Öffnungszeitenverordnung
Dr. Blank: „Mit offenen Ladentüren stärken wir unsere Wirtschaft vor Ort“
Das Kabinett hat heute den Weg für die neue Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. Die neue Verordnung wird nun schnellstmöglich veröffentlicht und ersetzt die auslaufende Bäderverkaufsverordnung. Die neue Regelung gibt Geschäften in bestimmten Tourismusregionen des Landes mehr Freiraum bei ihren Öffnungszeiten. Diese Geschäfte können damit ab dem 15. März an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.
„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft,“ so Minister Dr. Wolfgang Blank.
Ein wesentlicher Kern der neuen Öffnungszeitenverordnung ist die Angleichung der Sonderöffnungsmöglichkeiten an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Neben einem einheitlichen Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vorpommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom
17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt.
Die Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern, für die in der Vergangenheit nach der Bäderverkaufsordnung besondere Öffnungszeiten gegolten haben, profitieren umgehend von der neuen Öffnungszeitenverordnung. Die neue Öffnungszeitenverordnung kann künftig in weiteren Welterbestädten und Gemeinden und Regionen, die nach dem Kurortgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, Anwendung finden.