Wirtschaftsministerkonferenz in Landshut

Meyer: Zwei Themen im MV-Fokus – Finanzierung Deutsche Zentrale für Tourismus und EU-Kohäsionspolitik

Nr.170/24  | 11.06.2024  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Am Mittwoch startet die Wirtschaftsministerkonferenz in Landshut. Mecklenburg-Vorpommern hat zwei Anträge für die Tagesordnung eingebracht. „Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz werden eine Vielzahl wichtiger Themen besprochen, um für die Wirtschaft, die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Mitarbeitenden entscheidende Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. Zwei Themen möchte ich besonders hervorheben. Zum einen geht es um eine auskömmliche Finanzierung der Deutschen Zentrale für Tourismus. Als Tourismusland brauchen wir die Organisation unter anderem für die Erschließung neuer Zielgruppen im Ausland, die wir für einen Urlaub in Deutschland und somit auch in Mecklenburg-Vorpommern begeistern wollen. Zum anderen geht es um die EU-Kohäsionspolitik für die Förderperiode ab dem Jahr 2028. Hier sind grundlegende Veränderungen und damit verbunden Einschränkungen der Förderrahmenbedingungen zu befürchten. Aber: Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der sozialen, digitalen und grünen Transformation sind weiterhin in allen Regionen zu spüren und müssen bewältigt werden. Insbesondere der regionale Ansatz, das Partnerschaftsprinzip und die geteilte Mittelverwaltung müssen daher als tragende Säulen der Kohäsionspolitik für alle europäischen Regionen erhalten bleiben. Dafür setzen wir uns ein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Vorfeld der Veranstaltung.

 

Wirtschaftsminister Meyer verwies zudem auf einen weiteren Diskussionspunkt im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz: Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bildet ein Kernelement der regionalen Strukturpolitik in Deutschland. Mit ihrer Unterstützung werden Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder kommunale wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert. Zielstellung dabei ist die Stärkung strukturschwacher Regionen und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. In der Zuweisung des Jahres 2024 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde schon vorab eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2025 um 20 Prozent vorgenommen. Dies hätte eine enorme Auswirkung auf die verfügbaren Barmittel im Jahr 2025 und würde somit die GRW weiter einschränken. „Hier ist dringend der Schulterschluss aller Länder notwendig. Die Bund-/Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist ein wesentliches Förderinstrument, das dringend gestärkt werden muss“, sagte Meyer.

 

Diskussion um Mittel für die Deutsche Zentrale für Tourismus

Mecklenburg-Vorpommern bringt in die Wirtschaftsministerkonferenz einen Beschlussvorschlag gemeinsam mit den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Baden-Württemberg ein, mit dem Ziel, eine geplante Mittelkürzung bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) zu verhindern. Hintergrund ist, dass die Zuwendung des Bundes an die DZT in der Anmeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 gekürzt werden soll. „Die DZT hat einen großen Stellenwert für den Deutschlandtourismus insgesamt. Das Erschließen neuer Zielgruppen gerade im Ausland ist elementar, um die touristische und somit auch wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland auszubauen. Touristen sorgen mit ihren Übernachtungen nicht nur für volle Hotels, Pensionen und Campingplätze - sie gehen Essen, nutzen die Freizeiteinrichtungen, sorgen für Umsatz im lokalen Handel und genießen die Vorzüge von vielen - auch gesundheitstouristischen - Dienstleistungen. Tourismus sorgt für mehr Wachstum der Wirtschaft insgesamt. Auch dafür braucht es intensives Marketing. Eine Kürzung der Mittel könnte auch die Schließung von Standorten der DZT im Ausland bedeuten. Die internationale Vermarktung des Reiselandes Deutschland erfolgt über die DZT an 25 Standorten weltweit. Ebenso würde bei einer Reduzierung des Budgets damit unter anderem wertvolle Netzwerkarbeit der DZT zu internationalen Stakeholdern, Verbänden, Unternehmen und Organisationen, die über die Jahre aufgebaut worden ist, verloren gehen“, sagte Meyer.

