Seniorenpolitik
Der demografische Wandel stellt für das Land, die Landkreise, Städte und Gemeinden eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit nach Thüringen und Sachsen-Anhalt die älteste Bevölkerung (Stand 2023, Quelle: statista). Nicht mehr erwerbstätig zu sein, bedeutet aber keinesfalls, nicht mehr aktiv zu sein. Im Gegenteil: viele Seniorinnen und Senioren engagieren sich im Ehrenamt, in der Nachbarschaft oder auch in der Politik.
Gleichzeitig kennen aber viele Ältere bereits aus eigener Erfahrung die Situation, auf Hilfe und Pflege durch andere angewiesen zu sein. Für beide Gruppen müssen Angebote geschaffen und Lösungen gefunden werden. Eine nachhaltige und moderne Seniorenpolitik berücksichtigt deshalb nicht nur den Bedarf an ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderung, sondern auch die Vielfalt der individuellen Lebensentwürfe von Seniorinnen und Senioren.
Dazu dient auch die Handreichung „Nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren“ für Städte, Ämter und Gemeinden. Dieser Leitfaden soll ihnen ermöglichen, das zuvor von ihren Landkreisen entwickelte seniorenpolitische Gesamtkonzept an die Situation vor Ort anzugleichen, vorhandene Ressourcen auszuschöpfen und Instrumente zu entwickeln, die entsprechend der eigenen Möglichkeiten umgesetzt werden können.
Verschiedene von der Landesregierung geförderte Maßnahmen stärken zudem die Dorf- und Stadtteilgemeinschaften. Dazu gehören beispielsweise
- die Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern,
- Bürgerbusse oder
- die Ausbildung von ehrenamtlich aktiven SeniorTrainerinnen und SeniorTrainern.
Video Wege zu einem seniorenfreundlichen Mecklenburg-Vorpommern
© Videohelden
Transkript zum Video „Wege zu einem seniorenfreundlichen Mecklenburg-Vorpommern“
Bezeichnung | Format | Größe |
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Transkript Video Wege zu einem seniorenfreundlichen Mecklenburg-Vorpommern.pdf | 0,05 MB |
Das Seniorenmitwirkungsgesetz M-V
Das Seniorenmitwirkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist im August 2010 in Kraft getreten. MV führte damit als eines der ersten Bundesländer ein solches Gesetz ein. So sollen die Vertretungs- und Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in MV gestärkt und ihre aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gefördert werden. In diesem Zusammenhang werden auf Landesebene vor allem die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Landesseniorenbeirats gesetzlich geregelt.
Im Jahr 2022, zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, üben Seniorinnen und Senioren nunmehr auf vielen Ebenen im Land in zahlreichen Seniorenorganisationen, Verbänden und im Landesseniorenbeirat ihr Recht auf Mitbestimmung erfolgreich aus und gestalten die Politik aktiv mit. Die Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen haben sich durch das Gesetz verbessert, das zeigte die Auswertung der eigens im Gesetz vorgesehenen Evaluation, die alle fünf Jahre stattfindet. Die Evaluation aus dem Jahr 2022 können Sie hier herunterladen.
Die Landesregierung unterstützt zudem unterschiedliche Projekte, die sich gezielt an Seniorinnen und Senioren richten. „Auch in Zukunft fördern wir die aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, so Sozialministerin Drese.
Runder Tisch gegen Einsamkeit


Konstituierende Sitzung, 2023
© Sozialministerium MV
Konstituierende Sitzung, 2023
© Sozialministerium MV
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft trafen sich am 24. Mai 2023 zur ersten Sitzung des „Runden Tisches gegen Einsamkeit“. Damit hat Sozialministerin Stefanie Drese den Grundstein für ein landesweites Bündnis gegen Vereinsamung und die damit einhergehenden Folgen für die physische und psychische Gesundheit älterer Menschen gelegt.
In fünf Arbeitsgruppen werden im Zuge dessen zunächst Vorschläge und Konzepte zu verschiedenen Themenbereichen erarbeitet. Erste Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen im Jahr 2025 dem Landtag übergeben werden.
Die Themenbereiche der Arbeitsgruppen:
- Raumplanung und gemeinschaftliche Wohnformen
- Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
- Engagement 60 Plus
- Übergang in die nachberufliche Phase
- Sozialtherapeutische Angebote