FAQ

Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) aus dem Jahr 2005 wurde fortgeschrieben. Grundlage hierfür ist das Landesplanungsgesetz. Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 erlangte im Sommer Rechtsgültigkeit.

Die Fortschreibung zum LEP M-V 2016 war ein komplexes mehrstufiges Verfahren zu dem unter anderem ein 2-stufiges Beteiligungsverfahren zählte. Die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens bezog sich auch auf den Umweltbericht, der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum LEP M-V erstellt werden musste.

Die Abwägungsdokumentation beider Stufen des Beteiligungsverfahrens des LEP M-V 2016 sind jetzt nach Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung unter www.raumordnung-mv.de veröffentlicht.

Fragen und Antworten

Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (kurz LEP M-V), bestehend aus Text und Karte, enthält die verbindlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, die das ganze Land einschließlich des Küstenmeeres betreffen. Es koordiniert Raumansprüche einzelner Fachplanungen und stellt die anzustrebende geordnete Entwicklung des Raumes dar, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens, die Siedlungsstruktur, den Verkehr, die gewerbliche Wirtschaft, den Fremdenverkehr, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und die Energiewirtschaft.