Arbeitszeitschutz

Im Hintergrund Hände, die auf Laptop tippen, im Vordergrund eine Uhr © Getty Images/CanvaDetails anzeigen
Im Hintergrund Hände, die auf Laptop tippen, im Vordergrund eine Uhr © Getty Images/Canva

Leistungsverdichtung, Zeitdruck und mitunter auch die schwierige Situation, Familie und Beruf in Einklang zu bringen – all das sind Situationen, die in unserer modernen Arbeitswelt täglich zu meistern sind. Auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmte Arbeitszeitmodelle können Entlastung schaffen und so wesentlich zur Gesundheit am Arbeitsplatz betragen. Mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung flexibler Arbeitszeiten geschaffen. Außerdem hat das Arbeitszeitgesetz den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Sonn- und Feiertage aufgegriffen und in § 9 ArbZG für diese Tage ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot geregelt. Ausgenommen von diesem Verbot ist insbesondere der Bereich der Daseinsvorsorge. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf Antrag auch Einzelausnahmen von dem Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot erteilen.

Für bestimmte Berufsgruppen finden spezielle, z. T. auch ergänzende Arbeitszeitvorschriften Anwendung. Dazu gehören u. a. die Luft- und die Schifffahrt. Aber auch bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung auf der Straße kommen weitere nationale und internationale Regelungen zur Anwendung.

Die für diesen Personenkreis geltenden Vorschriften zu den Lenkzeiten, den Lenkzeitunterbrechungen und den Ruhezeiten werden unter dem Oberbegriff „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ zusammengefasst. Die Registrierung der Zeiten erfolgt bei Güterkraftverkehrsfahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von über 3,5 t und bei Fahrzeugen, die der Personenbeförderung dienen, durch den Einsatz sog. Kontrollgeräte. Um den Manipulationen entgegen zu wirken, wurde vor einigen Jahren ein neuer Gerätetyp, das sog. digitale Kontrollgerät, eingeführt. Die für den Betrieb dieser Geräte erforderlichen Kontrollgerätkarten sind in Mecklenburg-Vorpommern bei den Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte (Fahrerkarten) bzw. beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Werkstatt- und Unternehmenskarten) zu beantragen.

Kontakt

Referatsleiter 140 - Arbeitsschutz
Dr. Jörg Fietz
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Allgemeines
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19140