Arbeitsmarkt
Die Bundesländer unterstützen und ergänzen die Arbeitsmarktpolitik des Bundes. Die Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsmarktes finden dabei besondere Berücksichtigung. Mecklenburg-Vorpommern wirkt an der Ausgestaltung der bundespolitischen Arbeitsmarktinstrumente und der bundesweiten Rahmenbedingungen im Bundesrat und in den zuständigen Fachministerkonferenzen mit und nutzt seine regionalen Handlungs- und Gestaltungsspielräume.
Das Land hat bis zum Beginn der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine eine beispiellos positive Entwicklung am Arbeitsmarkt hinter sich: Innerhalb von zehn Jahren ist die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter um zehn Prozent gestiegen. Die Arbeitslosigkeit hat sich im gleichen Zeitraum halbiert. Mit Beginn der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs ging erst eine Stagnation der Entwicklung und auch ein Anstieg der Arbeitslosigkeit einher.
Auch an den positiven Entwicklungen vor der Corona-Pandemie konnten nicht alle Erwerbstätigen in gleichem Maße vom den profitieren, zum Beispiel langzeitarbeitslose Menschen. Gleichzeitig befindet sich der Arbeitsmarkt in einer Umbruchphase: Die Integration von Zuwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, eine immer älter und immer weniger werdende Erwerbsbevölkerung und die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt im Zuge der digitalen Revolution verändern den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern.
Aufgabe der Landesarbeitsmarktpolitik ist es, diesen Wandel antizipativ und aktiv mit zu gestalten – durch eigene Initiativen, aber auch in der Begleitung von Gesetzgebungsverfahren des Bundes, wie etwa bei der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns.