Landeswappen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt zwei Wappen. Sie unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihres Aussehens, sondern auch durch ihre Verwendung.
Das große Landeswappen wird vom Landtag und den obersten Landesbehörden genutzt. Es zeigt ein viergeteiltes Schild. In seinem rechten oberen und linken unteren Feld befinden sich aus der Sicht des Trägers Stierköpfe auf goldenem Grund. Die Stierköpfe repräsentieren die einstigen mecklenburgischen Großherzogtümer, also Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Der rote Greif auf silbernem Grund im linken oberen Feld steht für Vorpommern. Im vierten Feld verweist der brandenburgische Adler auf die historisch bedingt engen Verbindungen zwischen Pommern und Brandenburg.
Das kleine Landeswappen wird von den unteren Landesbehörden verwendet. Es ist zweigeteilt. Aus der Sicht des Trägers, die für die Beschreibung von Wappen maßgeblich ist, befindet sich in der rechten Hälfte über goldenem Grund der mecklenburgische Stierkopf. Ihm zur Seite steht in der linken Hälfte des Wappens der rote pommersche Greif auf silbernem Grund.
Die Wappen mit Stier, Greif und Adler stehen für alles Offizielle und Amtliche und bleiben der Regierung und dem Landtag sowie ihren Behörden vorbehalten. Die Landesregierung verwendet das große, viergeteilte Landeswappen. Die nachgeordneten Einrichtungen verwenden das zweigeteilte, so genannte kleine Landeswappen.
Der Gebrauch der Wappen ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt.
Ansprechpartner für die Führung und Verwendung der Landeshoheitszeichen sind die Mitarbeiter des Referates II 210 im Ministerium für Inneres und Europa.