überwacht den Maßnahmen-Plan
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Über 40 von insgesamt 126 Maßnahmen im Plan
sind abgeschlossen.
Fast alle anderen Maßnahmen entwickeln sich gut.
Mecklenburg-Vorpommern macht Fortschritte.
Barrieren werden abgebaut.
Menschen mit Behinderungen können besser teil-haben.
Sozial-Ministerin Stefanie Drese stellt fest:
in Zukunft braucht Mecklenburg-Vorpommern mehr:
• günstige und barriere-freie Wohnungen.
• mehr Schulungen für Mitarbeitende
in und außerhalb der Verwaltung.
Mecklenburg-Vorpommern hat:
• 237 neue Lehrkräfte für mehr Inklusion
in Schulen eingestellt.
• barriere-freien Nah-Verkehr verbessert.
Der Bericht zeigt aber auch:
Es gibt noch viel zu tun.
Menschen mit Behinderungen brauchen
mehr Selbst-Bestimmung und Gleich-Berechtigung.
Sozial-Ministerin Stefanie Drese fordert
klare Ziele in der Politik.
Alle sollten Ausdauer haben und zusammen arbeiten:
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft
müssen Barrieren abbauen.
Nur gemeinsam können alle Menschen
gleich-berechtigt teil-haben.
Der Bürger-Beauftragte ist
für die Menschen in M-V da
Christian Frenzel ist der Bürger-Beauftragter in M-V.
Der Landtag hat Christian Frenzel vor fast einem Jahr gewählt.
Seit dem 1. März 2024 ist Christian Frenzel
der Bürger-Beauftragte in M-V.
Viele Menschen haben Kontakt mit Behörden in M-V.
Einige Menschen haben Fragen zu den Behörden-Kontakten.
Sie können den Bürger-Beauftragten dann um Hilfe bitten.
Zum Beispiel:
Welche Rechte haben Sie als Bürgerin oder Bürger?
Und welche Lösungen kann es bei Problemen
mit Behörden geben?
Der Bürger-Beauftragte schaut bei Problemen genau hin.
Er arbeitet mit Fachleuten zusammen.
Zusammen werden oft gute Lösungen gefunden.
Der Bürger-Beauftragte ist un-abhängig.
Das bedeutet:
Der Bürgerbeauftragte arbeitet frei.
Christian Frenzel gehört nicht zu einer Behörde.
Deshalb kann ihm keine Behörde sagen:
So muss der Bürger-Beauftragte entscheiden.
Der Bürger-Beauftragte ist auch
für Menschen mit Behinderungen da.
Menschen mit Behinderungen können manchmal
besondere Probleme mit Behörden haben.
Der Bürger-Beauftragte und sein Team können Ihnen helfen.
Haben Sie ein Problem mit Behörden?
Verstehen Sie eine Entscheidung nicht?
Suchen Sie eine Kontakt-Person bei einer Behörde?
Oder brauchen Sie Informationen?
Dann können Sie zum Bürger-Beauftragten kommen.
Sie können dem Bürger-Beauftragten auch schreiben.
Sie können dafür das Kontakt-Formular im Internet nutzen.
Sie müssen nur wenige Informationen geben.
Bitte geben Sie diese Informationen im Kontakt-Formular:
• Ihre Anrede
Sind Sie eine Frau oder ein Mann?
Oder haben Sie ein anderes Geschlecht?
• Ihr Vorname
• Ihr Nachname
• Ihre E-Mail-Adresse
• Ihre Straße und Hausnummer
• Ihre Post-Leitzahl und Wohn-Ort
• Ihre Telefon-Nummer
• Was können wir für Sie tun?
Bitte schreiben Sie hier Ihre Frage
oder Behörden-Problem auf.
Oder:
In welcher Behörden-Angelegenheit brauchen Sie Hilfe?
Sie haben dem Bürger-Beauftragten schon einmal
in dieser Sache geschrieben?
