Meister-Extra
In Mecklenburg-Vorpommern kann jeder erfolgreiche Absolvent/in der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister das Meister-Extra des Wirtschaftsministeriums erhalten. Mit dem Meister-Extra soll das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. Das Meister-Extra stellt die finanzielle Anerkennung einer Leistung dar und ist somit ein Anreiz, sich beruflich fortzubilden.
Das Wirtschaftsministerium honoriert mit der Auszeichnung den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie in Höhe von 2.000 Euro. Mit dem Meister-Extra werden Einsatz und Leistung der Absolventen einer Meisterausbildung gewürdigt. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung.
Wer wird gefördert?
Alle Meister/innen, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d.h. Handwerksmeister/innen nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie Industriemeister/innen nach der beigefügten Liste (siehe „Publikationen und Dokumente“). Nicht berücksichtigt werden Personen, für die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird, Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird und es sich um eine Maßnahme in Vollzeitform handelt, Angehörige der Bundeswehr, Betriebswirtinnen und Betriebswirte des Handwerks, Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister außerhalb des Handwerks und der Industrie (zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Beantragung für das Meister-Extra läuft über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Die Daten der jeweiligen Ansprechpartner sind unter „Kontakt“ aufgelistet.
Die Antragsformulare der jeweils zuständigen Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handwerkskammer können unter „Publikationen und Dokumente“ heruntergeladen werden. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses nach bestandener Meisterprüfung (Ausschlussfrist) vollständig an die zuständige Kammer per Post oder Mail gestellt werden.