Straße

Als oberste Straßenbaubehörde des Landes M-V ist es die Aufgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, sicherzustellen, dass ein funktionsgerechtes Straßennetz (Bundes- und Landesstraßen) bereitsteht und aufrechterhalten wird. Dafür müssen Straßen zum einen neu gebaut, vorhandene Straßen ausgebaut oder mit einem straßenbegleitenden Radweg ausgestattet werden. Zum anderen müssen bestehende Straßen gepflegt und unterhalten werden.

Der Anteil der einzelnen Straßentypen des überörtlichen Verkehrs zum Gesamtnetz in MV stellt sich wie folgt dar (Stand 01/2023):

Straßentyp

Länge

Anteil am Gesamtnetz

Bundesautobahnen

578 km

5,8 %

Bundesstraßen

1.927 km

19,3 %

Landesstraßen

3.378 km

33,8 %

Kreisstraßen

4.121 km

41,2 %

Gesamtnetz

10.004 km

100,00 %

 

Aus- und Neubau von Straßen

Damit Straßen neu- oder ausgebaut werden, muss zunächst ein Bedarf bestehen. Grundlage für den Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes bildet der Bundesverkehrswegeplan (BVWP).

Der aktuell gültige BVWP 2030 wurde am 03.08.2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Zuvor fand unter der Beteiligung der Öffentlichkeit eine Bestimmung von Maßnahmen statt, die in Mecklenburg-Vorpommern im Straßenbereich umgesetzt werden sollen. Dazu konnten Anregungen und Einwände an das Ministerium gesandt werden. Anschließend wurden diese geprüft und inhaltlich abgewogen. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine hohe Beteiligung erzielt. Bezogen auf einzelne Maßnahmen gingen über 1.400 Einwendungen ein.

Auf Basis des Bundesverkehrswegeplans folgten im Dezember 2016 im Bundestag die Beschlüsse zu den Ausbaugesetzen. Erst mit der Verabschiedung der Ausbaugesetze durch den Bundestag wird die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Projekte im Bereich Aus- und Neubau geschaffen. Für den Bereich der Straßen gilt das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen (FStrAG). Für das Land Mecklenburg-Vorpommern sind hier 30 Großprojekte enthalten, wovon bereits 5 Projekte fertig gestellt sind und sich weitere im Bau bzw. in Planung befinden.

Erst wenn ein Bedarf für den Bau oder den Ausbau einer Trasse oder Ortsumgehung durch die Aufnahme der Maßnahme in den BVWP und die Ausbaugesetze besteht, kann mit der Planung begonnen werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe untersteht dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (LS) mit Sitz in Rostock und die regional zuständigen Straßenbauämter in Schwerin, Stralsund und Neustrelitz. Damit nimmt das LS die Aufgabe einer Straßenbaubehörde für die Landes- und als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesstraßen wahr. Darüber hinaus ist es Aufgabe des LS, die Umsetzung von Planungen anzuleiten und zu kontrollieren.

Baumaßnahmen zum Neu- oder Ausbau der Straßen und Brücken werden von den zuständigen Straßenbauämtern nach den gültigen Regelwerken geplant und öffentlich zur Ausführung ausgeschrieben. Sie überwachen die Baumaßnahmen, nehmen sie ab und kontrollieren sie im Gewährleistungszeitraum.

Erhaltung und Unterhaltung von Straßen

Neben dem Neu- und Ausbau ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (LS) zudem mit seinen nachgeordneten Behörden, den Straßenbauämtern und Straßenmeistereien auch für die Erhaltung und Unterhaltung der bestehenden Bundes- und Landesstraßen, der Brücken im Zuge der genannten Straßen sowie der straßenbegleitenden Radwege verantwortlich. Über Verwaltungsvereinbarungen wird zudem in einigen Landkreisen auch die Unterhaltung der Kreisstraßen durch die Straßenmeistereien des Landes wahrgenommen.

Dem Erhalt von Straßen und Brücken kommt wegen der steigenden Verkehrsbelastung und dem zunehmenden Alter eine immer stärker werdende Bedeutung zu. Baumaßnahmen für die Erhaltung oder Instandsetzung der Straßen und Brücken werden von den zuständigen Straßenbauämtern geplant und zur Ausführung nach den gültigen Regelwerken öffentlich ausgeschrieben. Sie überwachen die Baumaßnahmen, nehmen sie ab und kontrollieren sie im Gewährleistungszeitraum.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr informiert über alle Baustellen und die sich daraus ergebenden Behinderungen/Einschränkungen im Internet.

 

Kommunaler Straßenbau

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V fördert über die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Kommunale Straßenbauförderrichtlinie – KommStrabauFöRL M-V) kommunale Straßenbauvorhaben. Gegenstand der Zuwendung sind insbesondere Gemeinschaftsvorhaben mit der Straßenbauverwaltung des Landes, Kreuzungsvorhaben, Vorhaben zum Neubau oder Ausbau von Straßen, Vorhaben zur Erhaltung von Straßen, Verkehrsleitsysteme sowie Pendler- und Mitfahrerparkplätze zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs. Anmeldungen zur Aufnahme in den Maßnahmenplan für den kommunalen Straßenbau sowie Anträge auf Gewährung einer Zuwendung werden durch die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund entgegengenommen.