Dann tragen Sie das Akten-Zeichen im Kontakt-Formular
für diese Sache ein.
Akten-Zeichen bedeutet:
Ein Akten-Zeichen ist eine Nummer.
Diese Nummer gehört zu einem Arbeits-Vorgang
bei der Behörde.
Die Nummer hilft der Behörde beim Suchen.
Dann kann die Behörde Ihre Sache schneller finden.
Deshalb ist das Akten-Zeichen wichtig für Behörden.
Sie haben von der Behörde ein digitales Dokument?
Digitales Dokument bedeutet:
eine Datei.
Eine Datei ist etwas Digitales.
Eine Datei kann an einer E-Mail sein.
Oder eine Datei ist auf einem Computer.
Eine Datei kann:
- ein Text
- ein Bild sein.
Eine Beispiel:
Das digitale Dokument ist ein Brief.
Der Brief ist digital.
Sie haben den Brief als Datei gespeichert?
Dann laden Sie dieses Dokument hoch.
Das machen Sie so:
Klicken Sie auf dieses Symbol im Kontakt-Formular:
Eine Wolke mit einem Pfeil. Der Pfeil zeigt nach oben.
Suchen Sie die Datei auf Ihrem Computer.
Klicken Sie die Datei zum Auswählen an.
Oder ziehen Sie mit der Computer-Maus die Datei
auf das graue Feld.
Sie haben diese Schritte gemacht?
Dann haben Sie die Datei hoch-geladen.
Bitte klicken Sie zum Schluss auf dieses Feld: Abschicken.
Sie haben auch weitere Kontakt-Möglichkeiten:
• Besuchen Sie den Bürger-Beauftragten in seinem Büro.
Das Büro ist in der Schloßstraße 8 in Schwerin.
• Besuchen Sie den Bürger-Beauftragten
zu einer Sprech-Stunde.
Die Sprech-Stunden sind an verschiedenen Orten in M-V.
Hier können Sie sich über die Termine
von den Sprech-Stunden informieren:
www.buergerbeauftragter-mv.de
• Telefonieren Sie mit dem Bürger-Beauftragten.
Dies ist die Telefon-Nummer:
0385 525-2709
• Schreiben Sie einen Brief.
Dies ist die Post-Adresse:
Der Bürger-Beauftragte,
Schloßstraße 8,
19053 Schwerin
• Schreiben Sie eine E-Mail.
Dies ist die E-Mail-Adresse:
post@buergerbeauftragter-mv.de
Was ist die Kultur-Post?
Die Kultur-Post ist eine E-Mail.
E-Mail ist ein englisches Wort.
Das Wort spricht man so: ie-mehl.
Eine E-Mail ist ein elektronischer Brief im Internet.
Viele nennen die Kultur-Post auch News-Letter.
Das ist ein Brief mit Nachrichten über neue Themen.
Die Kultur-Post informiert über Kunst und Kultur
in Mecklenburg-Vorpommern.
Dazu gehören:
• Musik,
• Theater,
• Filme,
• Lesungen
Das bedeutet:
Eine Person liest aus einem Buch vor.
• Ausstellungen,
• und Künstlerinnen und Künstler.
Die Kultur-Post gibt es schon seit zwei Monaten.
Einige Ausgaben sind bereits erschienen.
Die Kultur-Post erscheint immer am Donnerstag.
Sie kostet nichts.
Wer macht die Kultur-Post?
Das Kultur-Portal erstellt die Kultur-Post.
Das Kultur-Portal ist eine Internet-Seite.
Die Internet-Seite heißt:
www.kultur-mv.de.
Möchten Sie die Kultur-Post erhalten?
Jeder Mensch kann die Kultur-Post bestellen.
Sie müssen sich für die Kultur-Post anmelden.
