Abwasserbeseitigung
Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist nicht nur für den Gewässerschutz notwendig. Sie ist unverzichtbare Voraussetzung für die Volksgesundheit und für eine weitere wirtschaftliche Entwicklung.
Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist sie eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinden, die diese im Rahmen der Selbstverwaltung wahrnehmen, soweit sie diese Aufgabe nicht auf eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen haben, in der Regel auf einen Zweckverband.
1. Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung
In Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 90 Prozent der Haushalte an zentrale Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung angeschlossen. Rund 600 öffentliche Kläranlagen werden von den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und ihren Betriebsbesorgern betrieben.
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung beträgt gegenwärtig 15.827 Kilometer: davon 11.038 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.203 Kilometer Regenwasserkanäle und 586 Kilometer Mischwasserkanäle.
- 1990 betrug der Anschlussgrad noch 64 Prozent. Um den heutigen hohen Anschlussgrad zu erreichen, wurden seit 1991 etwa 2,5 Milliarden Euro investiert. Rund 2.300 Einzelmaßnahmen wurden dabei mit rund 900 Millionen Euro Fördermittel alleine aus dem Haushalt des Umweltressorts unterstützt.
- Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 Einwohnerwerten1 (EW) verfügen heute entsprechend Kommunalabwasserverordnung über Einrichtungen zur mechanisch-biologischen Behandlung sowie über Einrichtungen zur gezielten - und Phosphorbehandlung. Aber auch bei kleineren Kläranlagen werden diese Techniken eingesetzt. Insgesamt werden bei ca. 90 bzw. 80 Prozent der anfallenden Abwässer gezielt die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor reduziert.
- Seit 2016 besteht die Möglichkeit, gemäß der Wasserförderrichtlinie MV Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Diese Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf das Erreichen des guten Zustands der Gewässer nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Bis 2020 wurden für zwölf Kläranlagen Fördermittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verbesserung der Phosphor-Elimination bewilligt.
1 Einwohnerwert ist ein Vergleichswert für die Angabe von Kläranlagenkapazitäten, der sich aus der anzuschließenden Einwohnerzahl und der Schmutzfracht aus industriellem und gewerblichem Abwasser (ausgedrückt in Einwohnergleichwert) zusammensetzt, wobei für die Umrechnung der industriellen und gewerblichen Schmutzfracht die durch einen Einwohner erzeugte mittlere Schmutzfracht in Höhe von 60 g pro Tag BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen) zugrunde gelegt wird.
2. Dezentrale Abwasserbeseitigung
Bei etwa 10 Prozent der Landesbevölkerung erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral über Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben.
Von den insgesamt 53.100 Kleinkläranlagen sind rund 49.600 mit der vorgeschriebenen gezielten biologischen Behandlung ausgestattet. Rund 2.300 Kleinkläranlagen mit ursprünglich normgerechter Untergrundverrieselung genießen Bestandsschutz - befristet für die Geltungsdauer ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis. Ca. 1.000 Kleinkläranlagen sind derzeit außer Betrieb. Etwa 19.100 Haushalte nutzen Abwassersammelgruben.
Damit ist ein Stand erreicht, der eine regelmäßige Förderung von Abwasseranlagen nicht mehr erforderlich macht. Um Anreize für das Einstellen oder Anpassen unzureichender Gewässerbenutzungen durch private dezentrale Abwasseranlagen zu schaffen, wurden seit 1998 für 34.400 private Kleinkläranlagen rund 40 Mio. Euro an Fördermitteln ausgereicht.
Für die Anpassung der noch verbliebenen unzureichenden Anlagen sind die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Weitere Informationen:
Leitfaden zur sachgerechten Niederschlagswasserbewirtschaftung
Hof- und Verkehrsflächen von Landwirtschaftsbetrieben (LWB) und Biogasanlagen (BGA) bergen durch den Umgang mit Biomasse, tierischen Fäkalien und ggf. auch Düngemitteln sowie sonstigen Einsatzstoffen ein großes Potential zur Beeinträchtigung der Niederschlagswasserqualität. Dies gilt insbesondere dann, wenn es nicht gelingt, die auf den Anlagen anfallenden Stoffströme sachgerecht zu bewirtschaften. Für einen wirksamen Gewässerschutz ergeben sich daher spezielle Herausforderungen.
Der Leitfaden zur sachgerechten Niederschlagswasserbewirtschaftung auf Landwirtschaftsbetrieben und Biogasanlagen soll Anlagenbetreibenden, -planenden sowie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden helfen, die Entwässerungssituation landwirtschaftlicher Betriebe und Biogasanlagen zu beurteilen und, soweit notwendig, Anpassungserfordernisse abzuleiten.
- Leitfaden (PDF, 1,52 MB)
- Abschlussbericht (Langfassung) (PDF, 3,91 MB)
- Checkliste (Entwässerungssysteme JGS+BGA) (PDF, 0,18 MB)
- Berechnung zur Ausbringung von gering und mäßig verschmutztem Niederschlagswasser von LWB und BGA (XLSX, 0,14 MB)
- Immissionsbetrachtung (DWA-M 102-3_BWK-M 3-3) (XLSX, 0,36 MB)
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Referat 440