Bereitstellen von Produkten auf dem Markt

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Zwei Personen in Arbeitskleidung sprechen miteinander © Getty Images/Canva

Ein Alltag ohne Produkte wie zum Beispiel elektrische Haushaltsgeräte, Gasverbrauchseinrichtungen, Maschinen, Aufzüge und Druckgeräte ist heute kaum noch vorstellbar. Diese einfachen bis hochkomplexen technischen Produkte werden heute wie selbstverständlich sowohl beruflich als auch privat verwendet.

Folgt man veröffentlichten Angaben, stellt das Segment der technischen Produkte, mit einem Handelsvolumen von ca. 1,5 Billionen Euro den größten Einzelmarkt in Europa dar. Diese Zahl lässt nur vage erahnen wie viele technische Produkte auf dem Markt verfügbar sind, von denen, vorausgesetzt sie werden wie vom Hersteller vorgesehen benutzt, selbst keine Gefährdungen für Sicherheit und die Gesundheit der Benutzer ausgehen dürfen.

Für die Sicherheit der Produkte ist in erster Linie der Hersteller verantwortlich. Er muss die Sicherheitsanforderungen beachten und einhalten, den die jeweiligen Produkte genügen müssen.

Im europäischen Binnenmarkt sind diese Anforderungen in produktspezifischen Richtlinien geregelt, die durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden. Die maßgeblichen nationalen Bestimmungen in Deutschland sind in diesem Bereich das Produktsicherheitsgesetz sowie die zwölf aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind, im Rahmen der ihnen jeweils übertragenen Aufgaben, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und das Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Durchführung der Vorschriften verantwortlich.

Die Vorgehensweise der Behörden erfolgt in allen Bundesländern nach qualitativ und quantitativ gleichen Grundsätzen um die Marktüberwachung effektiv durchführen zu können.

Kontakt

Referatsleiter 140 - Arbeitsschutz
Dr. Jörg Fietz
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung Allgemeines
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: +49-385 588 19140