Hier erhalten Sie Erklärungen für die Anmeldung:
www.kultur-mv.de/leichtesprache/kulturpost.html
Sie erhalten die Anleitung unter dieser Überschrift:
So können Sie sich anmelden.
Kultur-Post schützt Ihre Daten.
Ihre persönliche E-Mail-Adresse ist sicher.
So macht Mecklenburg-Vorpommern
Altstädte barriere-frei
Teil 2: Bad Doberan und Güstrow
Dieser Artikel ist Teil 2 von einer Serie.
Teil 1 stand im Newsletter Nummer 8.
Dort ging es um die Barriere-freiheit
in Stralsund und Greifswald.
Möchten Sie das lesen?
Dann lesen Sie bitte die Ausgabe 8.
Jetzt geht es um die Barriere-freiheit
in Bad Doberan und Güstrow.
In Bad Doberan hat die Stadt
die Umgebung vom Kloster neu gemacht.
Und in Güstrow hat die Stadt
die Lange Straße neu gemacht.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat
beide Städte dabei unterstützt.
Beide Städte werden barriere-frei.
Dann können sich Menschen dort besser bewegen
Bad Doberan: Arbeiten am westlichen Kloster-Bereich
Das Kloster in Bad Doberan
Das Kloster in Bad Doberan ist sehr alt.
Es ist denkmalgeschützt.
Das bedeutet: Es ist wichtig für die Geschichte.
Niemand darf es abreißen.
Das Kloster ist umgeben von einer Mauer.
Alte Gebäude und Freiflächen
Im Kloster gibt es viele alte Gebäude.
Die Gebäude sind aus dem Spät-Mittelalter.
Das heißt: Sie sind etwa 600 Jahre alt.
Es gibt auch viele freie Flächen.
Alles ist einfach und übersichtlich
Die Wege im Kloster sind praktisch.
Menschen können von einem Gebäude
zum anderen schauen.
Menschen können von einem Gebäude
zum anderen gehen.
Wege verbinden:
• das Amtshaus
• den Hengstenstall
• das Torhaus
• den Marstall.
Der Boden ist jetzt eben
Früher war der Boden im Kloster nicht eben.
Es gab Unterschiede von bis zu einem Meter.
Jetzt ist der Boden eben.
Die Stützmauer
Eine Stützmauer hält den Boden fest.
In der Mauer gibt es Sitz-Nischen.
Menschen können sich dort hinsetzen.
Es gibt auch Treppen.
Die Treppen verbinden die Höhen.
Eine barriere-freie Rampe
Die neue Rampe hilft vielen Menschen.
Sie ist eine schräge Fläche.
Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen
können die Rampe benutzen.
Neue Steine im Boden
Der Boden hat neue Steine.
Die flachen Steine heißen Klinker.
Menschen können gut darauf gehen.
Die Klinker-Steine liegen in einem Muster.
Das Muster besteht aus anderen Steinen.
Diese Steine haben viele Ecken.
Sie heißen Polygonal-Pflaster.
Das spricht man: Poli-go-nahl-Pflaster.
Das Kloster bleibt besonders
Die neuen Arbeiten passen zum alten Stil.
Das Kloster zeigt jetzt alte Schönheit.
Es ist auch gut für Menschen von heute.
Die Lange Straße in Güstrow
Die Lange Straße ist in der Altstadt von Güstrow.
Güstrow ist eine Stadt in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Altstadt ist der älteste Teil von der Stadt.
Die Lange Straße ist dort eine wichtige Straße.
Sie verbindet die Bleicher-Straße und die Plauer Straße.
Die Lange Straße ist neu gemacht
Die Straße ist jetzt schmaler.
Die Geh-Wege sind jetzt breiter.
Es gibt Schwellen an den Kreuzungen.
Schwellen auf Straßen sind kleine Hügel im Boden.
Die Schwellen bremsen die Autos.
Es gibt jetzt nur noch eine Fahrt-Richtung.
