Kommunal­investitions­förderung (KInvF)

Zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund seit 2015 die Länder nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG). Ziel ist die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen von insgesamt 3,5 Milliarden Euro.  

Das Programm besteht aus zwei Teilen: Investitionen für städtebauliche Maßnahmen zur Sanierung kommunaler Infrastruktur (Kapitel 1) und Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (Kapitel 2).

Bilanz Kommunalinvestitionsförderung Teil 1 (KInvF 1) Städtebau

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte im Programmteil 1 Mittel des Bundes in Höhe von rund 61,85 Millionen Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden für den Bereich Städtebau einschließlich altersgerechtem Umbau, Barriereabbau und Brachflächenrevitalisierung. Das Programm hatte eine Laufzeit von 2015 bis 2023.

Schwerpunkt der städtebaulichen Maßnahmen war die Sanierung kommunaler Infrastruktur. Zuwendungsempfänger waren finanzschwache Kommunen mit zentralörtlicher Funktion. Die Zuwendung wurde als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss in Höhe von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt; der kommunale Eigenanteil betrug grundsätzlich mindestens 10 Prozent. Für 12 Vorhaben in Mittel- und Grundzentren (bzw. in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion) wurde der kommunale Eigenanteil durch Landesmittel (insgesamt 1,9 Millionen Euro) ergänzt.  

In das Programm KInvFG Teil 1 wurden 22 Vorhaben aufgenommen und umgesetzt.

Kommunalinvestitionsförderung Teil 2 (KInvF 2) Schulbau

Im Programmteil 2 gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern finanzschwachen Gemeinden Mittel des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in Höhe von insgesamt 75,229 Millionen Euro. Das Programm hat eine Laufzeit von 2017 bis 2025. Dabei werden insbesondere Schulbauvorhaben mit Inklusionsschwerpunkt berücksichtigt. Zuwendungsempfänger sind finanzschwache Kommunen mit zentralörtlicher Funktion.

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss in Höhe von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt; der kommunale Eigenanteil beträgt grundsätzlich mindestens 10 Prozent. Für 2 Vorhaben in Mittel- und Grundzentren wurde der kommunale Eigenanteil durch Landesmittel (insgesamt rund 1 Million Euro) ergänzt. Das Volumen des Kommunalinvestitionsförderprogramms im Bereich Schulbau ist vollständig belegt. Es wurden 13 Vorhaben in das Programm KInvFG Kapitel 2 aufgenommen.  

Im Jahr 2023 wurden die folgenden vier Vorhaben baulich fertiggestellt:

  • Dömitz, Teilneubau und Modernisierung Haus 3 der Grund- und Regionalschule am Gymnasialen Schulzentrum „Fritz-Reuter“, 1. BA).
  • Hansestadt Stralsund, Ersatzneubau Grundschule „Hermann Burmeister“
  • Neukloster, überregionales Förderzentrum für den Förderschwerpunkt Sehen, - Umbau und Sanierung Haus B
  • Ribnitz-Damgarten, Sanierung Bestandsgebäude und Ersatzbau für die Grundschule mit Orientierungsstufe der Regionalen Schule mit Grundschulteil "Bernsteinschule

Kontakt

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Petra Seidenberg
Referat 610 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung
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Publikationen und Dokumente

• Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung Kapitel 1, Städtebau
• Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung, Kapitel 2, Schulbau