Gründerstipendium

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt GründerInnen Beihilfen zum Lebensunterhalt. Diesen Zuschuss erhalten HochschulabsolventInnen oder wissenschaftliche MitarbeiterInnen, die sich mit der Gründung eines innovativen technologieorientierten Unternehmens selbstständig machen wollen oder innerhalb des letzten Jahres selbstständig gemacht haben.