Die Folge:
Weniger Autos fahren durch die Straße.
Mehr Sicherheit und Barriere-freiheit
Die Straße sieht jetzt anders aus.
Sie bietet mehr Sicherheit.
Es gibt weniger Autos.
Sie können auf der Straße jetzt besser spazieren.
Sie ist auch barriere-frei.
Sie können schlecht sehen oder gehen?
Dann haben Sie es jetzt leichter.
Es gibt jetzt barriere-freie Hilfen.
Zum Beispiel:
Rillen auf dem Boden für blinde Menschen.
Oder: Geh-Wege für Fußgänger, die abgesenkt sind.
Manche Geh-Wege sind nun etwas tiefer.
Sie kommen nun mit einem Rollstuhl oder Kinder-Wagen
besser über die Straße.
Besuchen Sie Glowe auf Rügen
Glowe liegt auf der Insel Rügen.
Glowe hat eine Auszeichnung bekommen.
Die Auszeichnung heißt
„Tourismus-Ort Barriere-freiheit geprüft“.
Glowe ist der zweite Ort in Mecklenburg-Vorpommern
mit dieser Auszeichnung.
Die Stadt Güstrow hat diese Auszeichnung
als erster Ort erhalten.
Das war im letzten Jahr.
Glowe möchte barriere-freie Angebote machen.
Die Angebote sind für:
• Menschen mit Einschränkungen.
• für ältere Menschen.
• für Familien mit kleinen Kindern.
Mindestens zehn Angebote in Glowe sind barriere-frei.
Das wurde geprüft.
Warum Barriere-freiheit wichtig ist
Barriere-freiheit ist ein wichtiges Thema.
Alle Menschen sollen gut reisen können.
Es geht nicht nur um Menschen mit Behinderungen.
Es geht auch um ältere Menschen.
Und es geht auch um Familien mit kleinen Kindern.
Immer mehr Menschen brauchen barriere-freie Angebote.
Das liegt an der demografischen Entwicklung.
Demografische Entwicklung bedeutet:
so ändert sich die Bevölkerung.
Immer mehr Menschen werden älter.
Weniger Babys werden geboren.
Es gibt mehr ältere Menschen als junge Menschen.
Und es gibt mehr Menschen mit Behinderungen.
Glowe möchte für alle Menschen offen sein.
Menschen können in Glowe die schöne Natur erleben.
Barriere-freie Ort in Glowe
In Glowe gibt es zehn barriere-freie Orte:
1. der Kur-Park
2. der Kur-Platz
3. Jacht-Hafen
4. das Strand-Café „De Dünn“
5. die Ferien-Wohnung Albert-Inn und
6. die Ferien-Wohnung MeerOstseeZeit
7. das Haus „Zur Schaabe Gasthaus & Pension“
8. die Tourist-Information Glowe
9. die Ostseehalle
10. das Café 80.
Urlaubs-Ideen in Glowe
Es gibt 3 Urlaubs-Programme mit Ideen in Glowe.
Die Ideen helfen bei der Urlaubs-Planung.
Die Ideen heißen:
• Kurpark und Meer
• Sport und Kultur
• Mit dem Handbike unterwegs.
Die Ideen zeigen barriere-freie Erlebnisse.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den Ideen.
Glowe hat die Auszeichnung am 18. November bekommen.
Die Auszeichnung war in Rostock.
Besuchen Sie Glowe auf Rügen!
barriere-frei oder
Barriere-Freiheit:
Ohne Hindernisse
Demografische Entwicklung:
So ändert sich die Bevölkerung.
Zum Beispiel:
Immer mehr Menschen werden älter.
Weniger Babys werden geboren.
Es gibt mehr ältere als jüngere Menschen.
Und es gibt mehr Menschen mit Behinderungen.
Denkmal-Schutz oder
denkmalgeschützt:
Ein Denkmal ist häufig ein altes Bauwerk.