Im Vergleich zum Jahr 2019 sollen die Zuwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von damals 34,285 Millionen Euro in 2025 auf 32,424 Millionen Euro sinken. Das bedeutet eine Reduzierung um 5,4 Prozent. Die Folge wäre eine notwendige Reduktion der Aufwendungen für das Auslandsmarketing von damals 28,292 Millionen Euro auf 20,144 Millionen Euro. Das sind 28,8 Prozent weniger im Vergleich zu 2019.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hatte nach vorläufigen Ergebnissen mitgeteilt, dass in 2023 insgesamt 487,2 Millionen Gästeübernachtungen in den Beherbergungsbetrieben verzeichnet worden sind. Das waren 8,1 Prozent mehr als im Jahr 2022 und noch 1,7 Prozent weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019. Noch nicht auf dem Vorkrisenstand war der Anteil der Gäste aus dem Ausland. Die Übernachtungszahl ausländischer Besucher blieb mit 80,9 Millionen rund 9 Millionen Übernachtungen hinter dem Wert aus 2019 zurück.

Ihr Anteil an sämtlichen Übernachtungen betrug 16,6 Prozent im vergangenen Jahr gegenüber 18,1 Prozent im Rekordjahr 2019 vor der Pandemie. „Die Zahlen zeigen einmal mehr, wie wertvoll die Arbeit der Deutschen Zentrale für Tourismus an den Standorten im Ausland ist, denn die Entwicklung im Tourismus selbst ist und bleibt längst kein Selbstläufer. Die Aktionen der Deutschen Zentrale für Tourismus im Ausland tragen im Ergebnis dazu bei, dass nicht nur Deutschland insgesamt, sondern auch die einzelnen Bundesländer profitieren“, sagte Meyer.  

 

Kohäsionspolitik in der Europäischen Union

Ein weiterer Antrag des Landes beschäftigt sich mit der Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik. Mit ihrer Kohäsionspolitik will die Europäische Union wirtschaftliche und soziale Unterschiede in den europäischen Regionen durch gezielte Investitionen ausgleichen. Ziel ist es, den Zusammenhalt innerhalb der EU zu stärken und den Wohlstand in allen Teilen Europas anzugleichen. So sollen entwicklungsschwache Länder an den EU-Standard herangeführt werden. In Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich dabei beispielsweise um den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus der europäischen territorialen Zusammenarbeit (INTERREG).

Für die Zukunft ab 2028 gibt es bereits jetzt seitens der EU Überlegungen, die gesamten Mittel nur noch auf einen Fonds zu konzentrieren. Dieser könnte künftig zentral statt wie bisher regional (in Deutschland bedeutet dies auf Länderebene) gesteuert umgesetzt werden. „Wir wollen, dass die Vorteile der Europäischen Union unmittelbar für die Menschen vor Ort sicht- und erlebbar sind. Mit der Umsteuerung würden die Möglichkeiten für die Länder entfallen, eine regional passgenaue Förderung umzusetzen. Zudem ist fraglich, ob wir in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine ausreichende Ausstattung mit EU-Strukturfondsmitteln erhalten werden. Deshalb haben wir für die Wirtschaftsministerkonferenz mit den anderen Bundesländern einen Antrag auf die Tagesordnung setzen lassen, dass wir uns gemeinsam für eine Fortführung unter den bisherigen Rahmenbedingungen einsetzen“, sagte Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen aus den Programmen ESF+ 333,8 Millionen Euro, EFRE 924,5 Millionen Euro und Interreg A 217,38 Millionen Euro (Programmbudgets EFRE) für den Zeitraum 2021 bis 2027 zur Verfügung. 

 

Informationen zur Wirtschaftsministerkonferenz

Die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) ist ein wichtiges Instrument der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der Länder untereinander. Neben dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch dient sie dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund in Beschlüssen festzuschreiben. Ziel der WMK ist es weiter, wirtschaftspolitische Themen zu erörtern und einer Lösung zuzuführen, die im Verhältnis der Länder untereinander und/oder im Verhältnis der Länder zum Bund besonders aktuell sind. Die Konferenz befasst sich nicht nur mit wirtschaftspolitischen Fragen, sondern behandelt auch Themen aus anderen Zuständigkeitsbereichen, wenn sie einen wichtigen wirtschaftspolitischen Bezug haben. Die jeweiligen Beschlüsse entfalten nur Bindungswirkung, wenn sie einstimmig gefasst werden. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse geben nur die Mehrheitsmeinung der Konferenz wieder. An den Wirtschaftsministerkonferenzen nimmt der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz als Gast teil.