Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Als spezifische Form des Rechtsschutzes sieht das geltende Recht ein besonderes Verfahren zur Nachprüfung der Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber vor. Voraussetzung ist unter anderem, dass der jeweilige Auftragswert den maßgeblichen EU-Schwellenwert erreicht. Die Nachprüfung ist Aufgabe der bundesrechtlich vorgesehenen und geregelten Vergabekammern.
Die Zuständigkeit der
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Vergabekollegium
Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind wie folgt besetzt:
Vorsitzender der 1. Vergabekammer: Dr. Tom Schmidt
Vorsitzende der 2. Vergabekammer: Henrike von Nicolai
Vorsitzende der 3. Vergabekammer: Dr. Edith Nolte
Hinweis zur Erreichbarkeit der Vergabekammern
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Die Vergabekammern sind jedes Jahr am 24. Dezember und am 31. Dezember nicht besetzt. An diesen Tagen werden keine eingehenden Schriftsätze in laufenden Nachprüfungsverfahren bearbeitet oder Nachprüfungsanträge zugestellt. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit der Übermittlung des Antrages an den Auftraggeber ausgelöst (§ 169 Absatz 1 GWB).
Kontakt
Um Nachfragen zu minimieren, finden Sie anschließend die Leitweg-ID der Vergabekammern in Mecklenburg-Vorpommern.
Leitweg-ID: VKMV-13-L50010000000-78