Zum Beispiel: eine Kirche.
Oder ein alte Park-Anlage.
Zum Beispiel: ein Schloss-Garten.
Ein Denkmal zeigt Menschen:
so war das Leben früher.
Das ist wichtig für unsere Gesellschaft.
Und darum schützen wir Denkmale.
Denkmale ist die Mehrzahl von: Denkmal.
Auch Mecklenburg-Vorpommern ist Denkmal-Schutz wichtig.
Handbike:
Ein Handbike ist ein Fahrrad.
Man spricht das Wort: Hand-beik.
Menschen fahren ein Handbike mit den Händen.
Das Handbike hat keine Pedale zum Treten.
Menschen drehen die Griffe.
Das Handbike hat meistens drei Räder.
Menschen benutzen es:
• zum Sport.
• zum Fahren.
Das Handbike ist besonders für Rollstuhl-Fahrende geeignet.
Es gibt schnelle Handbikes.
Und es gibt bequeme Handbikes.
Nah-Verkehr:
Nah-Verkehr bedeutet: Reisen in Nah-Umgebung.
Menschen machen häufig kürzere Fahrten.
Sie benutzen dann Busse oder Bahnen.
Der Nah-Verkehr:
- ist für Städte
- ist für Dörfer
Die Fahrten sind nicht weit.
Zum Beispiel:
Menschen fahren zur Arbeit.
Oder Menschen fahren zur Schule.
Newsletter
Man spricht das Wort: Njus-letter.
Ein Newsletter ist eine Zeitung.
Er informiert über Neuigkeiten.
QR-Code:
Man spricht das: Ku-Err-Kood
Das ist ein Muster mit vielen schwarzen Strichen.
Das englische Wort Code bedeutet:
Eine Nachricht ist versteckt.
Das Muster hat versteckte Informationen.
Sie können das Programm auf das Handy laden.
Mit dem Programm können Sie die Nachricht öffnen.
Es gibt einen QR-Code für den Newsletter in Leichter Sprache.
Sie haben das passende Programm?
Dann können Sie den QR-Code öffnen
und eine Stimme liest vor.
Tourist-Information:
Die Tourist-Information hilft Reisenden.
Menschen finden dort Informationen.
Zum Beispiel:
• über besondere Orte.
Das können Museen sein.
• über besondere Angebote.
Das können Freizeit-Angebote sein.
Mitarbeitende von Tourist-Informationen geben Tipps.
Zum Beispiel:
Menschen fragen nach Wegen.
Oder Menschen fragen nach Plänen.
Dann geben die Mitarbeitenden
Informations-Hefte und Karten.
Die Tourist-Information ist oft in der Mitte vom Ort.
Viele Reisende nutzen sie.
Zum Beispiel: im Urlaub.
UN-Behindertenrechts-Konvention:
Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein Vertrag.
Die UN hat den Vertrag gemacht.
Die UN sind die Vereinten Nationen.
Man spricht diese Abkürzung: Uh-enn.
Viele Länder arbeiten dort zusammen.
Der Vertrag schützt die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Länder unterschreiben den Vertrag.
Länder versprechen die Umsetzung
von Rechten für Menschen mit Behinderungen.
Länder sollen Menschen mit Behinderungen unterstützen.
Alle Menschen haben gleiche Rechte.
Der Vertrag will Barrieren abbauen.
Menschen mit Behinderungen sollen überall dabei sein.
Der Vertrag gilt in vielen Ländern.
Impressum
Herausgeberin:
Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
– Staatskanzlei –
Schloßstraße 2-4
D-19053 Schwerin
E-Mail: redaktion-leichte-Sprache@stk.mv-regierung.de
Internet: www.regierung-mv.de
Verantwortlich:
Andreas Timm
Regierungssprecher
Redaktion:
Rüdiger Buck
Die Staatskanzlei bedankt sich für die gute Zusammenarbeit bei: