Raumordnungsverfahren/Raumverträglichkeitsprüfungen

Raumentwicklungsprogramme, sei es auf Landesebene oder auf Ebene der Regionalen Planungsverbände, setzen zwar einen verbindlichen Rahmen, die räumliche Abstimmung aller raumbedeutsamen Einzelvorhaben können sie jedoch nicht vorwegnehmen. Neue Straßen, Energieleitungen oder Tourismusprojekte müssen oft in ihren räumlichen Auswirkungen untersucht werden, bevor sie in ihrer genauen Trassierung, Standortbestimmung und Dimensionierung geplant, genehmigt und ausgeführt werden. Dazu dient die Raumverträglichkeitsprüfung - ehemals Raumordnungsverfahren (ROV)- als klassisches Instrument der Raumordnung.
In ihr wird geprüft, ob neue Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie sie mit anderen Projekten in Einklang gebracht werden können. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt eine Umweltverträglichkeitsprüfung und gegebenenfalls die Prüfung von Standort- und Trassenalternativen ein.

Ablauf der Raumverträglichkeitsprüfung

Nach der Vorabinformation durch den sogenannten Vorhabenträger (z.B. einen Investor) ermittelt die Landesplanungsbehörde die für das Vorhaben relevanten Ziele und Grundsätze der Raumordnung und legt fest, welche Unterlagen (z.B. Gutachten) eingereicht werden müssen. Wenn diese vorliegen, wird das Verfahren eröffnet.

Den betroffenen Behörden, Kommunen, Verbänden und der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Vorhaben zu äußern. Die Landesplanungsbehörde wertet diese Stellungnahmen aus und erstellt im Ergebnis der Abwägung die Landesplanerische Beurteilung, welche auch veröffentlicht wird. In der Regel umfasst diese Beurteilung Auflagen für den Vorhabenträger. Der große Vorteil der Raumverträglichkeitsprüfung liegt darin, dass sehr früh im Ablauf eines Planungsverfahrens viele verschiedene vom Vorhaben berührte Belange zur Geltung gebracht werden können. So werden raumverträgliche Lösungen gefunden, bevor viel Geld in Detailplanungen fließt, die sich später als nicht realisierbar herausstellen. Oft wird auf diese Weise auch die Akzeptanz des Vorhabens in der Öffentlichkeit erreicht.

Laufende und abgeschlossene Verfahren finden Sie auf:

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