Informationen zum Arbeiten in Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Publikation richtet sich an Geflüchtete aus der Ukraine.
Die Broschüre informiert Sie über Ihr Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht, wenn:
Sie aus der Ukraine kommen, das Land wegen des russischen Angriffs seit dem 24.02.2022 verlassen haben und sich nun in Deutschland befinden.
Bitte melden Sie sich bei der Ausländerbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort können Sie vorübergehenden Schutz beantragen. Bringen Sie dazu Ihre Identitätsdokumente mit.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter, um Sozialleistungen zu beantragen.
Sie dürfen in Deutschland arbeiten, wenn Sie bei der Ausländerbehörde vorübergehenden Schutz für sich und eventuell auch Ihre Familie beantragt haben und in Ihrer Fiktionsbescheinigung die Wörter „Erwerbstätigkeit erlaubt“ finden.
Alle Informationen über Beratungsangebote und zum Beantragungsverfahren finden Sie in der Broschüre, die hier in vier Sprachen – deutsch, englisch, ukrainisch und russisch – als Download zur Verfügung steht.